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  #1  
Alt 23.04.2010, 16:59
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oportunemates oportunemates ist offline
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Ausrufezeichen Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Leidensgenossinnen,

ich heiße Kerstin und bin 44 Jahre alt.

Im September 2008 wurde ich nach 20 jähriger Firmenzugehörigkeit betriebsbedingt gekündigt. Nach 8-monatiger Arbeitslosigkeit hätte ich in einem neuen Job beginnen können, aber mein Krebs verhinderte dieses dann.

Jetzt habe ich schon fast alles hinter mir und werde vorraussichtlich Anfang Juli wieder gesund geschrieben.

Den Schwerbehindertenausweis habe ich noch nicht beantragt und frage mich ob ich ihn nicht besser erst beantragen soll wenn ich wieder einen neuen Job habe ( "Behinderte und Arbeitsmarktchancen" ).

Welche Erfahrungen habt Ihr in dieser Hinsicht gemacht?

Liebe Grüße
Kerstin
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  #2  
Alt 23.04.2010, 17:07
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Kerstin,

ich wurde etwa 2 Jahre nach meiner ersten Erkrankung entlassen, nach über 13 Jahren in der Firma. Hatte dann einen Berater vom Versorgungsamt, der mich bei der Jobsuche unterstützen wollte und evtl. den potenziellen Arbeitgeber unterstützen wollte. Habe dann aber mich selber beworben ohne Angabe der Schwerbehinderung und habe den Job auch bekommen. Habe nie angegeben, dass ich eine Schwerbehinderung hatte. Ob iich den Job sonst auch bekommen hätte, ich weiß es nicht. Das Gute war, dass ich keine Lücke hatte, die ich erklären musste, ein Jobverhältnis war zu Ende und das Neue fing an.
Was bringt dir der Schwerbehindertenausweis im Job? 5 tage mehr Urlaub und einen "Kündigungsschutz". Die Erfahrung mit letzterem durfte ich damals machen, der Kündigungsschutz ist für die Tonne, einfach gesagt. Mir war es wichtig die Arbeit zu bekommen, nicht die 5 tage mehr Urlaub.
Das sind meine Erfahrungen.

lg sonnenstrahl

Geändert von sonnenstrahl (23.04.2010 um 17:15 Uhr)
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  #3  
Alt 23.04.2010, 17:48
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descabello descabello ist offline
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Ausrufezeichen AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo sonnenstrahl,

Deine Idee einen vorhandenen Schwerbehindertenausweis nicht anzugeben ist "gefährlich"!
Wenn der Arbeitgeber, auch Jahre später, dahinter kommt daß Du den SBA verschwiegen hast könnte (ist noch nachzuprüfen) es sein daß er Dich wegen Vertrauensbruches entläßt, sogar fristlos!
Dieses könnte dann sogar eine Sperre vom arbeitsamt nach sich ziehen da die Kündigung in Deinem Verhalten (Vertrauensbruch) begründet liegt.

Ob der SBA angegeben werden muß oder verschwiegen werden darf muß noch nachgeprüft werden, ich bin noch bei der Recherche.

Ich habe dabei aber schon einen interessanten Link für Euch:

http://www.onkokids.de/infos/schwerbehindert.htm


Allerherzlichste Grüße an Euch alle

Rolf
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  #4  
Alt 23.04.2010, 18:06
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Rolf,

in deinem angegeben link steht, dass in einem Bewerbungsverfahren man die Schwerbehinderung nicht angeben muss, wenn man nicht danach gefagt wird.
Ich seh das nicht so eng. Hätte man mich gefragt, hätte ich ehrlich geantwortet.
Wofür ist das ganze gut, wenn es einem im Falle einer Kündigung doch nicht hilft.
Das muss jeder für sich entscheiden, ob er es angibt in einem neuen Job oder nicht. Vielleicht ist auch wichtig, als was man sich bewirbt. Ich habe einen Bürojob, da ist es völlig uninteressant, ob ich BK hatte. Wer aber körperlich schwere Arbeiten machen möchte, da ist das dann schon etwas anderes.

lg sonnenstrahl
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  #5  
Alt 23.04.2010, 18:18
Horvi Horvi ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo zusammen,

für einen Arbeitgeber hat eine Behinderung Vor -und Nachteile:

Vorteile:
- div. Steuergeschenke
- Teil des Gehalts wird übernommen

Nachteile:
- Kündigungsschutz
- 5 weitere Urlaubstage

Jetzt verhält sich der eine Arbeitgeber so und der andere so! In vielen Verträgen steht auch drin, dass der Arbeitnehmer keiner Behinderung unterliegt - ist es trotzdem der Fall, weil man es nicht angegeben hat, ist der Vertrag ungültig. Inwiefern dann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, haben Gerichte unterschiedlich entschieden (Urteile muss ich mal raussuchen).

Aus menschlicher Sicht:
Ich würde nichts sagen bis ich gefragt werde! Wird der Arbeitsvertrag unterschrieben und dort steht drin: Arbeitnehmer unterliegt keiner Behinderung würde ich das Gespräch suchen!

Ich habe die Erfahrung gemacht und würde in meinem Unternehmen auch den persönlichen Fall beurteilen - denn wenn meine Arbeit erledigt wird, dann ist es egal ob die erledigende Person eine Behinderung hat oder nicht! ich kenne viele mittelständische Unternehmen, die vor allem Personen mit Behinderung einstellen da wie o.g. Erleichterungen für den Arbeitgeber da sind (klingt makaber ist aber leider so)!

Ich hoffe konnte bisschen helfen!

Liebe Grüße
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  #6  
Alt 23.04.2010, 18:23
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Horvi,

ich wurde trotz 50 % Schwerbehinderung gekündigt und das mit Zustimmung des Versorgungsamtes.
Das versorgungsamt kann nur gegen die Kündigung vorgehen, wenn man auf Grund seiner Behinderung gekündigt wird. Wird man aus betriebsbedingten Gründen gekündigt, stimmt das Amt zu. So war es bei mir. Und so sind die Kündigungen doch meistens. Dieser sogenannte Kündigungsschutz für Schwerbehinderte ist für mich eine Farce, die den Steuerzahler nur kostet. Was damals bei mir alles abgelaufen ist und letztendlich wurde zugestimmt, das hätte auch schneller gehen können

lg sonnenstrahl
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  #7  
Alt 23.04.2010, 18:30
Horvi Horvi ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Sonnenstrahl,

das tut mir leid!

Ich sage mal so: Will ein Unternehmen jemanden kündigen, dann schafft er es auch, dass ist bei jeder Arbeitsnehmer-Art so: Normale Arbeitnehmer, Behinderte, Azubis etc trotz Kündigungsschutz.

Ich möchte doch nur aufzeigen, weshalb ich mir keine Gedanken darum machen "würde" bei einer Bewerbung - das ich wegen meiner Behinderung nicht genommen werde.

Es gibt doch verschiedene Unternehmen und jeder hat eine andere Philosophie - klar es gibt große und mittelständische Unternehmen die dann eine Absage schicken sobald sie hören "ich habe eine Behinderung", dafür gibt es aber auch wieder Unternehmen die sagen "gar kein Problem".

Grüße Patrick
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  #8  
Alt 23.04.2010, 18:46
sonnenstrahl sonnenstrahl ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Patrick,

ist ja auch ok von Dir dass du die Vor- und nachteile aufzeigst.
Mich ärgert das thema Kündigungsschutz für Behinderte eben nur so sehr, weil ich selbst erfahren musste, was wirklich dahinter steckt.

Lieben Gruß für dich und ein schönes we
sonnenstrahl
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  #9  
Alt 23.04.2010, 18:48
Horvi Horvi ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Zitat:
Zitat von sonnenstrahl Beitrag anzeigen
Hallo Patrick,

ist ja auch ok von Dir dass du die Vor- und nachteile aufzeigst.
Mich ärgert das thema Kündigungsschutz für Behinderte eben nur so sehr, weil ich selbst erfahren musste, was wirklich dahinter steckt.

Lieben Gruß für dich und ein schönes we
sonnenstrahl
Hallo Sonnenstrahl,

das verstehe ich gut, vor allem wenn du es erlebt hast und dich darüber ärgerst... ich bin ja auch kein Betroffener sondern sehe es halt mal aus unternehmerischer Sicht

Wünsche Dir auch ein schönes WE
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  #10  
Alt 23.04.2010, 21:20
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descabello descabello ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo sonnenstrahl,

Du hast mit Deinem Hinweis schon durchaus recht, eine Behinderung nicht unbedingt. Den SBA allerdings schon (soweit ich mich recht erinnere).

Allerdings hilft es Dir bestenfalls bei einer Kündigungsschutzklage ne anständige Abfindung rauszuholen.
Der Job ist meist futsch und 'n Neuer dann oft noch schlechter zu bekommen.
Die "netten" Herren arbeitgeber, ehemalige und potenzielle, telefonieren oftmals über Bewerber.
Da hilft dann das schönste Zeugnis nichts mehr.

Ehrlichkeit macht die Arbeitssuche da zwar nicht grad einfacher, dafür behält man/frau den bekommenen Job ehr.

Ich wünsche allen Betroffenen jedenfalls verständige und verantwortungsbewußte Arbeitgeber (das sagt nichts über meine Einstellung zu dieser Gruppe Mensch >arbeitgeber< aus).

Viele liebe Grüße an alle hier

Rolf
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  #11  
Alt 24.04.2010, 12:40
Jobeth Jobeth ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Kerstin,

genau diese Frage habe ich während der Kur in einer der Gesprächsrunden gestellt und uns wurde gesagt, dass wir eine Behinderung ohne Nachfrage nicht angeben müssen. Auf Nachfrage allerdings schon. Ich bin aber in den letzten Monaten noch einen anderen Weg nebenher gegangen. Und zwar über den Integrationsfachdienst (IFD). Dort melden sich Arbeitgeber, die gezielt nach Arbeitnehmern mit Behinderung suchen. Einmal sicherlich aus finanzieller Sicht, aber manchmal vielleicht auch aus dem Grund, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine Behindertenquote erfüllen müssen. Inwieweit das tatsächlich erfolgt, weiß ich zwar nicht, aber ich wollte halt alle Möglichkeiten ausschöpfen. Ich wohne momentan in einer Gegend, wo ansprechende Arbeitsplätze absolute Mangelware sind und so bekam ich über diesen Dienst bereits einen ersten guten Kontakt und wenn ich Glück habe, wird in den nächsten Monaten ein Vertrag draus. Schicke ich selbst Bewerbungen raus, gebe ich die Behinderung grundsätzlich erst mal nicht an, denn ich weiß ja, was ich mir arbeitsmäßig zutrauen kann. Bei einer körperlich anstrengenden oder besonders stressreichen Tätigkeit würde ich mich zumindest derzeit auch nicht bewerben. Vielleicht wäre der IFD quasi als "Zusatzmaßnahme" auch was für dich oder jemand anderen hier.
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Liebe Grüße
JoBeth
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  #12  
Alt 25.04.2010, 08:44
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descabello descabello ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo Ihr Lieben,

hier noch ein paar mehr oder wenige nützliche und interessante Links für Euch:

http://www.schwbv.de/urteile/147.html

http://juris.bundesarbeitsgericht.de...06&pos=0&anz=1

http://www.schwbv.de/urteile/44.html

http://www.schwbv.de/urteile.html

Mögen sie Euch helfen.
Ich werde weiter suchen und Euch berichten.

Bis denne

Rolf
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  #13  
Alt 25.04.2010, 14:18
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo,

ich war selbständig und war letztes Jahr bei Erkrankung in Verhandlungen über den Aufbau einer Abteilung. Als klar war, dass eine Chemo ansteht, habe ich dies angesprochen, und mit einem Abbruch der Verhandlungen gerechnet.

Entgegen meiner Erwartungen wurde ich für ein halbes Jahr verpflichtet.

Ich bin nun seit dem 1.3. sogar fest angestellt, obwohl klar war, dass ich ab dem 22.4. wegen eines DIEP´s länger ausfalle.

Über die Frage, ob man den SBA OHNE Nachfrage erwähnen sollte, lässt sich diskutieren.
Aber ein Arbeitsverhältnis auf einer Lüge begründen? Halte ich persönlich für einen unklugen Start..

Viele Grüße
Nicole
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Gehe, wohin du gehen möchtest.
Sei, wer du sein möchtest,
denn du hast nur ein Leben und eine Chance,
die Dinge zu tun,
die du tun möchtest. (Unbekannt)

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  #14  
Alt 25.04.2010, 19:06
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Standard AW: Arbeitsmarktchancen und Schwerbehindertenausweis

Hallo alle zusammen,

lieben herzlichen Dank für eure Erfahrungen, Ideen, Tipps und Meinungen. Ihr habt mir damit schon sehr weiter geholfen. Der Integrationsfachdienst (IFD) ist auf jeden Fall eine sehr gute Idee.

Das Schlimmste allerdings: durch den Krebs habe ich eine große Lücke von 20 Monaten in meinem Lebenslauf.
Meint Ihr es gibt überhaupt noch eine Chance unter den Bedingungen einen Job zu finden?

Liebe Grüße
Kerstin
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  #15  
Alt 25.04.2010, 19:25
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Hier noch ein paar versprochene Links, nicht alle zu diesem Thema, aber doch zum Thema Arbeit:

http://www.schwbv.de/urteile/6.html

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/sgb9/k081.htm

http://www.schwbv.de/urteile/85.html

http://www.schwbv.de/urteile/49.html

http://www.schwbv.de/urteile/138.html

http://www.schwbv.de/urteile/138.html

http://www.schwbv.de/urteile/116.html

http://www.schwbv.de/urteile/73.html

http://www.schwbv.de/urteile/4.html

http://www.schwbv.de/urteile/10.html

http://www.schwbv.de/urteile/28.html

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