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  #1  
Alt 26.12.2004, 14:31
Nele Nele ist offline
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Standard AHB oder Reha?

Hallo an Alle,
ich bin seit längerem eifrige Leserin dieses Forums und wende mich jetzt erstmals an euch. Kurz zu mir: 54 J., BK-OP in 7/04, Nachresektion in 8/04, die ChemoT. (6 x 3 Wochen) endet in der nächsten Woche, StrahlenT. (30 x) und AntihormonT. schließen ab nächster Woche an. Vielleicht kann mir jemand zu folgenden Fragen Informationen zukommen lassen:
Gibt es einen Unterschied zwischen AHB und Reha? Meine Gyn. will jetzt einen Antrag auf Reha stellen, obwohl mich die Onkologin ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß eine AHB beantragt werden solle. Von meiner Krankenkasse bekam ich die Info, daß in meinem Fall nur eine Reha in Betracht kommt, da für die AHB schon ein zu langer Zeitraum seit der OP verstrichen ist.
Weiter würde mich interessieren, ob ich damit rechnen muß, nach Abschluß der Therapien (und evtl. Reha/AHB) umgehend wieder arbeitsfähig geschrieben zu werden. Bis zu meiner Erkrankung war ich in Vollzeit in einem stressigen Bankenjob tätig. Derzeit kann ich mir nicht vorstellen, die Tätigkeit sofort wieder in vollem Umfang auszuüben, da ich schnell ermüde, unter Konzentrationsmangel leide u.a. Ich würde es begrüssen, wenn nach den Therapien Zeit wäre, sich von den Folgeerscheinungen zu erholen. Welche Erfahrungen habt ihr mit diesem Thema gemacht? Für Tips wäre ich dankbar.
Viele Grüsse und noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag.
Nele
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  #2  
Alt 26.12.2004, 15:10
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Standard AHB oder Reha?

Hallo Nele,

also grundsätzlich ist auch nach der Strahlentherapie eine AHB möglich. Es ist so, dass die AHB ziemlich bald nach Abschluss der Bestrahlung erfolgen sollte (ca. 4 bis 6 Wochen). Eine Reha kommt dann erst später in Betracht. Ich für mich habe den Weg der Reha gewählt (habe das zuerst mit der BfA geklärt, dass es auch so in Ordnung ginge), da ich zuerst etwas "Normalität" in mein Leben bringen möchte mit Haushalt und Arbeit und dann nochmal für 3 Wochen "ausspannen" möchte.

In deinem Fall wäre wohl eine AHB das Richtige. Nach der AHB bist du nicht unbedingt arbeitsfähig. Es gibt Frauen, die sind sofort nach der AHB wieder im Beruf, andere brauchen noch 2-3 Monate, um wieder arbeiten zu können. Du musst das nur auf der AHB beim Abschlussgespräch klar machen, dass du noch arbeitsunfähig bist. Meistens wird dem auch entsprochen.
Was noch zu beachten wäre ist, dass du die AHB evtl. wenn möglich nur antrittst, wenn deine Haut von der Bestrahlung in Ordnung ist. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, kann es Probleme mit möglichen Therapien geben, z.B. Lymphdrainage oder Wassergymnastik!

Also lass dich gut beraten (z.B. vom Sozialdienst der bestrahlenden Klinik). Ich wünsche dir alles Gute und einen guten Beginn für 2005.

Herzliche Grüße Regina
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  #3  
Alt 26.12.2004, 16:52
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Standard AHB oder Reha?

Hallo Nele,

ich habe, wie Regina, die Reha gewählt.
Brauchte nach Ende aller Therapien erst mal eine Pause; war eigentlich überhaupt nicht Reha-fähig.

Bin dann 3 Monate nach der letzten Bestrahlung gefahren; war bei der Ankunft im Kurheim total fertig (von der Aufregung, Koffer packen, alles zu Hause regeln usw.)und brauchte dort erstmal volle 3 Tage zur Erholung.
Hatte große Probleme, den Essenssaal zu betreten (bekam Würgereize, weil der Geruchssinn von den Chemos immer noch alles nach faule Eier riechen ließ) und konnte nur bei weit geöffnetem Fenster etwas essen...

Die Anwendungen musste ich wegen der Erschöpfungszustände auf ein Minimum reduzieren; der Kreislauf spielte morgens einfach nicht mit.

Trotz allem habe ich mich letztendlich etwas erholen können; wurde aber arbeitsunfähig entlassen und...meinem Wunsch entsprechend...nach der Reha in Rente geschickt (Zeitrente).

Arbeiten hätte ich nicht gekonnt; ich war total neben der Spur; Konzentration gleich null, vergesslich ohne Ende, Wortfindungsstörungen....alles Sachen, die man bei Publikumsverkehr 8 Stunden lang nicht durchstehen kann...

Bin jetzt 52 Jahre und kämpfe zur Zeit um Rentenverlängerung.
Ich schaffe noch nicht mal den Alltag, geschweige denn, 50 ratsuchende Menschen aufzuklären...

Bankerjob stelle ich mir ebenfalls sehr stressig vor; du bist 54 Jahre...vielleicht solltest du dir auch eine "Renten-Auszeit" gönnen???

Dann musst du aber in der Rehaklinik bereits den Grundstein dafür stellen; sonst wird es sehr schwierig später...

Alles Gute!
Norma
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  #4  
Alt 26.12.2004, 16:52
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Standard AHB oder Reha?

Hallo Nele,
im Prinzip hast du auch nach der Bestrahlung als Primärtherapie Anspruch auf AHB. Beantrage diese aber frühzeitig. Der Hauptunterschied liegt eigentlich im Kostenträger, glaube ich,.Die AHB geht zur Last der Rentenversicvherung und die Reha der Krankenkasse. Bei mir wurde es nach langem Hick-Hack (keiner wollte zuständig sein und "blechern") von der BfA übernommen, gleich für 4 Wochen.. Du darfst auch vorschlagen, wo Du gehen möchtest. Also erkundige dich vorher.
Ansonsten, wie Regina berichtet, erst etwas erholen von der Bestrahlung, dann aufpäppeln lassen. Ob Du danach arbeitsfähig bist, wird vor Ort entschieden, je nachdem wie Du Dich fühlst.
Ich wünsche Dir alles Gute
potima
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  #5  
Alt 26.12.2004, 18:24
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Standard AHB oder Reha?

Hallo Nele, hallo Potima (winke mal runter zu Dir!),

die AHB schließt an die Akut-Behandlung an, deshalb heißt sie ja auch Anschluß-Heilbehandlung. Und zur Akut-Behandlung gehört der Krankenhausaufenthalt mit OP, die Chemo und die Strahlentherapie und nach dieser sollte im Zeitraum von 3-4 Wochen die AHB erfolgen.
Die AHB sollte aus folgendem Grund beantragt werden, weil man dann 1 Jahr später Anspruch auf die 1. Reha-Maßnahme hat! Das ist die
Rehabilitation, um die Arbeitskraft und die Arbeitsfähigkeit weiterhin zu erhalten.
Nimmt man nach der Akutbehandlung jetzt gleich die Reha, dann bekommt man die nächste Reha-Maßnahme erst wieder in 3-4 Jahren, das ist der Unterschied!!!! Also, ist es besser, jetzt die AHB zu wählen!

Hallo Potima, wann geht's denn im neuen Jahr nach Scheidegg? Ich wünsche Dir, daß Du Dich dort gut erholst und es Dir wieder besser geht. Auf ein gesünderes Neues Jahr!!!!

Dir liebe Nele und allen anderen hier wünsche ich noch einen guten Rutsch und ein
gesundes Neues Jahr, daß alle Eure Wünsche erfüllt werden.

Liebe Grüße
Leni
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  #6  
Alt 26.12.2004, 18:33
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Standard AHB oder Reha?

Hallo nochmal an alle,

habe noch was vergessen:

Solange man noch im Arbeitsprozess, sprich
Arbeitnehmer ist, ist sowohl für die AHB, als auch für die Reha für die Angestellten die BfA in Berlin und für die Arbeiterinnen
die LVA in Bayreuth zuständig!!!! Die Zuständigkeit der Krankenkassen für AHB oder Reha-Maßnahmen ist erst gegeben, wenn man bereits "Rentner" ist, also nicht mehr aktiv im Berufsleben ist!!!! Klingt zwar paradox, aber so ist es nun mal, also laßt Euch kein
"X" für ein "U" vormachen wegen der Zuständigkeit! Und bei Ablehnungen sofort Widerspruch einlegen, am besten mit dem Sozialdienst in den Krankenhäusern, da geht es am schnellsten!!!!

Nochmals liebe Grüße von
Leni
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  #7  
Alt 26.12.2004, 20:30
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Standard AHB oder Reha?

Hallo Nele,
ich muß Leni im vollen Umfang recht geben. Du kannst natürlich eine Reha wählen, wenn du dich noch nicht in der Lage siehst, eine AHB anzutreten, aber dann kannst du im Normalfall nur eine Reha innerhalb eines Jahres beantragen und danach erst wieder nach 3-4 Jahren. Voraussetzung ist natürlich, dass du nicht erhebliche gesundheitliche Störungen durch die Behandlungen hast. Dann hast du evtl. auch noch eine Chance auf eine 2. Reha.
Zuständig ist bei uns hier in NRW die ARGE. Das ist ein Zusammenschluß der BfA, LVA und der Knappschaft.
Auf der Internetseite der Arge kannst du auch Informationen erhalten. Hier die Anschrift http://www.argekrebsnw.de/default2.htm
Solltest du aus einem anderen Bundesland kommen, wird dir, wie von den anderen schon berichtet, in den meisten Fällen die Sozialstation des Krankenhauses weiterhelfen können.
Liebe Grüße
Waltraud
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  #8  
Alt 27.12.2004, 08:14
Nele Nele ist offline
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Registriert seit: 04.11.2004
Beiträge: 24
Standard AHB oder Reha?

Lieben Dank an alle "Ratgeberinnen".
Kommt gut ins nächste Jahr und bleibt schön munter.

Nele
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