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  #1  
Alt 09.01.2017, 15:06
elbkind elbkind ist offline
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Registriert seit: 09.01.2017
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Beiträge: 2
Standard NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Hallo,

ich habe mich heute angemeldet, nachdem ich bisher nur stille Mitleserin gewesen bin. Es ist toll, dass es so ein Forum für offenen Fragen, Ängste und Sorgen gibt - zusammen ist man ja bekanntlich weniger allein.

Ende September 2016 habe ich einen Knoten in der Brust ertastet. Der Erstbefund nach der Biopsie war zwar Krebs, damals aber noch Brustkrebs. Eine Woche später dann die Diagnose Lymphknotenkrebs (NHL). Noch dazu höchst aggressiv. Denn noch vor Beginn der ersten Chemo, konnte ich bereits einen zweiten Knoten in der Brust ertasten...

Vom 25.10.2016 - 04.01.2017 habe ich ambulant die Chemo erhalten (R-CHOP-14). Das waren immer anstrengende 8-Stunden-Tage...

Nun erhalte ich noch zweimal zusätzlich Antikörper und bin am 01.02.2017 mit der Therapie durch.

Jeder Zyklus hielt andere Nebenwirkungen parat; meistens von So - Do. Zwischenzeitlich ging es mir mental und körperlich auch so mies, dass ich nach dem 4. Mal abbrechen wollte. Habe es natürlich nicht getan, aber es war ein harter Kampf an manchen Tagen...

Den Antrag auf eine AHB habe ich bereits gestellt. Einen Antrag auf Schwerbehinderung ebenfalls.

Vielleicht kann mir ja jemand folgende Fragen beantworten bzw. eure Erfahrungen mitteilen.

AHB
Die Antrags-Eingangsbestätigung der DRV habe ich am 30.12.2016 erhalten. Als Wunschklinik habe ich die Nordfrieslandklinik in SPO angegeben. Ich habe schon gehört, dass das der Porsche unter den Kliniken sein soll. Ich bin vollzeitbeschäftigt und möchte natürlich so schnell wie möglich wieder arbeiten.

1. Wann erhalte ich ca. eine Info, ob und ab wann die AHB genehmigt wird?
2. Wie lange wird die AHB aufgrund meiner Diagnose/Therapie dauern? Lt. meiner Ärztin 4 - 6 Wochen; im Internet lese ich oft nur 3 Wochen.
3. Wenn mein Wunsch nach SPO zu gehen abgelehnt wird, lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
4. Muss ich für die AHB Übergangsgeld beantragen oder beziehe ich weiterhin Krankengeld?

Schwerbehinderung
1. Wie hoch ist der GdB aufgrund meiner Diagnose?
2. Als Vorteile sehe ich die Steuererleichterung und 5 Tage Urlaub mehr pro Jahr. Und ja, Kündigungsschutz. Gibt es sonst noch relevante Vorteile?

Ich hatte leider keinen Kontakt zu einem "sozialen Dienst" o. Ä., weshalb ich mich um Anträge und Infos selbst bemühen musste. Da es im Internet aber auch oft sehr unterschiedliche Aussagen gibt, freue ich mich über eure Erfahrungen.

Krankengeld beziehe ich bereits und ab nächster Woche habe ich endlich einen Platz bei einer Psycho-Onkologin erhalten.

Gibt es sonst noch etwas, was ich beantragen bzw. worum ich mich noch kümmern müsste?

Herzlichen Dank für eure Mühe & sonnige Grüße,
Elbkind
__________________
Diagnose am 12.10.2016:
Non-Hodgkin/Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom der rechten Mamma, Stadium 1, extranodale Manifestation

Therapie vom 25.10.2016 - 01.02.2017:
R-CHOP-14 (6x R-Chop + 2x R)
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  #2  
Alt 09.01.2017, 17:23
Benutzerbild von wkzebra
wkzebra wkzebra ist offline
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Beiträge: 750
Standard AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Zitat:
Zitat von elbkind Beitrag anzeigen
...Schwerbehinderung
...
2. Als Vorteile sehe ich die Steuererleichterung und 5 Tage Urlaub mehr pro Jahr. Und ja, Kündigungsschutz. Gibt es sonst noch relevante Vorteile?
Ja, gibt es. Eintritts-Ermäßigungen bei vielen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Zur Beantwortung der anderen Fragen kann ich leider nichts beitragen, da ich zum einen keine AHB gemacht habe und zum anderen als Beamtin ohnehin nichts mit der DRV etc. zu tun habe. Außerdem habe ich durchgängig weiter gearbeitet.
SPO ist aber super, mein Vater war dort zur AHB und eine Freundin sogar mehrfach.
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  #3  
Alt 11.01.2017, 19:27
hyperbel hyperbel ist offline
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Beiträge: 75
Standard AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Hallo Elbkind,

leider kenne ich mich für deine Diagnose/Behandlung nicht genau mit den Fristen aus, eine AHB muss aber innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Behandlung beginnen - sollte also nicht allzu lange dauern.
Dass du eine AHB bekommst, steht sicher außer Frage. Wenn dein Antrag wider Erwarten abgelehnt werden sollte, lege sofort Widerspruch ein und wende dich entweder an den sozialen Dienst deines behandelnden Krankenhauses oder an die nächstgelegene Krebsberatungsstelle. Ob es sich lohnt, bei der Zuweisung einer anderen Klinik Widerspruch einzulegen, weiß ich nicht, hier in NRW war das bei einer AHB (anders als bei einer Reha) aber kein Problem in die Wunschklinik zu kommen. Mein behandelnder Arzt aus dem Krankenhaus hat einfach in der Klinik, die ich haben wollte, angerufen.
Die Länge der AHB ist oft zunächst auf 3 Wochen begrenzt, es wird dann in der AHB-Klinik ein Antrag auf Verlängerung gestellt. Auch da hilft der soziale Dienst bei Fragen weiter.
Ich musste kein Übergangsgeld beantragen, das lief bei mir automatisch für die Zeit der AHB. Da würde ich aber vorsichtshalber bei der Krankenkasse bzw. der BfA nachfragen.
Bei mir war es nach der AHB auch gut, zunächst mit weniger Stunden anzufangen, also eine Wiedereingliederung zu machen. Dies kann durch die Klinik empfohlen und dann durch einen Hausarzt "verschrieben" werden.
Vieles habe ich erst durch den Sozialen Dienst erfahren, also löcher die Leute dort.

Bei mir lief die Beantragung des Schwerbehindertenausweises durch den sozialen Dienst in der AHB-Klinik und deswegen ging es superschnell. Die wissen nämlich sehr genau, welche Unterlagen bzw. Diagnosen eingereicht werden müssen und die Versorgungsämter versuchen bei denen auch keine "Zicken".
Welche Erleichterungen du bekommst, hängt vom Grad (nicht Prozent!) deiner Behinderung ab. So ist z.B. die Steuer-/ und Arbeitsstundenerleichterung zwischen 50 Grad (bei mir) und 80 Grad (bei meinem Mann) verschieden. Man findet im Netz einen Katalog, der als Maßstab für die Erteilung eines Grades dienen kann, aber Achtung: verschiedene Dinge werden nicht summiert, sondern in der Gesamtschau bewertet. Üblich ist es auch, zunächst eine Befristung zu bekommen (meist 5 Jahre Heilungsbewährung).
Hier ein Link zur GdB Tabelle http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html

Danach müsstest du eigentlich zunächst 100, dann 80 Grad erhalten und meiner Ansicht nach vor allem auch rückwirkend. Bei diesen Werten gibt´s wie meine Vorrednerin schon schrieb bei vielen Veranstaltungen (Kino, Theater, Museen u.ä.) ermäßigten Eintritt, man muss aber häufig erfragen, wie es im einzelnen ist, denn bisweilen gibt es die Vergünstigungen nur bei einer Gehbehinderung. Du kannst je nach Arbeitgeber die Verminderung der Arbeitszeit auch anders gestalten als unbedingt zusätzliche Urlaubstage. Das steht in den entsprechenden Gesetzen, sollte man aber mit dem AG absprechen.

Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, mit den Leuten vom Sozialdienst der AHB-Klinik zu sprechen oder mit einer der Krebsberatungsstellen, sofern du eine in der Nähe hast. Das wird dann wichtig, wenn die dir nicht die oben angegebenen 100 bzw 80 Grad gewähren.

Dir alles Gute und eine schöne AHB (ich fand die 3 Wochen super, war in der Hamm-Klinik Bellevue in Bad Soden)

Cordula
__________________
Diagnose 05/2009: follikuläres Lymphom Grad 1-2, Stadium 1; Behandlung Rituximab + Bestrahlung bis Ende 10/2009 - seither kein Rezidiv

Nun leider auch mein Mann:
noduläres ulzeriertes Melanom TD 2,5mm; pT3bN0M0
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  #4  
Alt 14.01.2017, 12:18
Symphatisch-Lymphatisch Symphatisch-Lymphatisch ist offline
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Beiträge: 220
Standard AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Die Schwerbehinderung gilt mit dem Tag der Diagnosestellung, sprich rückwirkend, da der Antrag ja meist später gestellt wird. Bei NHL im ersten Jahr Grad 100, im 2.-4. Jahr Grad 80 (beim "richtigen" Hodgkin Grad 70)
Alles Gute für Dich!
__________________
Melanom rechte Wade 2003
Mediastinales B-Zell NHL, bis 11 cm, Stad.: 1A
April-Juli´12: 6* R-CHOP + 4 * R & 2 * HD MTX
30.7.12: PET-CT neg., allerdings "leuchtende"Sternumfraktur
Sep´12: Bestrahlung:36 Gray
5.12.12: PET-CT neg.
September 2017: weiterhin CR - aus der onkologischen Hand entlassen...
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  #5  
Alt 17.01.2017, 14:01
elbkind elbkind ist offline
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Beiträge: 2
Standard AW: NHL // Fragen zu AHB + Schwerbehinderung

Vielen Dank für eure vielen Antworten.

@hyperbel:
Ich war gestern bei der Hamburger Krebsgesellschaft. Demnach muss eine AHB spätestens 5 Wochen nach der letzten Chemogabe erfolgen...
Genau den Tipp, dass der Arzt direkt in der entsprechenden Klinik anrufen soll, habe ich gestern auch erhalten und meiner Ärztin gemailt. Morgen bin ich eh bei ihr und dann besprechen wir das Thema noch mal.

Hast du denn Krankengeld bezogen? Auch während er AHB?

Ich werde auch mit einer Wiedereingliederung starten.

Zwischenzeitlich habe ich auch den Feststellungsbescheid zur Schwerbehinderung erhalten: 100 %. Dein Hinweis mit der Verminderung der Arbeitszeit finde ich auch sehr interessant und werde das noch mal erfragen.

Am Donnerstag habe ich das "richtige" Beratungsgespräch bei der Hamburger Krebsgesellschaft und dann werde ich noch mal ganz viel erfragen bzw. bin gespannt, worauf ich noch hingewiesen werde.

Viele Grüße,
elbkind
__________________
Diagnose am 12.10.2016:
Non-Hodgkin/Diffus großzelliges B-Zell-Lymphom der rechten Mamma, Stadium 1, extranodale Manifestation

Therapie vom 25.10.2016 - 01.02.2017:
R-CHOP-14 (6x R-Chop + 2x R)
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