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  #1  
Alt 26.08.2008, 13:50
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Conny44 Conny44 ist offline
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Böse Witwenrente abgelehnt ...

Hallo an alle,

ich habe eine spezielle Frage, vielleicht kennt sich jemand hiermit aus?
Kurz zur Vorgeschichte für die, die uns nicht kennen: (Genaueres könnte man hier nachlesen: http://www.krebs-kompass.org/forum/s...ad.php?t=20610

Mein Mann wurde am 21.09.2005 nach Whipple an BSDK erfolgreich operiert. Ein Jahr später im Oktober 2006 wurde ein Rezidiv festgestellt (Lt. CT), es erfolgte erneute OP, die das Rezidiv aber nicht bestätigte. Den suspekten Herd, welcher im CT feststellbar war, gab es aber nach wie vor und wuchs, wie sich später leider herausstellte. Am 21.09.2007 (an seinem 2. Geburtstag) haben wir geheiratet, und zwar aus Liebe!!! Wir wollten gemeinsam kämpfen und waren trotz aller Diagnosen und Prognosen der Hoffnung, dass wir es schaffen, das Mistding zu besiegen. Aber am 15.05.2008 verstarb mein Schatz leider.

Generell wird ja davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Witwenrente ausgeschlossen ist, wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr bestand, da somit von einer sogenannten „Versorgungsehe“ ausgegangen wird. So ist halt die gesetzliche Vermutung, es sei denn, diese kann man widerlegen.
Mit Hilfe der privaten Rentenberaterin (Rechtsbeistand) meines Mannes stellte ich den Antrag, gab eine wahrheitsgetreue Erklärung ab und fügte ein ärztliches Attest bei, welches unter anderem bescheinigt, dass mit dem plötzlichen Tod nicht gerechnet werden konnte und dass mein Mann auf meine Unterstützung dringend angewiesen war, ebenso dass ihm diese Heirat Sicherheit, Geborgenheit, neuen Mut und einen enormen Auftrieb gab.

Nun wurde der Rentenantrag abgelehnt mit genau einem Satz, der da heißt:
Die von Ihnen im Rentenverfahren dargelegten Gründe sind nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung, dass eine Versorgungsehe vorliegt, zu widerlegen.
Das wars. Keine Begründung, nix.

Daraufhin forderte meine Beraterin die Akte an, gestern hatte ich bei ihr Termin, und jetzt kommts!!!! Es wird ja immer schlimmer.

Die Sachbearbeiterin war wohl der Auffassung, dass es sich um keine Versorgungsehe handeln könnte, gab aber die Akte zur Entscheidung weiter. Aber auch dort traute sich wohl keiner, so dass eine Vorlage an „die beratende Ärztin des DRB“ erfolgte.
Es wurden noch handschriftliche Vermerke der Sachbearbeitung gemacht, die lauten:
Spätestens bei Diagnose des Tumor-Rezidivs 09/2006 mit umfangreicher Therapie war die Prognose als wenig günstig einzustufen. Die Behandlung hatte nur lindernden (=palliativen), keinen heilenden Charakter. Allerdings war die Länge der Lebensdauer nicht abzusehen.

Soweit, so gut.
Dann wurde der „beratenden Ärztin“ eine Frage gestelt:
War zum Zeitpunkt der Eheschließung – 21.09.2007 – mit dem Ableben auf absehbare Zeit nicht zu rechnen?
Diese Frage wurde von ihr mit einem schlichten: Doch beantwortet.

Dieses "Doch" führe also zur Ablehnung, ohne medizinische Erläuterungen und Abwägungen zu geben und vorallem ohne auch nur den Versuch zu wagen, die Aussage des – den Versicherten bis zu dessen Tod – intensiv behandelnden Arztes – Herrn Dr. ….. – mit medizinischer Auseinandersetzung zu dessen Aussage im ärztlichen Attest zum Rentenantrag zu widerlegen. Das heißt, die Aussage des behandelnden Arztes wird als „Scharlatanerie“ abgetan.
Meine Rentenberaterin hat nun ein saftiges Schreiben gesandt, unter anderem mit der Frage:
Was versteht Ihre beratende Ärztin unter „absehbare Zeit“?

Und das wäre auch hier meine Frage. Hat vielleicht jemand Ahnung, was im Rentenrecht „absehbare Zeit“ bedeutet. Kennt jemand hierzu Rechtsprechungen? Ich habe nur herausgefunden, dass bei Erwerbsunfähigkeit diese „absehbare Zeit“ mit 6 Monaten beziffert wurde. Aber das dürfte ja wohl mal was anderes sein. Ich finde es jedenfalls unmöglich, denn irgendwo ist ja mein Tod auch absehbar.

Wäre für jede Info dankbar!!!

Das Emotionale habe ich jetzt mal beiseite gelassen, sonst krieg ich hier keinen vernünftigen Text zu stande und wäre nur am heulen, dazu steht auch genug in dem anderen Thread.

Achso, mein Mann bekam seit Dezember 07 EU-Rente, komischerweise haben da alle Befunde, OP-Berichte und die ärztliche Stellungnahme damals nicht ausgereicht, und mein Mann sollte noch einer weiteren Ärztin zwecks Gutachten vorgestellt werden. Also von der Berufsunfähigkeit waren die nicht überzeugt, aber vom bevorstehenden Tod?????????????????

Danke!
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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Geändert von Conny44 (26.08.2008 um 15:40 Uhr)
  #2  
Alt 26.08.2008, 18:15
silverlady silverlady ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo Conny
ich habe mehrere Urteile gefunden. Bei 2 Urteilen wurde zugunsten der Witwe entschieden in einem dagegen. Ich befürchte, wenn ich die hier einstelle das es zu lang werden wird.

Bei interesse schicke mir doch deine Mail adresse gen über PN dann schicke ich dir das zu.

silverlady
  #3  
Alt 26.08.2008, 18:35
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Danke, liebe Silverlady, habe dir eine PN geschickt.

Um meine Frage aber nochmal zu konkretisieren:
Mich interessiert, ob jemand weiß, was im rechtlichen Sinne die Definition:
"in absehbarer Zeit" bedeutet. Das geht meistens bzw. überhaupt nicht aus den Urteilen, die ich kenne, hervor.

Vielen Dank nochmal!
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  #4  
Alt 26.08.2008, 20:40
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.172
Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Ach Conny,

jetzt würde ich dich wirklich gerne aufbauen; würde dir soooo gerne positive Auskünfte geben... aber das kann ich nicht. :-(

Ja, es gibt Urteile; ja, auch positiv ausgehende... aber ich befürchte, in DEINEM Fall wird das ein Rechtsstreit vom Feinsten werden. :-(

Hoffentlich hast du die Kraft dazu; leicht wird das bestimmt nicht werden.

Ich hab jetzt mal alle Fakten zusammengezählt und komme zu der (persönlichen!) Einschätzung, dass das Rezidiv tatsächlich ein Grund sein könnte (und da kommt leider der wirklich schlecht zu behandelnde BSDK ins Spiel), von einer "absehbaren Lebenszeit" zu sprechen.

Dieser Begriff ist rechtlich NICHT genau festgelegt und wird je nach Einzelfall eingeschätzt.

Und auch hier: es handelte sich um BSDK; eine Krebsart, die leider (im Regelfall) keine langjährige Überlebenschance zulässt.

Offensichtlich geht die Rentenversicherung davon aus, dass du (ihr) darüber informiert gewesen seid und deshalb noch "schnell" geheiratet habt.

Es ist gut, dass du bereits anwaltlich vertreten wirst.

Ob eine eventuelle Klage erfolgreich sein wird, kann ich nicht sagen.

Mein persönliches (!) Gefühl: es wird verdammt schwer werden.

Ja, die Emotionen müssen da zurückstehen. Das interessiert außer dir... leider niemanden.

Ich drück dich mal vorsichtig.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
  #5  
Alt 26.08.2008, 20:54
Zicke Zicke ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny!

ich fürchte, norma hat recht, es wird ein vielleicht unschöner rechtsstreit werden, ich denke, du solltest das auf keinen fall allein versuchen zu regeln, sondern dir professionelle unterstützung holen. zumindest ein erstes beratungsgespräch beim anwalt sollte drin sein, im zweifelsfall über prozeßkostenhilfe, kurz pkh genannt.

hilfreich könnte sein, wenn du nachweisen kannst, daß ihr bereits längere zeit vor der eheschließung zusammengelebt habt, unsere rechtssprechung ist da nämlich inzwischen etwas schwammig. ich lebe zum beispiel inzwischen mit meinem lebenspartner seit sechs jahren zusammen, er ist beamter und mittlerweile bekommt er sogar ortszuschläge für meine kinder, da der bund davon ausgeht, daß er mir und den kindern "moralisch und finanziell" verpflichtet ist. obwohl es nicht seine kinder sind.

leider kann ich dir nicht genau auf deine frage der "absehbarkeit" antworten. schlimm genug, dieses wort in diesem zusammenhang...

laß dich mal ganz sanft drücken...

dat zickchen
  #6  
Alt 26.08.2008, 22:12
July July ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

hallo conny,

zwar ist meine ausbildung schon 17 jahre her und seit vielen jahren arbeite ich in einem komplett anderen bereich bei einem rentenversicherungsträger, aber trotzdem glaube ich das es lt. gesetzestext keine spezielle definition für diese "absehbare zeit" im zusammenhang mit der versorgungrente gibt. ruf doch einfach mal ganz unverbindlich bei dem bürgertelefon deines rentenversicherungsträgers an, stell ihnen diese frage und poche auf eine definitive antwort. sollte dir die definition der "absehbaren zeit" von 6 Monaten bei eu-renten "gelegen" kommen und sollte es wirklich im bezug auf versorgungsehen keine weiteren definitionen geben würde ich das an deiner stelle unbedingt in deinem widerspruch mit aufnehmen. ich werde morgen auf der arbeit nochmal versuchen mich schlau zu machen und vielleicht kann ich dir ja dann morgen abend was genaueres schreiben.

dir alles gut

July
  #7  
Alt 26.08.2008, 23:18
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo ihr Lieben zusammen,

ich danke euch erst einmal recht herzlich für die zahlreichen Beiträge.
Ja, ich weiß, es wird schwer werden und einen Kampf geben. Aber das Kämpfen bin ich leider gewohnt.

Vielleicht doch noch was zur Erklärung, weil ja nicht jeder in unserem Thread lesen mag.

Ich habe meinen Mann hier im Forum durch die Krankheit meines Papas kennen- und später lieben gelernt. JAAAAA, das gibt es!!!!!! Auch wenns für manchen nicht nachvollziehbar ist, es hat uns beide voll erwischt, trotz der Krankheit, das war am 16. Mai 2007. Man kann nämlich auch mit Krebs total liebenswert sein. Auch ich hatte also genug Erfahrung mit BSDK. Mein Mann war ohnehin der Profi auf diesem Gebiet. Wir kämpften also ab da gemeinsam gegen diesen Krebs. Der Heiratsantrag kam übrigens von ihm. Witwenrente war kein Thema.

Laut Kommentar zum SGB VI § 46 liegt auch eine Versorgungsehe nicht vor, wenn die Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung/Pflege des ständig auf Plfege angewiesenen Versicherten erfolgt, sofern mit dem Ableben des Pflegebedürftigen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen war. Das BSG begründet dies mit dem vorrangigen Wunsch eines Pflegebedürftigen, mit der Heirat seine persönliche Situation zu verbessern. Der zu Pflegende erlangt mit der Eheschließung unschätzbare Vorteile, da Ehegatten einander zu Beistand in allen Lebenslagen - so auch zu gegenseitiger Pflege - verpflichtet sind. bereits diese legitime Intention des Pflegebedürftigen genügt, um zu widerlegen, dass alleiniger bzw. überwiegender Zweck der Eheschließung die Hinterbliebenenversorgung war.
So. Und genau das wurde von seinem Arzt bescheinigt, der meinen Mann und seinen Verlauf immerhin persönlich kannte. Hinzu kommt, dass mein Mann in überhaupt keine Schublade passte.
Das mit der Pflege war sicherlich auch ein Beweggrund, aber in erster Linie ging es um unsere Liebe. Und es ist ehrlich so gewesen, dass dieses Zugehörigkeitsgefühl meinen Mann vorerst einen enormen Auftrieb gab. Was so eine Krankheit bedeutet, brauche ich ja hier ZUM GLÜCK niemandem zu erklären.

Und nun wurde der Arztbericht ignoriert und einfach mal von dieser beratenden Ärztin des Rentenbundes gesagt, DOCH! Die Beweislast liegt zwar bei mir, aber es herrscht trotzdem Amtsermittlungsgrundsatz beim Rentenbund. Und wir haben eigentlich noch viel mehr Beweise auf Lager, aber wir hängen ja erstmal hier fest. Und warum sollen wir uns die Gedanken des Rentenbundes machen, wenn die Damen dort bzw. eigentlich nur die Ärztin (die Sachbearbeiter schienen ja unsicher zu sein) noch nicht einmal ansatzweise den Arztbericht zur Kenntnis nimmt oder gar hinterfragt? Sorry, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst (Amtsgericht) und kenne es, dass man sich auch mit Beweisen auseinandersetzt. Und das hat sie definitiv nicht getan. Außerdem, wenn überall von absehbarer Zeit die Rede ist, dann muss es auch eine Erklärung dafür geben, was darunter verstanden wird.

Im übrigen würde ich sowieso möglicherweise aufgrund meiner eigenen Tätigkeit nicht viel oder gar nix ausgezahlt bekommen. Ich bin selbst abgesichert. Aber darum gehts es mir gar nicht. Ich werde jedenfalls nicht aufgeben. Und natürlich ziehe ich das Ding auch nicht alleine durch. Hab ja meinen Rentenbeistand, die total fit ist auf diesem Gebiet. Und sie geht auch systematisch an diese Sache heran - ohne Emotionen. Ich habe nämlich leider zuviel davon, aber wen wunderts? Wollte mich nur unabhängig von ihr auch schlau machen. Denn schaden kanns ja nicht.

Habt alle erstmal herzlichen Dank!

@July: Wäre genial, wenn du mal nachfragen könntest, aber keine Hektik. Danke!!
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Geändert von Conny44 (26.08.2008 um 23:21 Uhr)
  #8  
Alt 26.08.2008, 23:33
heistof heistof ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo,

ich kann dir nicht wirklich helfen, da mein Fall "Witwenrente" grad noch im Laufen ist.
Wir haben am 20.07.2007 geheiratet und am 11.07.08 ist mein Mann gestorben.
Auch mir wurde erstmal die Versorgungsehe unterstellt, gleich vor Prüfung des Antrages.
Ich hab jetzt gleich vorab vom Krankenhaus ein Schreiben mitgeschickt, dass man nicht vom Tod ausgehen konnte (ist ja bei dir schon zu spät), und ich habe die Kopie unseres Aufgebotes mitgeschickt, das haben wir im Mai gestellt.
Mal sehen was rauskommt. Wann war Euer Aufgebot - wirds trotzdem kein Jahr?

Heike
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  #9  
Alt 27.08.2008, 23:37
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny,

jetzt mal "Butter bei die Fische". ;-)
Wenn du doch selbst beim Amtsgericht tätig bist, dürftest du die Rechtslage in Sachen Witwenrente doch zumindest im Ansatz gewusst haben.
Und warum lässt du nicht vorab erst einmal errechnen, um welche Summe es überhaupt geht?
Willst du dir in deinem unermässlichen Verlust-Schmerz wirklich so einen Prozess antun, wenn es letztendlich vielleicht nur um wenige Euronen monatlich geht?
Und wenn es dir nicht um Geld geht... worum geht es dir dann?

Ganz ehrlich... ICH würde da sehr vorsichtig abwägen, ob sich dieser Nervenkrieg lohnt.

Aber vielleicht liegt das auch daran, dass mein Mann und ich selbst krebskrank sind und wir den Rest des Lebens nicht mit "Nervenkriegen" belasten wollen?
Erst recht nicht, wenn die Aussicht auf Erfolg mehr als bescheiden ist?

Na egal, auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
  #10  
Alt 28.08.2008, 00:26
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo Heike,

ersteinmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Leider liegt das Aufgebot auch kein Jahr zurück, geht rein rechnerisch nicht. Drücke dir die Daumen für deine Sache.

Hallo Norma,

danke für deine Antwort, aber ich glaube nicht, mit irgendeiner Silbe hier erwähnt zu haben, dass ich die Rechtslage nicht gewusst hätte. Und im Übrigen hat das auch nichts mit Amtsgericht zu tun. Dort geht es um Straf-, Zivil-, Familien-/Vormundschafts-, Nachlasssachen. Sozialgerichtbarkeit ist etwas völlig anderes. Und auch hier geht es nicht darum, dass ich eine "RECHTSBERATUNG" haben möchte, ich kenne die Gesetze und Gesetzeskommentare hierzu sehr genau, weiß also auch, dass es einen gewaltigen Ermessensspielraum gibt, sondern ich hatte lediglich die Frage gestellt, ob jemand weiß, was absehbare Zeit bedeutet, und zwar im rentenrechtlichen Sinn - bezogen auf Witwenrente. Genau das finde ich nämlich nirgendwo.

Und um was es mir geht, hatte ich - so glaube ich - auch mehr als ausführlich erwähnt. Auch kannst du mir ruhig glauben, dass ich weiß, was ich tue. Auch wenn die Aussichten auf Erfolg bescheiden sind (das wird sich noch rausstellen), so heißt das ja nicht, dass es keine gibt, oder? Die Heilungsaussichten eines manchen Krebskranken sind auch überwiegend schlecht, und trotzdem wird gekämpft. Also bitte. Warum sollte ich mich mit dieser oberflächlichen Bearbeitungsweise der Ärztin vom DRB zufrieden geben? Darauf wird ja im heutigen System gebaut. Da werden Gesetze geändert, die Beweislast mal eben umgekehrt, und darauf vertraut dass den Leuten - gerade den Witwern und Witwen - vorzeitig die Luft ausgeht, da sie ja keine Kraft haben. Und befassen mit dem "individuellen" Fall müssen wir uns auch nicht oder gar Zeit für die Bearbeitung investieren, denkt sich der DRB? Und schon ziehen die Leute aus Unwissenheit und Resignation von dannen.
Wer meinen Mann kannte und seine/unsere Leidensgeschichte in seinem Thread mit verfolgt hat, der wird auch wissen, warum ich das tue. Mein Mann hat sich nämlich auch alles hart erkämpft und wäre mit Sicherheit enttäuscht, wenn ich mir/uns eine Versorgungsehe einreden lassen würde. Nur ehrlich gesagt, möchte ich mich hier gar nicht dazu rechtfertigen müssen. Es reicht, wenn ich das beim Rentenbund machen muss.

Dass du und dein Mann krebskrank seid, das tut mir doll leid, und ich verstehe, dass ihr den Rest eures Lebens genießen wollt und nicht mit Nervenkriegen belasten. Das würde mir auch so gehen.
Aber stellt dir vor: ICH HABE KEINEN MANN MEHR, und somit ist auch der Rest meines Lebens dahin (zumindest aus momentaner Sicht), von Genuss ganz zu schweigen.

Also warum sollte ich hierum nicht kämpfen, wo ich doch schon mein "ein und alles" verloren habe? Das bin halt ich. Denn es war KEINE VERSORGUNGSEHE!! Bitte verurteile mich doch nicht dafür, dass ich das beweisen will, zumindest habe ich dein Unverständnis so aufgefasst.

Ich würde dann auch gern wieder auf meine Ausgangsfrage zurückkommen wollen.
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Geändert von Conny44 (28.08.2008 um 00:28 Uhr)
  #11  
Alt 28.08.2008, 00:32
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iris1506 iris1506 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

recht so, conny....................

ich drücke dir alle daumen

habe still im hintergrund euren thread verfolgt..........

glg...........iris
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  #12  
Alt 28.08.2008, 00:54
sandra83 sandra83 ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

liebe conny,
ich drücke dir ganz fest die daumen, das es alles so verläuft, wie du es dir wünscht.

ich bin ganz neu hier und habe soeben deinen anderen, sehr schmerzvollen thread gelesen. es tut mir unendlich leid! und es tut sehr weh solch ein schicksal zu lesen. fühl dich ganz doll gedrückt! du schaffst das!
  #13  
Alt 28.08.2008, 09:35
karanda karanda ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Hallo Conny,

Leider habe auch ich keine Ahnung was mit 'absehbarer Zeit' gemeint ist. Ich wünsche dir aber viel Erfolg.

Als stiller Leser ( wie so viele) habe ich deine Threads immer verfolgt ( meine damit natürlich auch Jörg's Thread ).

Du tust mir leid, ehrlich.

Jetzt willst du wieder kämpfen. Wahrscheinlich brauchst du diese Herausforderung sogar...das Kämpfen hat jetzt so lange Zeit dein Leben ausgemacht, du kennst es ja gar nicht mehr anders.

Warum ich mich überhaupt melde ?

Ich habe etwas Angst um dich. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Dein ganzes Leben war die letzten Jahre aufs Kämpfen ausgerichtet. Jetzt, wo dein Vater und dein Mann tot sind, musst du in ein tiefes Loch gefallen sein, und du kannst keinen Sinn mehr im Leben finden.

Das ist normal!

Ich denke mir dasss du dir dessen auch bewusst bist. Ich hoffe dass du irgendwann loslassen kannst, das Thema 'Krebs' bei seite lassen kannst, und wieder leben kannst.

Ohne Kampf, ohne Krankheit, ohne das Gefühl, dass du jemand helfen musst,....

Ich wünsche dir alles Liebe und hoffe dass du wieder einen Sinn in deinem Leben findest.
Sei mir nicht böse für die ehrlichen Worte.

Ich entschuldige mich jetzt schon bei dir, wenn ich falsch liege und dich irgendwie verletzt haben sollte.

Es ist verdammt schwer, plötzlich in so einem Loch zu sitzen.

LG
Karanda
  #14  
Alt 28.08.2008, 11:29
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Witwenrente abgelehnt ...

Liebe Conny

ich könnte mir vorstellen, dass "absehbare Zeit" für den Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird.
Dies entnehme ich den längen der EM Renten, denn dort steht auch immer wieder für absehbare Zeit.
Ich denke, dass man dann den Durchschnittswert ermittelt (hlört sich vielleicht doof an und hart aber ich bin schlecht im formulieren). Also die durchschnittliche Überlebensrate....diese ist leider beim BSDK nun mal leider so... wird die absehbare Zeit kurz sein.

Wenn du kämpfen möchtest dann kämpfe!!!!! Es wäre traurig nur zu heiraten um versorgt zu sein, aber anscheinend gibt es immer noch Menschen die das tun und "ausnutzen", deshalb auch die Gesetzte dagegen. Der Kampf wird bestimmt nicht einfach sein ich drücke dir die Daumen dafür.

Traurig ist dass die Behörden einem gleich eine Versorgungsehe einreden wollen.
Mein Mann hat mich auch trotz meines NHL geheiratet aus LIEBE.

Viel Glück und alles Gute für dich

Barbara
  #15  
Alt 28.08.2008, 15:09
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Conny44 Conny44 ist offline
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Hallo ihr Lieben,

ich danke euch sehr für eure Antworten, auch für die einfühlsamen Worte.
Offenbar kann uns die Frage wirklich nur die DRV beantworten, also abwarten. Denn immerhin haben die den Begriff „absehbare Zeit“ in ihren Formularen aufgenommen. Ergo muss es – zumindest in ihren eigenen Reihen - eine Definition dazu geben.

Zusammenfassend möchte ich aber nochmal sagen, dass einfach nur gesetzlich vermutet wird, dass es sich um eine Versorgungsehe handelt. Diese Vermutung ist widerlegbar, auch dieses beinhaltet das Gesetz. Die materielle Beweislast obliegt mir, aber die Ermittlung der maßgeblichen Umstände obliegt nach dem Amtsermittlungsgrundsatz dem Rentenversicherungsträger.

Und da liegt der Haken: Es wurde NICHT ermittelt. Wir haben immerhin Akteneinsicht genommen und konnten genau das feststellen.
Es liegt ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes meines Mannes vor und eine eigene wahrheitsgetreue Stellungnahme von mir. Beides wurde ignoriert. Da kann nicht eine dahergelaufene Ärztin, die meinen Mann NICHT kannte und NICHT behandelt hat, einfach mal behaupten (entgegen des behandelnden Arztes), dass zum Zeitpunkt der Eheschließung das Todesurteil schon feststand ohne nähere Erklärung dazu, was sie veranlasste, sich göttliche Fähigkeiten anzumaßen.
Auch dass die Prognosen bei Bauchspeicheldrüsenkrebs schlecht sind, rechtfertigt dies nicht. Denn es geht um den damaligen Gesundheitszustand und nicht um den „REGELFALL“. Die mediane Überlebenszeit nach Resektion liegt bei 12-18 Monate, mein Mann lebte 32 Monate damit. Nach der 1. OP wurde ihm gesagt von einem Onkologen, den er dann wechselte, dass er Weihnachten 2006 statistisch gesehen nicht erleben würde. In fast allen Fällen bilden sich Metastasen an der Leber, mein Mann hatte keine …. und, und, und …..
Da das Gesetz besagt, dass es bei der Widerlegung um den konkreten Einzelfall geht, dann ist dieser Fall auch individuell zu bearbeiten und sind nicht alle Beweise unter den Tisch zu kehren ohne weitere Erklärung. Diese Ärztin hat sicherlich medizinische Kenntnisse, ist aber auch nur ein Schreibtischtäter. Es muss noch nicht einmal sein, dass sie je in ihrem Leben praktiziert hat und schon gar nicht, dass sie sich mit der eher seltenen Krankheit BSDK auskennt.
Und die will ganz kurz und knapp mit einem „doch“ etwas beurteilen können? Ich habe mittlerweile mehr Kenntnis sowohl theoretisch als auch praktisch mit dieser Krankheit, dass ich mir nicht die Butter vom Brot nehmen lasse.
Fakt ist nämlich, dass die DRV gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen hat.

Also wir werden sehen, wie es weitergeht. Unsere weiteren Beweismittel konnten wir noch gar nicht anführen, da wir eben an diesem Punkt festhängen.

Und nochmal zur Erinnerung - die Widersprüchlichkeit:

***Ende November 2007 – alle Unterlagen, Krankenhausberichte und ärztlichen Stellungnahmen reichten NICHT aus, um EU-Rente zu erhalten
***21.09.2007 – Das Todesurteil stand aber schon 2 Monate vorher fest

Resümee der Rentenversicherung: Auch ein schon fast Gestorbener kann immerhin noch arbeiten gehen?????
Tschuldigung, aber da krieg ich das große

Übrigens sitze ich nicht 24 Stunden hier und kämpfe um die Witwenrente. Das läuft doch nebenbei. Außerdem habe ich momentan Urlaub und konnte mich mal intensiver damit beschäftigen.

Habt nochmal vielen Dank!

PS: Achso, nur mal am Rande: Ein Grund unserer innigen Verbundenheit und Liebe war, dass mein Mann genauso eine Kampfsau war wie ich.
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Geändert von Conny44 (28.08.2008 um 16:39 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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