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  #31  
Alt 14.09.2006, 18:37
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht.

Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen.


Gruß
Christine
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  #32  
Alt 14.09.2006, 19:30
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Christine,

bitte blättere einfach mal in diesem Thread zurück auf die erste Seite.

Dort habe ich sowohl eine Pressenotiz zum Urteil des Sozialgerichts(BSG) , einen diesbezüglichen Zwischenbericht des BSG, als auch am 23.08.06 im 18. Beitrag dieses Threads die Quelle zum Download des entgültigen Urteils angegeben.

In weiteren Beiträgen hat sich auch noch eine im Sozialrecht bewanderte Rechtsanwältin zur Sachlage geäußert.

Damit hast Du dann alle notwendigen Infos beisammen, um ggf. einen Rechtsanwalt Deiner Wahl einzuschalten.

Liebe Grüße
Shalom
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"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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  #33  
Alt 15.09.2006, 15:10
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo shalom,

vielen Dank. Ich hab alles noch einmal gelesen. Naja, diese Beiträge von Maaren könnte man echt löschen, das irritiert.

Ich gehe am Mo zum Rechtsanwalt. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und auch eine Zusatzrente, weil ich im öffentlichen Dienst war. Dort hatte ich auch schon einen Antrag gestellt, aber die wollen erst den Bescheid vom deutschen Rentenbund.

Danke für die Informationen. Die haben mir echt weitergeholfen.


Christine
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  #34  
Alt 15.09.2006, 18:23
Thomas Thomas ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Christine,

ich war auch im Öffentlichen Dienst angestellt und bekomme eine Zusatzversorgung. Diese richtet sich nach der Höhe der gesetzlichen Rente, dadurch wird das ganze recht kompliziert Es könnte sein, dass wenn man eine höhere gesetzliche Rente bekommt dafür die Zusatzversorgung sinkt ????
Es wäre nett wenn Du hier schreibst was Dein Anwalt dazu meint. Seit wann bist Du in Rente ?

Gruß
Thomas

Geändert von Thomas (15.09.2006 um 18:26 Uhr)
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  #35  
Alt 18.09.2006, 09:39
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Lieber Thomas,

ein Bezug zu der Zusatzversicherung kann bestehen, wenn Sie zwischem dem 01.01.2001 und dem 31.12.2001 verrentet wurden, ansonsten ist ja bei den meisten Zusatzkassen die Gesamtversorgung zum 01.01.2002 abgeschafft worden, bei der die Renten im Zusammenhang stehen. Sollten Sie betroffen sein, würde ich empfehlen, die Rentenmitteilung der Zusatzkasse zu prüfen, da auch hier die Minderung übernommen wird, was ebenfalls rechtswidrig ist.
Hier besteht dann die Möglichkeit, falls die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, gegen die jährliche Erhöhungsmitteilung vorzugehen.
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  #36  
Alt 19.09.2006, 11:19
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Lieber Thomas (und andere Betroffene, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und denen eine "Betriebsrente" der VBL oder einer ähnlichen Zusatzversorgungskasse zusteht),

In einem anderen Forum (www.vsz-ev.de) werden zwei Artikel zitiert, die sich mit der Benachteiligung bei der Zusatzrente des öffentlichen Dienstes befassen, wenn man frühzeitig in EU-Rente gehen und Abschläge hinnehmen mußte.

Diesen Link, der zwei Artikel enthält, gebe ich ohne Kommentar hier zur Kenntnis.

http://www.123recht.net/article.asp?a=15440


"AG Karlsruhe hält die Hochrechnung zum 63. Lebensjahr in Einzelfällen für Benachteiligung"

"VBL erkennt nachträgliche Änderung von Berufsunfähigkeitsrente an"

Mit besten Grüßen
Shalom
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  #37  
Alt 19.09.2006, 11:52
Klaus Hildebrandt Klaus Hildebrandt ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Mein Beitrag v. 08.09.2006

Liebe Regina Beate,

vielen Dank für Deine Hinweise. Inzwischen habe ich mir auch einen Anwalt genommen, der hat mir allerdings erstmals 350,00 € an Pauschalhonorar für die Überprüfung der Erwerbsminderungsrente in Rechnung gestellt. Er hat einen entsprechenden Brief an meinen Rentenversicherer geschrieben. Natürlich hat der Rentenversicherungsträger auch darauf
nicht reagiert. Auf mein Schreiben hin, jetzt doch bald eine Untätigkeitsklage zu erheben, antwortetet mein Rechtsanwalt wie folgt:

...” eine Untätigkeitsklage ist zulässig, wenn seit Antragstellung 6 Monate verstrichen sind. Sie haben den Antrag am 11.07.2006 gestellt, so dass eine Untätigkeitsklage erst am 11.01.2007 erhoben werden kann. Falls die Klage früher bei Gericht eingeht und die Behörde den Bescheid erlässt, müssten Sie die Kosten des Prozesses tragen. Ich kann ihnen daher nicht empfehlen, schon jetzt eine derartige Klage zu erheben.”

Du hast in Deinem Beitrag geschrieben, dass Dein Anwalt schon nach 3 Monaten eine entsprechende Untätigkeitsklage erheben würde. Habe ich mir vielleicht nicht den “richtigen
Anwalt” ausgesucht? Vielleicht kannst Du mir ja noch einen weiteren Tipp geben?

Lieber Schalom, liebe RAin Ott,

vielleicht kann ich von Ihnen noch einige Hinweise bezüglich der Möglichkeit der Einreichung einer Untätigkeitsklage bekommen? Oder soll ich noch bis Januar 2007 (Empfehlung meines Anwaltes) damit warten? Würde meine Rechtschutzversicherung die Kosten für eine Untätigkeitsklage übernehmen?

Liebe Grüße
Klaus H.
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  #38  
Alt 19.09.2006, 12:25
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Klaus Hildebrandt,

ich stimme Ihrem Anwalt zu. Die 3-Monatsfrist gilt gem. § 88 Abs. 2 SGG für Widerspruchsverfahren.

Eine Bearbeitungszeit von einigen Monaten sollte man den Rentenversicherungsträgern schon zugestehen, allein schon wegen der Vielzahl von Fällen und dem noch größeren Problem der Finanzierung. Immerhin stehen jetzt hohe Summen an Nachzahlungen aus.
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  #39  
Alt 06.10.2006, 16:00
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, Klaus !

Mein Anwalt hat der DRV eine Frist bis zum 29.09.2006 gesetzt. Im Laufe der nächsten Woche werden ich den Anwalt kontaktieren, und wir werden sehen, wie wir weiter vorgehen. Mein Anwalt sprach definitiv von 3 Monaten Wartezeit - danach Untätigkeitsklage. Eine Rechnung hat er mir bis jetzt noch nicht erstellt. Nun kennen wir ihn schon sehr lange und haben bereits diverse "Fälle" mit ihm durchgefochten.

Ich drück Dir die Daumen.

Gruss
Regina_Beate
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  #40  
Alt 23.11.2006, 12:08
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

ich habe jetzt auch mit meinem Anwalt gesprochen. Ich solle doch jetzt nochmal den Rentenbund anschreiben, mit Hinweis, daß das Urteil ja jetzt schriftlich vorliegt und um Überprüfung und um Auszahlung mit Frist 14 Tage (also der 6.12.06) bitten.

Wenn der Rentenbund dann nicht reagiert, dann die Untätigkeitsklage. Und dabei ist maßgebend, wann ich den Antrag auf Überprüfung gestellt habe. Das war der 26.07.06. Jetzt wart ich ab und dann werde ich Euch weiter informieren.


Gruß
Christine
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  #41  
Alt 23.11.2006, 16:49
Idefix Idefix ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Heute stand folgender Artikel in unserer Tageszeitung:

Bezieher von Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des BSG vom 16. Mai dieses Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicheung Bund mit. Betroffen sind schätzungsweise 650 000 Menschen. (dpa)

Ich frage mich, wenn ich das lese, ob wir nun in einem Rechtsstaat leben oder nicht und ob nun jeder für sich entscheiden kann, ob er sich an ein ergangenes Urteil halten will oder nicht. Ich bin echt fassungslos, dass man einfach als öffentliche Anstalt sagen kann, dass man nicht daran denkt, ein ergangenes Urteil umzusetzen !!!!

Idefix
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  #42  
Alt 23.11.2006, 17:54
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

wie von IDEFIX schon teilweise zitiert, gebe ich unkommentiert die komplette dpa - Meldung aus der Stuttgarter Zeitung vom Do 23.11.06 wieder.

Liebe Grüße
Shalom

Zitatanfang

WEITER RENTENABSCHLAG BEI ERWERBSMINDERUNG

Berlin (dpa). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai diesen Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die angekündigte Vorgehensweise werde vom zuständigen Bundessozialministerium "ausdrücklich begrüßt".

Geschätzt wird, dass 650.000 Personen unter 60 betroffen sind. Sie hatten sich Hoffnung gemacht, dass nach dem Urteil auch bei ihnen die Abschläge von maximal 10,8 Prozent oder 3,5 Prozent pro Jahr wegfallen. Die Richter hatten entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, nicht rechtens seien. Die Rentenversicherer wollen dem Urteil zunächst nur bei der Klägerin nachkommen.

Zitatende
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  #43  
Alt 24.11.2006, 07:44
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

als juristischer Laie und in diesem Falle NICHT-Betroffener habe ich mal im Internet nachgesucht. Bzgl. der Übertragbarkeit von BSG - Urteilen auf ähnlich gelagerte Rechtsfälle lese man nach unter der folgenden URL und hier insbesondere den 1. Satz von Abschnitt IV.2.

Das könnte erklären, wieso die Deutsche Rentenversicherung Bund erst weitere Musterverfahren abwarten will, bevor sie im Sinne des unten stehenden Textes einschlägige Urteile des BSG zur "Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen" (siehe unten) macht.

Mit besten Grüßen
Shalom

Entnommen aus:

http://www.bundessozialgericht.de/funktionbsg.htm

...

IV. Bundessozialgericht

1) Funktion und Aufgaben des Bundessozialgerichts

Das BSG ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.

In Verfahren vor dem BSG ist es deshalb grundsätzlich unerheblich, ob zum Beispiel dem angefochtenen Urteil ein medizinisches Gutachten zu Grunde liegt, das zu falschen Ergebnissen kommt, ob ein Zeuge unrichtig ausgesagt hat oder ob das LSG den Behördenakten etwas entnommen hat, was in dieser Form nicht darin enthalten ist. Denn das BSG ist an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen rechtlich gebunden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem LSG bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensfehler unterlaufen sind. Diese müssen dann aber auch im Verfahren vor dem BSG rügbar sein und in der richtigen Form gerügt werden. Eigene Tatsachenfeststellungen kann das BSG im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also z.B. keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem BSG zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.

2) Bedeutung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts

Die Rechtskraft eines Urteils des BSG wirkt nur zwischen den Beteiligten des jeweiligen Verfahrens. Bei den vom BSG zu entscheidenden Revisionen sind in aller Regel Verwaltungsbehörden beteiligt, die über eine Vielzahl gleichartiger Fälle zu entscheiden haben. Die Urteile des BSG bilden daher trotz fehlender rechtlicher Bindung tatsächlich zumeist eine Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen. Hierzu trägt auch der Umstand wesentlich bei, dass wichtige Entscheidungen des BSG in Entscheidungssammlungen, Fachzeitschriften und Veröffentlichungsorganen der Sozialversicherungseinrichtungen publiziert werden. Zudem unterrichtet das BSG die Öffentlichkeit dadurch, dass es auf seiner Internetseite (http://www.bundessozialgericht.de) sämtliche Presse-Vorberichte und Presse-Mitteilungen sowie Entscheidungstexte des jeweils laufenden und der zurückliegenden vier Jahre bereithält.

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  #44  
Alt 25.11.2006, 11:26
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

unkommentiert gebe ich hier die Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 22.11.2006 wieder.

Mit besten Grüßen
Shalom

Zitatanfang


Deutsche Rentenversicherung zum BSG-Urteil zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten

Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt.

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte in seinem Urteil entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine Abschläge berechnet werden dürfen. Diese Auslegung des Bundessozialgerichts findet in Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des Gesetzes keine Bestätigung. Im Gegenteil: Aus der Begründung zu dem Gesetz ergibt sich, dass die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen angeglichen wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nach der Gesetzesbegründung "für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent gemindert." Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag zu versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.

Außerdem hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten Anfang 2001 auch eine Verlängerung der Zurechnungszeit eingeführt. Diese dient gerade der Abfederung der Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Regelung wäre nach der Systematik nicht notwendig gewesen, wenn für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr keine Abschläge berechnet würden. Außerdem würde die Umsetzung des Urteils zu einer widersprüchlichen Situation führen: Eine vor Vollendung des 60. Lebensjahres zunächst abschlagsfrei in Anspruch genommene Erwerbsminderungsrente wäre zu mindern, wenn der Rentner das 60. Lebensjahr vollendet.

Erscheinungsdatum:
22.11.2006

Zitatende

entnommen aus:

http://www.deutsche-rentenversicheru...m__renten.html
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  #45  
Alt 29.11.2006, 11:46
Christine1963 Christine1963 ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,


die Antwort auf mein Schreiben kam aber schnell. Der "Deutsche Rentenversicherung Bund" schrieb mir:

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 21.11.06.

Das Urteil des Bundessozialgerichtes liegt uns zwar seit dem 07.08.06 vollständig vor, wir bitten Sie jedoch, sich noch etwas zu gedulden. Erst nach Absprache aller Rentenversicherungsträger kann das Verfahren fortgesetzt werden.


Sind nicht alle Rentenversicherungsträger im Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen? Oder was soll das dann heißen?


Gruß
Christine
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