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  #1  
Alt 06.11.2004, 13:51
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Standard GdB Brustteilverlust rechts

Hallöchen,
heute kam mein Bescheid vom Versorgungsamt (Antrag vom 24.03.2004):
...folgende Funktionsbeeinträchtigung: Brustteilverlust rechts...50 Prozent...bis März 2009.
Soweit, so gut...
Ich hatte jedoch am 17.08. meinen Antrag insoweit ergänzt, da ich am 05.08. beidseitige Ablatio mit gleichzeitigem Aufbau hatte. Hiervon war im o.g. Bescheid aber nicht die Rede.
Würde ich dann höher eingestuft werden bzw. muß ich jetzt Einspruch gegen diesen Bescheid erheben?
Danke für Eure Antworten.
LG und schönes Wochenende
sterni
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  #2  
Alt 06.11.2004, 14:29
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Standard GdB Brustteilverlust rechts

Hallöchen nochmal,
habe eben gelesen, daß man nach Brustaufbau niedriger eingestuft wird, ist das richtig?
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  #3  
Alt 06.11.2004, 14:34
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Standard GdB Brustteilverlust rechts

Hallo Sterni,

ja, du solltest WIDERSPRUCH einlegen und die Gründe gleich mitliefern (nochmal in Kopie).

Bei beidseitiger Ablatio stehen dir auf jeden Fall mehr Prozente zu!
Ich hatte auch mal so eine Tabelle, finde sie momentan aber nicht.

Ich bin einseitig amputiert und mir wurden sofort 60% zugestanden, also hast du nicht nur gute Chancen, sondern es werden auf jeden Fall noch mehr % sein!

Bitte die Widerspruchsfrist beachten, das ist wichtig!

Liebe Grüße
Norma
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  #4  
Alt 06.11.2004, 14:36
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Standard GdB Brustteilverlust rechts

Ja, bei Wiederaufbau gibt es weniger Prozente.

Sicherheitshalber würde ich dann auf jeden Fall den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen.
Meist sind die nett und geben Auskunft.

Tschau! ;-)
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  #5  
Alt 06.11.2004, 14:51
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Hallo Norma,
danke, ich werde Montag gleich anrufen.
Auch Ciao, sterni
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  #6  
Alt 06.11.2004, 17:17
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hallo sterni,

habe rechtsseitige ablatio mit gleichzeitigem wiederaufbau. letzte woche kam mein bescheid: 80%.
in den antrag hatte ich aber auch alles mögliche reingeschrieben, von depressionen über bewegungseinschränkungen, schmerzen. etc. ...
es wundert mich, dass das kein mensch belegt haben wollte, aber naja, mir soll's recht sein.

gruß, sibylle
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  #7  
Alt 06.11.2004, 17:34
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Hallo sterni,
habe supcutane Mastektomie und Brustaufbau mit Silikon, rechts.
Habe 80% auf 4 Jahre.
LG
Karin B.
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  #8  
Alt 06.11.2004, 20:04
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Hallo Sterni,

die Ablatio selbst wird höher eingestuft, wird jedoch nach Wiederaufbau wieder etwas zurückgestuft. Ausschlaggebend ist auch noch die Tumorklassifizierung, ob LK befallen sind oder nicht. Auch Bewegungseinschränkungen und evtl. Nebenerkrankungen sind wichtig anzugeben. Du musst auf jeden Fall die veränderte Situation melden, auch wenn es zu keiner Erhöhung der GdB kommt. Sonst kann es nämlich sein, dass nach Ablauf der sog. Heilungsbewährung rauskommt, dass du einen Wiederaufbau hast machen lassen, du Schwierigkeiten bekommst, da man ja jede Veränderung mitteilen muss.

Liebe Grüße Regina
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  #9  
Alt 07.11.2004, 07:54
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Hallo Regina,
meine Ablatio mit dem Brustwiederaufbau hatte ich dem Versorgungsamt am 17.08.2004 mitgeteilt und alle Berichte hierzu hingeschickt. Die haben das aber gar nicht berücksichtigt.
Am besten ist, ich rufe da morgen gleich mal an.
Daß ich unter Depressionen (bin in psychotherapeutischer Behandlung), Migräne, Allergien und Kreislaufbeschwerden (muß ständig Tabletten gegen niedrigen Blutdruck nehmen) leide, hatte ich schon im 1. Antrag mitgeteilt, wurde bei der Einstufung aber nicht berücksichtigt bzw. hatte keinen Einfluß darauf, steht jedenfalls in dem Schreiben.
Auch, daß ich nun im "zarten" Alter von 40 Jahren durch Trenantone und Arimidex unfruchtbar bin, wurde nicht berücksichtigt.
Meine ursprüngliche Diagnose vor Ablatio war:
pT1c(m), pNO(0/13), M0, R1(is), G3.
Ansonsten habe ich ja keine weiteren Beschwerden.
LG sterni
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  #10  
Alt 07.11.2004, 12:08
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Liebe Sterni,

ich habe nach meinem Brustaufbau rechts gleich 80% zugesprochen bekommen: "die Entscheidung stützt sich auf folgende Funktiuonsbeeinträchtigung: Verlust der rechten Brust, welche sich zur Zeit noch im Stadium der Heilungsbewährung befindet."
Frag mich nicht, was das genau heissen soll, ob sich das auf den Brustaufbau mit Tram-Flap bezieht, der ja schon ziemlich bewegungseinschränkend war? Ich weiss auch, dass sich die zuständige Abteilung des Versorgungsamtes bei meiner Hausärztin erkundigt hat: sprich mal mit Deinem Arzt, was er entsprechend als Information über Deinen Gesundheitszustand weitergegeben hat..

Viel Erfolg!

Lieben Carinagruss
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  #11  
Alt 07.11.2004, 16:20
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Hallo Sterni,

dass deine Nebenerkrankungen nicht berücksichtigt wurden, wundert mich ein wenig. Vielleicht sind deine behandelnden Ärzte nur auf die BK-Erkrankung in den Gutachten eingegangen. Da würd ich vielleicht auch mal nachfragen. Ansonsten kannst du auch, falls vorhanden, selbst Arztbriefe von Fachärzten einreichen. Bei mir wurde eine Schilddrüsenunterfunktion, Bluthochdruck, degenerative Wirbelsäulenveränderungen,Magengeschwür und div. Schultergelenksoperationen mit angerechnet. Allein mit diesen Erkankungen kam ich vor der BK-Diagnose schon auf 50%. Bekam jetzt 80% zugesprochen und hab Widerspruch eingelegt. Ohne BK 50, mit BK "nur" 30 mehr (Ablatio), nicht mit mir, da werd ich schon noch nachhaken!

Halt uns auf dem laufenden und noch einen schönen Sonntag
Regina
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  #12  
Alt 11.11.2004, 10:49
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Standard GdB Brustteilverlust rechts

Habe nochmal mit meiner Ärztin gesprochen, sie hatte alle Nebenerkrankungen mit angegeben. Sie war auch verwundert, weil in dem Bescheid "nur" Brustteilverlust rechts steht.
Ich hatte auch alle Arztbriefe mitgeschickt.
Nach einem Telefonat mit dem Versorgungsamt sagte man mir, daß der ärztliche Dienst nunmal so entschieden hätte, auch unter Berücksichtigung der Ablatio, Unfruchtbarkeit etc. würde ich wohl nicht mehr als 50 % bekommen. Ich solle, wenn ich nicht einverstanden sei, Einspruch einlegen.
Aber ob sich das lohnt? Habe ja wohl nur steuerliche Vorteile, da ich ja zur Zeit nicht arbeite.
LG sterni
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  #13  
Alt 11.11.2004, 15:25
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Hallo Sterni,

ein Bekannter von mir arbeitet auf dem Versorgungsamt und sagte mir, ich solle auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Er kann sich sagen, ob es was bringt, es birgt aber auch keine Nachteile, d.h. deine jeztigen Prozente bleiben auf alle Fälle. Es kann sein, dass deine Unterlagen beim medizinischen Dienst an einen anderen Gutachter kommen, der könnte die Sache vielleicht ganz anders sehen!!

Liebe Grüße Regina
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  #14  
Alt 11.11.2004, 16:17
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Standard GdB Brustteilverlust rechts

Hallo Regina,
danke, das werde ich doch auf jeden Fall tun, ich hatte nur Angst, daß die mich eventuell niedriger einstufen.
Ich werde mich gleich morgen daran setzen und schreiben, denn es wurde gar nicht auf meine Krebserkrankung eingegangen, sondern "nur" auf Brustteilverlust. Und meine Ärztin sagte, man kann eine Brust auch durch Unfall o.a. verlieren, nicht nur durch Krebs, schon alleine deswegen müßte ich evtl. höher eingestuft werden.
LG sterni
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  #15  
Alt 11.11.2004, 19:04
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Maryjoe183 Maryjoe183 ist offline
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Registriert seit: 11.11.2003
Beiträge: 222
Standard GdB Brustteilverlust rechts

Hallo Birgit,
ich kann Dir nur sagen, ruf doch mal dort an, wahrscheinlich hat Dein Arzt denen nicht alle notwendigen Berichte geliefert. Kann sein. Aber hake mal nach dort, so würde ich mich auch net abspeisen lassen.

Dir stehen laut meiner Info auch mindestns 80% zu, deshalb mach das mal.

Liebe Grüße
Marlies
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