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  #1  
Alt 04.04.2007, 09:23
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Beiträge: 415
Böse MDK-Beurteilung der Wahnsinn!!!!

Hallo Ihr Lieben!

Nachdem sich der erste große Ärger gelegt hat möchte ich Euch erzählen, wie unfair man vom MDK beurteilt wird.

Da ich im Erziehungsurlaub krank wurde und ich von keinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde, wird jetzt "beurteilt" ob ich die 4,5 Monate zwischen Therapieende und 1. Reha hätte arbeiten können.

Und jetzt der Irrsinn !

Es wird beurteilt, ob ich einen Vollzeitjob (40Std), ein Kind und einen Haushalt hätte führen können.
(Es sollte doch um meine Krebserkrankung gehen und nicht um eine Managerposition im Familienwesen )

Ich glaub echt die haben einen an der Kl.....

Die sollen erst mal eine gesunde Frau finden, die wieder voll in den Beruf einsteigt und noch dazu Kind und Haushalt geregelt kriegt.
Ich war zu allem alleine, hatte nur meinen Mann - meine Eltern waren noch berufstätig. Mein Sohn war damals erst 2 geworden - den nahm auch kein Kindergarten bei uns in der Gegend!

Da ich vor Ende des Erziehungsurlaubs erneut erkrankte kam ich gar nicht dazu wieder zu arbeiten. Ich sollte erst wieder gesund werden und dann in der Firma wieder langsam halbtags anfangen. Somit werde ich aufgrund meiner Ganztagsstelle beurteilt und nicht mit Halbtagsstelle.

Ob ich hätte arbeiten müssen oder nicht - das zählt gar nicht. Ich werde so beurteilt, als hätte ich unbezahlten Urlaub genommen.
Also bin ich doppelt besch.....!

Hat eine von Euch sowas schon mal gehört, oder bin ich mal wieder die Ausnahme (muß ja bei allem immer laut gerufen haben )?

Liebe Grüße
Christine
__________________
Da wo ich bin ist oben!
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  #2  
Alt 09.04.2007, 00:17
inter inter ist offline
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Beiträge: 157
Standard AW: MDK-Beurteilung der Wahnsinn!!!!

H@llo, Tine,

komisch, dass noch niemand hier was geantwortet hat. Lass Dich doch bitte nicht verrückt machen und geh in alle möglichen Widersprüche. Oftmals verdammt man ein ganzes System, während einzelne Mitarbeiter, entweder aus Unbedacht oder Böswilligkeit oder einfach nur Inkompetenz die grössten Probleme solitär, also im Alleingang verursachen. Oftmals sind es nur reihenweise Missverständnisse, die bei der richtigen Art und Weise sich in nichts auflösen.
Das Phänomen, was Du beschreibst (oder befürchtest) ist so grotesk, dass es nicht sein kann, glaub mir.
Kläre das nach Ostern, ich bin sicher, es wird Dir gelingen.

LG
I.
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #3  
Alt 09.04.2007, 06:21
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Beiträge: 3.320
Standard AW: MDK-Beurteilung der Wahnsinn!!!!

Christine,

ich hoffe, dass du einen guten Hausarzt (Onkologen) hast, der mit dir gemeinsam das schnell beim MDK detailliert und vor allem schriftlich "klärt"! Dein Hausarzt hat ja den gesamten Bericht vorliegen.
Schicke zuerst auf alle Fälle einen kurzen Widerspruch per Einschreiben mit Rückantwort an den MDK, damit die Akte nicht sofort geschlossen wird.
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #4  
Alt 09.04.2007, 09:48
Benutzerbild von tinemarinella
tinemarinella tinemarinella ist offline
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Beiträge: 415
Standard AW: MDK-Beurteilung der Wahnsinn!!!!

Liebe inter, liebe Jutta!

Danke für Eure Antworten !

Diese Sache ist grotesk, aber so wird es laufen. Ich hab noch keinen Bescheid bekommen, da erst die Beurteilung nach Aktenlage stattfindet und dann mein Widerspruch verhandelt wird. Bis also ein Bescheid erstellt wird, kann es noch eine Weile dauern - ich bin gespannt.

Wie ich beurteilt werde, habe ich von einer Dame aus der Geschäftsleitung erfahren, die sich meiner Sache angenommen hat. Ich habe mit ihr lange diskutiert und versucht ihr klar zu machen, dass das ein Schwachsinn sei und man müsse doch die veränderte Lebenssituation berücksichtigen.

Ich glaube aber, dass die Akten geschlossen werden, da ich am Samstag Post von der Rentenversicherung erhalten habe und meine Rente rückwirkend zum 05.04.2005 genehmigt wurde.

Wenn ich also sofort nach meiner Erkrankung in Erwerbsgeminderter Rente war (rückwirkend) - wie sieht es denn dann mit meinem Anspruch auf Krankengeld aus? Somit dürfte ich doch wieder volle 78 Wochen Anspruch haben, oder irre ich mich?

Ganz lieben Dank und einen schönen Ostermontag
Liebe Grüße
Christine
__________________
Da wo ich bin ist oben!
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