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  #1  
Alt 07.11.2008, 19:25
Benutzerbild von zlata
zlata zlata ist offline
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Frage Bitte um Hilfe! /Arbeitsamt usw.../

Hallo!
Ich bin recht erstaunt, wie sehr die Menschen hier jemandem helfen und bin dankbar voraus für jede Antwort.
Ich bin als Angehörige hier.Eigentlich bin ich im Darmkrebs Forum unterwegs seit April 2007.
Aber jetzt zu meine Bitte an Euch,oder ein Rat wie man vorgeht.:
Mein Mann 41 Jahre alt. -100 % Schwerbehindert unbefristet-arbeitsunfähig.
Das Krankengeld ist nach 78 Wochen zu Ende seit Okt.Antrag an Rente ist schon gestellt.Dauert aber lange,weil er auch im Ausland gearbeitet hat.
Ich Mutter von 3 Kleinen Kinder war bisher nur Hausfrau.Mein Mann war vorher selbständig /Bau-Trockenbau/.Hat um uns gut gesorgt immer fleißig gearbeitet.
Und wir wurden zum Sozialamt geschickt.Die haben uns gesagt, solange mein Mann die Rente nicht hat, sind die für uns nicht zuständig.Dann haben wir Arbeitslosengeld 2 beantragt:Am Sozialamt haben uns so geraten zu tun.Nach 2 Wochen endlich Papiere alle fertig gehabt.Heute hat uns die Nette Frau angerufen.Ihr Chef meint, wir sollen es am Arbeitsamt für Arbeitslosengeld I. probieren.Wenn die uns nicht weiterhelfen, sollen die es uns schriftlich geben.Inzwischen musste ich schon zum diesem Kennelernen Gespräch gehen zum Arbeitsamt.Weil ich ja gesund bin und arbeiten kann.Die meinen ich soll Pfleger-in beantragen für mein Mann und ich selbst arbeiten gehen.Das würde mir gut tun meinte der Mann.Echt Super!
Also jetzt weiß ich echt nicht weiter.Ich weiß das es irgendwie von irgendwo Hilfe kommen muss.Aber ich denke die wissen manchmall selbst nicht was sie tun sollen.Wie gesagt, mein MANN WAR VORHER SELBSTÄNDIG.HAT ALLES BEZAHLT,KEINE SCHULDEN.
Ich hoffe das sich hier jemand findet der mir weiter helfen kann.Bin sehr dankbar voraus.
/Sorry für mein Deutsch, lerne immer noch dazu/
MfG zlata
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  #2  
Alt 08.11.2008, 10:05
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Bitte um Hilfe! /Arbeitsamt usw.../

Hi Zlata,

wenn der Höchstanspruch auf Krankengeld ausgeschöpft ist, stellt die Krankenkasse ihre Zahlung ein.
Bei Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, ist es so, dass sie zunächst einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und dieses erhalten, bis die Rente bewilligt ist.
Auch Selbständige können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, da es seit zwei Jahren die Möglichkeit gibt, sich hier freiwillig weiterzuversichern.

Daher die Aufforderung des ALG II Trägers, diesen Anspruch oder eben auch Nichtanspruch zunächst mal bestätigen zu lassen ( die beiden Ämter können jeweils NICHT auf den Datenbestand des anderen Leistungsträgers zugreifen).

Also bleibt dir derzeit nur eins: Montag um 7.30 Uhr beim Arbeitsamt vorsprechen, ggf. musst du einen Antrag stellen, der dann negativ bescheidet wird.
Ist aber ganz einfach auszufüllen, da die letzten 5 Jahre eingetragen werden müssen, und die sind ja durch die Selbständigkeit belegt.
Falls das so laufen muss (also mit Antrag) bitte um schnellst mögliche Bearbeitung (notfalls einfach Tränen fließen lassen).

Arbeitslosengeld 2 MUSS auch vorschußweise ausgezahlt werden, wenn die Klärung der Lage, wer denn nu zuständig ist und mit was, so lange dauert, dass ihr in wirtschaftliche Bedrängnis kommt. Die zuständigen Träger verrechnen das dann anschließend.

Grundsätzlich müssen sich alle arbeitsfähigen Familienmitglieder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
Personen, die Familienangehörige betreuen oder pflegen, stehen der Arbeitsvermittlung NICHT zur Verfügung. Man muss das allerdings schriftlich plausibel erklären. Mit der Feststellung einer Pflegestufe hat dies nix zu tun. Allerdings können sie auch keine Leistungen beanspruchen, die einem Fit machen für den Arbeitsmarkt dienen würden, wie zum Beispiel Jobcoaching, Englisch Kurs, whatever...

Das wichtigste was mir aber einfallen würde:
-hat dein Mann evtl. freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt?
-falls nein: wie sieht es mit einer privaten BUZ Versicherung aus?

Meld dich, wenn´s Probleme gibt.

Drück die Daumen!
Nicole
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  #3  
Alt 08.11.2008, 12:07
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Bitte um Hilfe! /Arbeitsamt usw.../

Liebe Silleke,
warum Korrektur?
Du hast jetzt nix anderes gemacht, als dass, was ich gesagt habe, mit Paragraphen zu dokumentieren. Der Unterschied ist nur, dass du den Weg als schwierig bis nicht machbar darstellst. Vielleicht hast du da anderweitige Erfahrungen aus der Praxis?

Die Entscheidung, trifft letztendlich der Fallmanager, ob per Arbeitsanweisung oder per Einzelfallentscheidung, ist für die Betroffene hier letztendlich wurscht.
Ich habe bis jetzt die meisten "Umstufungen" in diesen Status per Einzelfallentscheidung erlebt, alleine schon deshalb, weil die Feststellung der Pflegestufe zeitaufwendig ist, die Pflegebedürftigkeit aber schon da ist.
Bis jetzt habe ich auch noch keine (echten) Probleme erlebt, es gab auch noch keine negativen Bescheide.
Das bei einem schwer Krebskranken Mann und drei kleinen Kindern eine Vermittelbarkeit vorausgesetzt wird, habe ich dem Beitrag entnommen, halte ich aber für nicht haltbar.
Deswegen hatte ich auch konkrete Hilfestellung meinerseits angeboten.

Im schlimmsten Falle hilft hier Androhung von Presse...

Ich werde nicht jemandem , der in einer solchen besch....Situation ist, Infos über Möglichkeiten vorenthalten, bloss weil sie eine Ermessensentscheidung seitens des SGB II Träger bedingen würden.
Im SGB II sind 3/4 aller Leistungsanträge Ermessensentscheidungen der Fallmanager und damit usus...

Schönes WE
Nicole

Geändert von NTH (08.11.2008 um 12:09 Uhr)
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  #4  
Alt 08.11.2008, 17:37
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zlata zlata ist offline
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Hallo !
Liebe Silleke und Nicole!
Vielen-vielen Dank für euere Antworten.Ihr seid ja richtige Profis in dem Gesetzdschungel!
Ein bisschen hab ich das alles schon kapiert!
Ich werde bestimmt berichten,wie es ausgegangen sei.
Schönes Wochenende.
Mfg Zlata!
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  #5  
Alt 10.11.2008, 11:44
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zlata zlata ist offline
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Hallo Silleke!
Danke nochmals für deine Rat und dein Verständnis!
Tja, also wir waren Heute bei Arbeitsamt.Ging eigentlich recht schnell das alles.Allerdings bei der Frau haben wir schon so fast 40 min.gessesen.Sie war sehr nett.Das tut gut, wenn man verstanden ist.Die wüsste auch nicht so genau ob wir Anspruch haben oder nicht.Dann hießt es da wir ihn haben, dann am Ende hießt es doch nicht.Also müssen wir doch diese ALG II.bekommen.Aber irgendwie macht es nichts.Ich will das einfach hinter uns haben.Allerdings muss auch mein Mann zu einem Vermittlungsgespräch!?! Tja dann sollen die schauen was man da machen kann.Er hatte ganze Zeit während den Arbeitsamt Besuch Nasenbluten.Aber Gesetz ist Gesetz.
Also nochmals danke.

Ansonsten mit alle besten Wünschen für alle hier!
MfG zlata
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  #6  
Alt 11.11.2008, 12:47
NTH NTH ist offline
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Hallo Zlata,

das ist normal.
Es bedeutet nicht, dass dein Mann vermittelt werden soll, sondern es wird festgestellt ob und inwieweit dein Mann vermittelt werden könnte.

Zunächst mal also reine Formsache.

Viele Grüße
Nicole
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