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  #1  
Alt 24.06.2007, 12:30
Sonnenschein74 Sonnenschein74 ist offline
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Standard Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo!

Bei meiner Frau wurde in den letzten 6 Wochen Ihrer Schwangerschaft Brustkrebs diagnostiziert. Die rechte Brust war um ein vielfaches größer als die linke.

Die Lymphknoten waren nicht befallen und Metastasen hatten sich auch keine gebildet. Gott sei Dank.

Unser zweiter Sohn kam im September letzten Jahres kerngesund zur Welt.

Direkt danach musste sich meine Frau einer 6-maligen Chemotherapie (Dauer 4 Monate) mit anschliessender OP unterziehen.

Bei der OP wurde der (nur noch) kirschkerngroße Tumor aus der Brust entfernt. Die Lymphknoten wurden vorsichtshalber mit entfernt.

Anschliessend bekam sie 6 Wochen nach der OP 35 Bestrahlungen.

Zur Zeit ist sie mit unseren zwei Söhnen (9 Monate und fast 5 Jahre alt) zur Mutter-Kind-Kur an der Ostsee.




Meine Frau wollte ab Oktober wieder in Ihren Beruf als Arzhelferin in einer Dialyse Praxis zurück.

Mit Ihrem Chef wurde, bevor die Krankheit entdeckt wurde, vereinbart das sie ab Oktober bis Dezember erstmal als Aushilfe beginnt.

Ab Januar 2008 dann wieder als 3/4 Stelle.

Momentan ist es absolut unrealistisch an Arbeit zu denken, da meine Frau nocht absolut platt und "mitgenommen" ist. Ihr fehlt die Kraft!



Jetzt unsere Fragen:


Wie sollen wir vorgehen?

Muss meine Frau erst einmal krankgeschrieben werden? Wenn ja, ab wann?

Was ist mit Krankengeld?

Wie sieht es mit einer Wiedereingliederung aus? Wie lange dauert die?

Kann Ihr Chef sie kündigen? Sie ist im 11. Jahr bei ihm angestellt, mit einjähriger Unterbrechung (Geburt unseres ersten Sohnes).

Kann ggfls. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen werden?

Sollte ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden?

Was muss sonst noch beachtet werden?


Da wir vor 6 Jahren ein Haus gebuat haben, können wir auf Ihren Verdienst nicht verzichten.


Vielleicht war oder ist jemnd in der gleichen Situation und kann uns weiterhelfen.

Danke im voraus und viel Grüße.
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  #2  
Alt 24.06.2007, 13:41
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo, Sonnenschein !

Da Deine Frau sich z. Zt. in der Reha befindet, wäre es sinnvoll, sie würde von den dortigen Ärzten zunächst Nach Abschluss der Reha als "arbeitsunfähig" entlassen. Somit bekäme sie weiterhin Krankengeld, vorausgesetzt sie hat die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft. Sollte sie bereits Krankengeld für insgesamt 78 Wochen erhalten haben, kann sie eine befristete EU-Rente beantragen. Generell kann der Arbeitgeber Deiner Frau auch wegen Krankheit kündigen (das war früher nicht möglich). Geschieht leider oft in kleineren Betrieben, die personell unterbesetzt sind und mit vorhandenem Personal die Lücke nicht schliessen können. In diesem Fall bekäme Deine Frau ALG I. Auf jeden Fall soll sie versuchen, nach Abschluss der Reha als arbeitsunfähig aus dieser entlassen zu werden und ggf. sogar von der Reha aus eine "Rente auf Zeit" zu beantragen (wenn das Krankengeld ausgereizt ist).
Einen Anwalt benötigt ihr im Moment noch nicht. Dazu würde ich erst raten, wenn seitens der Krankenkasse (Krankengeld) oder DRV (EU-Rente) etwas nicht zügig und nach Wunsch verläuft.
Ich wünsche Euch alles Gute und viel Kraft.
Liebe Grüße
Regina Beate
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Geändert von Regina_Beate (24.06.2007 um 13:45 Uhr)
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  #3  
Alt 24.06.2007, 14:07
Sonnenschein74 Sonnenschein74 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Regina!

Krankengeld hat sie bisher nicht bekommen. Sie war auch bis jetzt nicht krankgeschrieben, da sie sich momentan im Erziehungsurlaub befindet.

Da wir bis September noch Erziehungsgeld erhalten, ist die Frage ob die Krankschreibung erst nach Ablauf des Erziehungsurlaubes erfolgen sollte oder muss.

Wie schon geschrieben, wollte meine Frau von Oktober bis Dezember 2007 als Aushilfe, ab Januar 2008 wieder als 3/4 Stelle arbeiten.

Diese Entscheidung hatte Sie vor bekanntwerden der Erkrankung Ihrem Chef mitgeteilt.

Du meinst aus der Reha sollte sie auf jeden Fall als arbeitsunfähig entlassen werden?

Gruß Marcus
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  #4  
Alt 24.06.2007, 14:42
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo, Markus !

In den Reha-Einrichtungen wird u. a. auch eine soziale Beratung angeboten. Deine Frau sollte sich bei der Sozialberatung dort einen Termin geben lassen (die sind in der Klinik). Dort erfährt sie dann konkret, wie sie vorzugehen hat. Da ihr im Moment noch Erziehungsgeld bekommt, ist doch gar kein akuter Handlungsbedarf angesagt. Vielleicht ist Deine Frau bis September so weit fit, dass sie gerne wieder arbeiten möchte ?! Ich würde auf jeden Fall bis August abwarten, wie die Remission fortschreitet. Sollte Sie im august feststellen, dass sie immer noch nicht bei Kräften ist, kann sie sich krankschreiben lassen. Ich denke, der richtige Weg in Eurer Situation ist zunächst der Termin bei der Solzialberatung der Rehaeinrichtung. Die geben kompetente Auskunft, wie in Eurem speziellen Fall zu verfahren ist.

Alles Gute
Regina Beate
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  #5  
Alt 24.06.2007, 14:43
reni06 reni06 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Marcus!Ob eine priv.BU greift,hängt vom Vertrag ab.Ich bekomme auch eine Rente aus der BU(bin auch im Erziehungsurlaub),aber in meinem Vertrag steht,das sie erst nach einem halben Jahr nach Diagnosestellg.beginnt.Einfach nachlesen oder mal anrufen und dann alle Unterlagen anfordern und beantragen.Ansonsten bekommt ihr nur Krankengeld,wenn deine Frau wieder berufstätig ist-denn Kankengeld ist eine Entgeldersatzleistung.Ihr könnt aber ab sofort eine EU rente beantragen.Einfach Rentenantrag bei der DRV beantragen und ausfüllen.Erkundigt euch aber genau,ob die Priv.BU auch weiterzahlt,wenn deine Frau im Bewilligungszeitraum wieder zu arbeiten beginnt(meist darf sie ein paar Stunden arbeiten)und wie das Krankengeld berechnet wird.Ich weiß nicht ob die Prozente vom Mutterschaftsgeld oder vom letzten bruttogehalt berechnet werden.Am besten bei der KK nachfragen.Wenn ihr wißt,wie hoch es ist,müßt ihr überlegen ob es finanziell günstiger ist eine Rente zu beantragen oder Krankengeld zu bekommen.Falls sie Rente bekommt,muß m.W. der AG die Stelle freihalten.Nicht kündigen.Alles Gute und frage einfach bei Unklarheiten Liebe Grüße
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  #6  
Alt 24.06.2007, 15:06
Sonnenschein74 Sonnenschein74 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo reni06!

Darf ich fragen was Du für eine Erkrankung hast oder hattest?

Wieviel Prozent Behinderung hast du bekommen?

Hast Du die BURente sofort beantragt, trotz Erziehungsurlaub?

Ist sie befristet?

Bei welcher Versicherung hast Du sie abgeschlossen?

Bist Du während des Erz.url. krankgeschrieben und hast Du Krankengeld erhalten?

Beziehst Du Erziehungsgeld?

Entschuldige die vielen Fragen aber ich glaube, das Du in einer ähnlichen Situation wie meine Frau bist und Du uns ein wenig weiterhelfen kannst.


Zu Regina noch...

Mit dem sozialen Dienst hat meine Frau bereits gesprochen. Die hatten so einen "Fall" allerdings auch noch nicht und haben auf einen Anwalt hingewiesen. Konkretes konnten die allerdings auch nicht sagen...

Grüße
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  #7  
Alt 24.06.2007, 15:39
reni06 reni06 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo!Also ich möchte mal anfangen und hoffe ich kann dir auf alles eine Antwort geben.Ich hatte im Jan.06 ein Rez.des M.Hodgkin.Bekam deshalb 70% GdB,welcher jetzt auf 50%gekürzt wurde.Ich war nicht krank geschrieben,da im Okt. 05 mein kind geboren wurde und es nichts an der fin.Sit geändert hätte.Ich bekam/bekomme kein Erz.geld,da der Papa zuviel verdient.Meine priv.BU (Debeka) habe ich im Okt.06 beantragt und befristet bekommen bis 06/07.Im Feb.07 habe ich gesetzl.Rente beantragt und war beim Gutachter.Ich bekomme bis 04/07 gesetzl.rente zu 100% und mit dem Gutachten habe ich verlängerung der priv.Bu beantragt und bewilligt bekommen bis 06/08.Im Erz.urlaub bekommt man kein Krankengeld,da man ja auch keinen Lohn bekommt und es eine Entgeldersatzleistung ist.Man bekommt Krankengeld nur,wenn man wirklich arbeitet und nachem der AG seine 6Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat.Im Moment könnt ihr nat.priv.BU beantragen.Wenn deine Frau im Nov.wieder arbeiten möchte,dann ist bis dahin noch eine lange Zeit.Ich würde mit dem AG reden,denn wenn er sie wieder einstellt und sie vom 1.Tag an krank ist, muß er ,glaube ich,sofort krankengeld zahlen.Und ob er davon bgeistert ist?Ach so,klar kann man die priv.BU auch im Erz.urlau beantragen,denn lt.Gesetz könnte man ja da bis zu 30h arbeiten gehen und durch die Krankheit ist dir dies ja nicht möglich.Ich hoffe ich konnte dir helfen Liebe Grüße und alles gute für deine frau
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  #8  
Alt 24.06.2007, 15:45
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Ausrufezeichen AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Sonnenschein 74!

Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen - ich versuchs mal!

Auch wenn Deine Frau sich im Erziehungsurlaub befindet muß sie sich krankschreiben lassen. Im Erziehungsurlaub hat man keinen Anspruch auf Krankengeld, die Zeit (78 Wochen-Frist Max. Bezug von Krankengeld) läuft aber bereits seit dem Tag der Diagnosestellung, also ab dem Zeitpunkt, wo die Diagnose BK feststand. Da das aber 6 Wochen vor Ende der Schwangerschaft war, hättet ihr womöglich Anspruch auf Krankengeld. Bitte frage bei Deiner Krankenkasse nach - DAS ist sehr sehr wichtig.

Hier findest Du die Infos dazu:
http://195.243.173.120/persoline/ser...tent.ioid=1751

Ich wurde ein paar Wochen vor Ende des Erziehungsurlaubs ausgesteuert und mußte Rente beantragen. Mich hat keiner krankgeschrieben, weil mir jeder sagte ich wäre ja im Erziehungsurlaub.... danach kam das große Chaos und ich sah keinen einzigen Euro.

Zum Glück wurde meine volle Erwerbsminderungsrente 2 Jahre rückwirkend genehmigt und das Thema war somit vom Tisch.

Es interessiert nicht ob man im Erziehungsurlaub ist!!!!!

Man wird genauso behandelt, als ob man unbezahlten Urlaub genommen hätte. Sollte es mit der KK Probleme geben, dann zieht einen Anwalt hinzu, der sich damit auskennt.
Der MDK geht immer davon aus, dass man mit so einer Erkrankung automatisch nicht arbeitsfähig ist, obwohl man gar nicht arbeiten müßte, da man ja im Erziehungsurlaub ist. Also bitte gleich bei der Krankenkasse melden und fragen, was zu tun ist.

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=24705

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=21008



Das sind meine beiden eröffneten Themen - vielleicht hilft es Dir weiter!

Ich wünsch Euch alles Gute - bei Rückfragen bin ich gerne da!

Liebe Grüße
Christine
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  #9  
Alt 24.06.2007, 16:19
Sonnenschein74 Sonnenschein74 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Christine!

Danke für Deine Antwort! Sehr hilfreich!

Ich werde mich morgen sofort mit unserer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Liebe Grüße.
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  #10  
Alt 24.06.2007, 18:00
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tinemarinella tinemarinella ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo!

Bitteschön - wir Mamas und Papas müssen doch zusammenhalten.

Einen schönen Sonntag noch

Liebe Grüße
Christine
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