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Alt 13.01.2013, 00:30
SelmaM SelmaM ist offline
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Registriert seit: 14.03.2008
Beiträge: 42
Standard AW: Frage zu Krankentransport

Zitat:
Zitat von Dirk1973 Beitrag anzeigen
Liebe Selma,

Deine Ausführungen sind so leider nicht ganz richtig.

Die Genehmigungspflicht für Krankenfahrten (mit Taxi, Mietwagen) oder Krankentransporte (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen und Intensivtransportwagen) ist de facto nicht aufgehoben, jedoch durch ein Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 30. November 2006 (Az S 4 KR 25/06) relativiert worden.
Im genannten Rechtsstreit ging es um Fahrten mit dem Krankentransportwagen (KTW). Hierzu stellte das Gericht fest, dass Fahrten mit KTW nicht genehmigungspflichtig sind. Das wird inzwischen von den meisten Krankenkassen auch so umgesetzt; zeitweise muss man leider aber mit dem Urteil freundlich grüßen.
.
Lieber Dirk,

danke für diese wertvollen Hinweise. Da scheine ich wohl einfach nur mal "Glück im Unglück" gehabt zu haben, daß das bei mir so reibungslos vonstatten ging; dem Himmel sei Dank.
Vielleicht ist auch unsere Kasse nur sehr kulant bzw. deren Mitarbeiter, keine Ahnung. Dazu sollte man vielleicht auch erwähnen, daß ich während bzw. nach der Chemotherapie sogar die Mistelspritzen ohne weiteres bezahlt bekam, ebenso wie Selen usw., wo andere anscheinend große Probleme haben. Das zeigt, daß jedes Bundesland wahrscheinlich seine eigenen Gesetze fabriziert und nichts wirklich vergleichbar bzw. einklagbar ist (leider).

Ich hatte lediglich von eigenen Erfahrungen berichten wollen, ohne Anspruch auf "Allwissenheit" oder so; ich bitte um Vergebung

Übrigens haben sie meinem Mann voriges Jahr auch die Heimfahrt vom Münchner Klinikum R.d.I. bezahlt auf Transportscheinverordnung "vom Krankenhaus nach Hause" nach Darmkrebs-OP im dortigen Darmzentrum.
Kurios: die Hinfahrt bekam er nicht, weil der Hausarzt die Verordnung nicht auszustellen bereit war. Wir haben das auch irgendwie verstanden, ohne böse zu sein, denn Darmzentren gibt es ja deutschlandweit und auch in unserer Wohnortnähe.
Und man will ja auch keine Extrawürste oder Sonderregeln oder gar ein System missbrauchen.
Aber für die Entlassung nach OP und diversen Komplikationen, nach fast 4 Wochen, war das dann gar kein Problem und der KH-Schein genügte.

Beste Grüße in die Nacht

Eure Selma
__________________
~ Dummheit geht oft Hand in Hand mit Bosheit. ~ [Heinrich Heine]
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