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  #1  
Alt 13.02.2006, 20:44
desire desire ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 5
Standard SGB II oder SGB XII????

Liebe Forumsleser,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen??
Die Sache betrifft meine Freundin, sie ist 41, alleinerziehend, an Brustkrebs + Metastasen erkrankt, mitten in der Chemotherapie und mittlerweile als schwerbehindert anerkannt mit 100 %. Da es ihr finanziell zudem sehr schlecht geht, hat sie sich bei der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgestellt. Die letzten Tage ging ihr nun ein ablehnender Bescheid zu, dessen Berechnung mir mehr als spanisch vorkommt. Sie hatte Mitte Dezember erstmals dort vorgesprochen, im Bescheid wurden nun Regelsatz etc. auf die anteiligen Tage des Dezember gedreissigstelt, auch das Einkommen wie Unterhalt und Kindergeld. Lediglich das Einkommen wurde für den vollen Monat angerechnet (?????). Das kann doch nicht sein, oder???
Außerdem bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob diese ARGE Grundsicherung überhaupt für eine 100 % Schwerbehinderte (auf 5 Jahre befristet) zuständig sein kann, da sie ja nun wirklich nicht arbeitssuchend bzw. arbeitsfähig ist. Muß hier nicht das SGB XII angewendet werden?
Es wäre sehr lieb, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte, wie die Zuständigkeiten nun sind bzw. was wir nun als nächstes tun können. Ich denke, es muss auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Was sagt Ihr?
Vielen herzlichen Dank im voraus.
Desire
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  #2  
Alt 13.02.2006, 20:51
desire desire ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 5
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Nachtrag: meine Freundin war bis zu ihrer Erkrankung halbtags angestellt. sie ist jetzt krankgeschrieben und bekommt mittlerweile Krankengeld von der Krankenkasse. Diese 80 % von ihrem letzten Halbtagseinkommen reichen jedoch niemals wirklich zum leben aus.
Desire
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  #3  
Alt 13.02.2006, 22:22
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Hallo Desire,

es ist praktisch unmöglich rechtliche Hilfestellung zu geben, ohne die genauen Umstände zu kennen (z. Beispiel ohne des Ablehnungsbescheid gesehen zu haben).

Warum der Unterhalt und das Kindergeld gedreissiselt wurde und das Einkommen nicht, kann ich nicht sagen.

Aber ob das SGB II oder XII angewendet werdet muss, schon eher.

SGB II ist zuständig, wenn es um ERWERBSFÄHIGE und ARBEITSSUCHENDE geht.

Ich gehe davon aus, dass deine Freundin NICHT darunter gehört (hast du ja auch geschrieben).

SGB XII kommt zur Anwendung, wenn es sich um NICHT Arbeitsfähige handelt.
Kann man ja auch nachlesen: § 41, Abs. 1

Meine Vermutung: Man hat das SGB XII nicht angewendet, weil die 100% Schwerbehinderung BEFRISTET worden sind auf 5 Jahre.
Offensichtlich geht man davon aus, dass KEINE dauerhafte Schwerbehinderung vorliegt.
Und man hat vielleicht die Schwerbehinderung mit einer vollen (100%) ERWERBSMINDERUNG gleichgesetzt (was natürlich falsch ist).
Und da kommen dann wieder die 5 Jahre Befristung zum Tragen.

Ist alles unheimlich kompliziert!

Also: deine Freundin braucht einen Nachweis, dass eine Erwerbstätigkeit sehr wahrscheinlich NIE MEHR möglich sein wird (und bei Brustkrebs mit Metastasen ist das wohl nie mehr möglich).

Ich schlage vor, einen Anwalt aufzusuchen.
Keine Angst, deine Freundin kann einen Beratunghilfeschein bekommen (sie soll ihn danach fragen).
Dann kostet die Beratung keinen Cent!
Lasst den Ablehnungsbescheid vom Anwalt prüfen und wenn der zu der Überzeugung kommt, dass das SGB XII hätte angewendet werden müssen, dann wird er den Widerspruch auch begründen.
Auch das kostest keinen Cent, wenn deine Freundin DANN über den Anwalt einen Antrag auf Kostenübernahme beim Gericht stellt.

Im Übrigen würde ICH an Stelle der Freundin SOFORT einen Rentenantrag stellen (wenn sie die Voraussetzungen erfüllt haben sollte...siehe: Deutsche rentenversicherung.de).

Denn dann würden ihr Anrechnungszeiten geschenkt (das sind die Jahre, die ihr noch bis zum 60. Lebensjahr fehlen).
Erfahrungsgemäß erhöht sich dadurch der Rentenanspruch so enorm, dass die Rente sehr wahrscheinlich höher wäre, als die 80% Krankengeld vom Halbtagsjob.

Und bei Brustkrebs mit Metastasen bin ich überzeugt, dass eine Rentenbewilligung (wenn auch vielleicht erst einmal auf Zeit) auch erfolgen würde.

Egal, was deine Freundin nun unternimmt: ich wünsche ihr alles Glück dieser Welt!

Norma
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  #4  
Alt 14.02.2006, 18:40
desire desire ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Liebe Norma,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Du hast mich in meiner Annahme, daß hier etwas nicht stimmt, bestätigt.
Ich werde nun mit meiner Freundin reden, inwieweit sie bereit ist, etwas zu unternehmen, bzw. ihr auch Deine Antwort zu lesen geben. Ich bin mir sicher, daß sie das motiviert.
Vielleicht kannst Du mir noch sagen, an welchen Träger man sich wenden müßte wegen der Beantragung nach SGB XII. Sie wohnt in einem kleineren Ort, ist das dann die Gemeinde bzw. das Landratsamt? Vielleicht könnte man ja dadurch den Weg zum Anwalt sparen. Wegen dem Rentenantrag wäre dann die LVA zuständig, oder? Vielleicht könnte man das ja parallel anpacken.
Vielen herzlichen Dank nochmal.
desire
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  #5  
Alt 14.02.2006, 19:50
Thomas Thomas ist offline
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Beiträge: 331
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Grundsicherung erhält man nur, wenn man dauerhaft eine Rente, natürlich auch EU-Rente bezieht, d.h. dauerhaft dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Eine Schwerbehinderung hat mit der Grundsicherung gar nichts zu tun. Eine befristete EU-Rente, wie sie ja nur meist gewährt wird, schließt eine Grundsicherung auch aus.

Gruß
Thomas
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  #6  
Alt 14.02.2006, 20:29
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Hallo Desire,

der Widerspruch ist immer dorthin zu schicken, wo der Ablehnungsbescheid hergekommen ist, also an den Absender.
Es sei denn...dass für die Anwendung des XII. SGB,
ein anderes Amt zuständig ist.
Aber dort ist dann ein ganz neuer Antrag zu stellen und kein Widerspruch.
Ich wohne in einer Großstadt und hier wäre für SGB II das Arbeitsamt zuständig und für SGB XII das Sozialamt.

Der Rentenantrag wäre dann an die LVA zu richten.

Nur zur Info: BfA und LVA sind seit dem 01.01.2006 unter einer einheitlichen Bezeichnung zu finden: Deutsche Rentenversicherung
Die jeweiligen Adressen sind aber dieselben geblieben.

Liebe Grüße
Norma
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  #7  
Alt 14.02.2006, 20:29
desire desire ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Danke Thomas,
aber die o.g. Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitssuchende hat den Antrag wegen einer dubiosen Berechnung von zu hohem Einkommen abgelehnt.
Oder reden wir jetzt aneinander vorbei?
desire
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  #8  
Alt 14.02.2006, 20:34
desire desire ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Hallo Norma,
ja, ich denke, daß bei uns für SGB XII ein anderes Amt zuständig ist.
Wahrscheinlich das Landratsamt, aber das finde ich raus.
Liebe Grüße
desire
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  #9  
Alt 15.02.2006, 10:59
Thomas Thomas ist offline
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Beiträge: 331
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

Hallo Desiree,
eine "Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung" kenne ich ich in Baden-Württemberg nicht. Bei uns gibt es entweder im Landratsamt oder bei den Großstädten ein Amt oder eine Abteilung für die Grundsicherung, die aber nur für Rentner oder dauerhaft Erwerbsunfähige (100% erwerbsgemindert) bei entsprechend geringem eigenen Einkommen eintritt. Eigentlich ist dies eine bundesweite im Jahr 2000 oder 2001 eingeführte Regelung. Vielleicht meinen wir wirklich verschiedenen Dinge.

Gruß
Thomas
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  #10  
Alt 15.02.2006, 16:31
clara clara ist offline
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Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard AW: SGB II oder SGB XII????

hallo,
das einfachste ist es sich in diesem fall an das sozialamt zu wenden. sollte grundsicherungsanspruch bestehen, wird in der regel dieser automatisch geprüft. ansonsten die voraussetzungen für sozialhilfe. dort wiederum ist der 100%ige grad der behinderung auf jeden fall von belang weil sich damit der der berechnung zu grunde liegende regelsatz erhöht.

ansonsten würde ich persönlich auf jeden fall mal zu einem sozialgerichtsanwalt gehen. habe selbst sehr gute erfahrungen damit gemacht
lg clara
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