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  #1  
Alt 28.01.2009, 08:37
Benutzerbild von Vicky69
Vicky69 Vicky69 ist offline
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Registriert seit: 01.01.2008
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Ausrufezeichen zusätzl. finanzielle Hilfe bei Alg §125 ???

Hallo alle zusammen,

bin z.Zt. absolut verzweifelt!!!

Habe ein kleinzelliges Bronchialkarzinom - ED 07/07. Krankenkasse hat mich zum 3.12.08 ausgesteuert. Ich hatte dann hier bei euch gelesen, dass man sich dann ans Arbeitsamt wenden muss, um dieses sog. Nahtlosigkeitsgeld zu beantragen - habe ich termingerecht gemacht und auch bewilligt bekommen. EU-Rente habe ich auch beantragt, läuft noch (noch keinen Bescheid erhalten). Alles gut und schön. Mein ganz großes Problem ist:

Dieses Geld, welches ich vom AA bekomme ist (auf gut Deutsch gesagt) zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel (deckt nicht mal meine monatlichen Abgaben).
Kann mir jemand weiterhelfen und mir sagen, was mir evtl. noch für Gelder zustehen und wo ich die beantragen muss???

Bitte helft mir!!! Ich bin alleinstehend und hab niemanden, den ich sonst fragen könnte...
__________________
LG Vicky
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  #2  
Alt 30.01.2009, 20:05
Benutzerbild von Vicky69
Vicky69 Vicky69 ist offline
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Registriert seit: 01.01.2008
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Standard AW: zusätzl. finanzielle Hilfe bei Alg §125 ???

Hallo Silleke,
vielen Dank für deinen Rat. Werde dann also ALG II (= Hartz VI?) beantragen?
Na mal sehen... Also mehr als 350 EUR sind da keinesfalls übrig.

Jetzt hat mich das AA noch mehr verunsichert. Habe da heute mit der Post ein Schreiben bekommen, also ich versteh nur "Bahnhof"
Demnach bin ich unter 15 h wöchentl. arbeitsfähig, stehe der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und bin nicht arbeitslos. Weiterhin fordern die mich auf, Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Dieser Antrag gilt auch als Antrag auf Rente. - Das versteh ich alles nicht. Ich war bis 8.12.08 3 Wochen zur Reha, habe dort auch gleich meinen Rentenantrag gestellt. Soll ich das jetzt alles nochmal machen??? Danach folgen in dem Schreiben die üblichen Androhungen auf Entzug usw.
Ach nee, also ich weiß es wirklich nicht. Sind wir krebskranken Menschen nicht schon genug geplagt? Muss man sich dann wirklich noch zum "Sozialberater" umschulen lassen, damit man alles versteht, was die da alle so von einem wollen???
Wenn du noch irgendwelche Empfehlungen für mich hättest, wäre ich dir sehr dankbar!!!

Ansonsten wünsche ich dir ein wundervolles Wochende
__________________
LG Vicky
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  #3  
Alt 30.01.2009, 23:32
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: zusätzl. finanzielle Hilfe bei Alg §125 ???

Hallo Vicky,

kuckst Du hier weiter unten!

Das AA muß Dich dazu auffordern. Stellst Du den Antrag nicht, ruht Dein Anspruch auf Alg I bis Du einen Rentenantrag stellst (hast Du doch schon, oder?) Also einfach der AA nochmal mitteilen.

Liebe Grüße
Iris

SGB III § 125
(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.
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  #4  
Alt 30.01.2009, 23:51
Benutzerbild von Chrigissi
Chrigissi Chrigissi ist offline
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Standard AW: zusätzl. finanzielle Hilfe bei Alg §125 ???

Hallöle!
Du könntest auch mit Deinen Unterlagen zum Sozialamt gehen.
Wenn Du wenig Rente bekommst, steht Dir Grundsicherung, in Höhe von Hartz IV zu. Ruf zuerst mal die Rentenversicherung an, wie weit Dein Antrag bearbeitet ist. Vielleicht kannst Du bei denen auch einen persönlichen Termin wahrnehmen. Sie beaten Dich im weiteren Vorgehen. Dem Arbeitsamt teilst Du mit, das Du einen Rentenantrag gestellt hast.
Ich habe gelesen, das Du aus Mansfeld kommst, ich auch, aber ch lebe schon über 30 Jahre in Berlin.
Wenn Du Fragen hast, melde Dich, ich bin täglich hier.
Gruß Christine
__________________
Wirklich trösten kann nur,
Wer selbst durch Leid gebeugt wurde.
Annegret Kronenberg
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  #5  
Alt 01.02.2009, 08:45
Benutzerbild von Vicky69
Vicky69 Vicky69 ist offline
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Standard AW: zusätzl. finanzielle Hilfe bei Alg §125 ???

Hallo und Guten Morgen an Euch Lieben,

ich danke Euch riesig für Eure lieben Worte, Ratschläge und Tipps.
Mal schauen, wie ich morgen so drauf bin, und dann werde ich erstmal telefonisch versuchen beim AA nachzufragen, was das mit der Reha und dem Rentenantrag soll.
Ich habe da erstmal eine Nacht drüber schlafen müssen, bis mir eingefallen ist, dass ich dem AA ja schon den Reha-Bericht und Rentenantrag in Kopie gegeben habe. Na mal sehen, ob diese " -mützen" da irgendwas finden... Sollte da totales Unwissen vorherrschen, werde ich wohl doch hinfahren müssen und die Kopien nochmal persönlich abgeben...

Dann werd ich noch bei der Rentenstelle anrufen und nachfragen was mein Antrag so macht.

Und ich nehme an, wenn ich das gemacht habe, reichts mir dann für morgen. Muss auch noch ein bisschen was einkaufen, weil ich übermorgen meinen 40. Geburtstag feiern "muss"

So, Ihr Lieben, ich probiere mich also tapfer durch den Behördendschungel zu kämpfen und irgendwo her noch ein bisschen Geld zu ergattern...

Einen schönen Sonntag wünscht Euch
Vicky
__________________
LG Vicky
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