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  #1  
Alt 09.10.2008, 14:23
merkur merkur ist offline
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Beiträge: 64
Standard Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Hallo,
ich habe im Forum rumgestöbert, aber nie das richtige gefunden.
Ich bin im August 25 Jahre alt geworden, bei mir war die Krebs-Diagnose im Juni 2008. Ich studiere noch und habe keinerlei Einkommen. Das Kindergeld wurde gestrichen und jetzt bin ich auch noch selbst versichert. Meine Eltern finanzieren meinen Studium, Bafög bekomme ich auch nicht mehr, weil ich jetzt im 10. Semester bin.
Hat jemand eine Idee, ob es irgendwelche finazielle Unterstützungen gibt.

Bin für jede Antwort dankbar.

Liebe grüße
Merkur
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  #2  
Alt 09.10.2008, 23:38
Benutzerbild von Utopia
Utopia Utopia ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Du kannst bei Deiner Hochschule einen Antrag auf Befreiung von Studiengebühren stellen! Du brauchst ein Attest, aus dem hervorgeht, dass Deine Studierfähigkeit eingeschränkt ist (z.B. durch Untersuchungen / Behandlungen, körperliche Einschränkungen, psychische Belastung).

Um was für eine Krebserkrankung handelt es sich bei Dir?
__________________
Mai 2008: Diagnose Hodentumor, Seminom Stadium 2b
Juni/Juli 2008: Bestrahlung mit 36 Gy
Oktober 2008: MRT - wieder gesund!

Der einzige Moment zum Glücklichsein ist die Gegenwart
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  #3  
Alt 10.10.2008, 01:10
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Hallo Merkur

Anbei habe ich Dir einen Link der deutschen Krebshilfe eingestellt! Dort kannst Du eine einmalige Unterstützung beantragen. Dazu musst Du all Deine Ein,- und Ausgaben auflisten! Dazu zählt alles, Miete, Strom etc., sonstige Verpflichtungen. Das Ganze muß dann von einer öffentlichen Behörde, oder auch von der örtlichen Krebshilfe abgesegnet (Stempel - die sehen die Unterlagen ein) werden. Die Deutsche Krebshilfe hat einen Spendenfond aus dem diese Gelder gezahlt werden. Wieviel es dann letztendlich ist, berechnet die Krebshilfe selbst! Da das Einkommen als Student wahrscheinlich im unteren Bereich liegt, würde ich auf jeden Fall einen Antrag stellen und diesen nach Bonn senden. Das Formular habe ich Dir jetzt noch als pdf Datei eingefügt!


http://www.krebshilfe.de/haertefonds.html

http://www.krebshilfe.de/fileadmin/I...ds-der-DKH.pdf

http://www.krebshilfe.de/fileadmin/I..._merkblatt.pdf

Alles Gute und schöne Grüße
Ina

Geändert von struwwelpeter (10.10.2008 um 01:22 Uhr)
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  #4  
Alt 13.10.2008, 07:35
merkur merkur ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Danke für die Antworten,

werde mich gleich danach erkundigen.
Ich hatte einen Klarzellsarkom an der Zunge, es wurde entfernt. Mein Studium hat sich durch die Krankheit nicht verlängert, ich studiere Architektur, dieses semester mache ich mein diplom. Ich schreibe später ausführlicher, muss jetzt in die uni, erster Studientag heute.

liebe grüße
merkur
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  #5  
Alt 07.06.2009, 08:18
ebie ebie ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Wer hat Erfahrung mit Befreiung von Studiengebühren mit einem Schwerbehindertenausweis?
Unser Sohn hat Hodenkrebs ( z.Z. noch in Behandlung, 3XPEB bis Ende Juni ) und könnte einen Schwerbehindertenausweis beantragen wo er 60% bekäme.
Er möchte ab dem WS anfangen zu studieren und hat gehört daß er dann evtl. von den Studiengebühren befreit werden könnte.
Sollte er sich auf jeden Fall einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen?
Wer kann uns seine Erfahrungen berichten?
L.G.
Ebie
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  #6  
Alt 07.06.2009, 15:57
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Guten Tag, Dein Sohn soll sich auf alle Fälle einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen, damit ist er anerkannter Schwerbehinderter. Er weiß ja bestimmt schon die Hochschule, an der er sich bewerben will, dort kann er sich an die Schwerbehindertenvertretung oder die Studentische Vertretung (ASTA) wenden. Die können ihn beraten, was er tun muss, um sich von den Studiengebühren befreien zu lassen. Oder hat er schon einen Beruf, den er krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann. Wenn ihm dies die behandelnden Ärzte bestätigen und er dieses Attest mit einreicht, müßte es einen Weg geben, ihn von den Studiengebühren zu befreien.

Es gibt natürlich auch noch Bundesländer,wo man keine Studiengebühren für das Studium bezahlt, dazu gehören Thüringen (keine Gebühren in der Regelstudienzeit+eine Toleranzzeit), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern (keinerlei Studiengebühren).

Viel Glück!
elisabethh.1900
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  #7  
Alt 27.06.2009, 02:38
Benutzerbild von Himmelgrau
Himmelgrau Himmelgrau ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Ich würde den Ausweis auf jeden Fall beantragen!
An meiner Hochschule muss ich nur einen den Ausweis vorlegen und einen formlosen Antrag stellen, dann werde ich für das jeweils folgende Semester befreit. Ohne Schwerbehindertenausweis ist das in der Regel viel schwieriger.

Über die Befreiung von den Studiengebühren entscheidet die jeweilige Hochschule- also solltet ihr euch dort erkundigen. Vor allem bringt der Ausweis aber auch bei der Vergabe der Studienplätze mitunter beträchtliche Vorteile.

Am besten wendet ihr euch an den Behindertenbeauftragten der Hochschule- die kennen die Einzelheiten am besten!

Ich wünsche euch für die Behandlung deines Sohnes und für den Start ins Studium alles Gute!

Jule
__________________
„Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis, vielleicht ist keins da.“ Franz Kafka
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  #8  
Alt 27.06.2009, 06:54
ebie ebie ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Hallo Jule
Danke für den Tipp.
Wieviel % hast du bekommen und bist du noch in Behandlung?
Mein Sohn ist seit letzte Woche mit der Chemo fertig.

Und auf der Seite der HS steht:
Die Studierunfähigkeit die eine Studienzeitverlängerung nach sich zieht, muss mind. während des überwiegenden Teils der Verlesungszeit und zu mind. 50% vorliegen.

Steht das bei dir auch im Formular?
Denn bei meinem Sohn wird sich die Studiumzeit dadurch nicht verlängern.
Denkst du er kann das trotzdem probieren?
Schönes Wochenende
LG Ebie
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  #9  
Alt 27.06.2009, 22:40
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Himmelgrau Himmelgrau ist offline
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Standard AW: Finanzielle Hilfen und Rechte für Studenten

Magst du mir mal den Link zur Homepage der Hochschule schicken?
Studienzeitverlängerung und Befreiung von den Studiengebühren sind zwei Paar Schuhe.

Wenn man nachweisen kann (per Attest), dass man aufgrund der Behinderung nicht in der Lage war das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden, so hat man als Behinderter Anspruch auf eine Verlängerung der Studienzeiten. Außerdem kann man Verlängerung für die Abgabefristen von Hausarbeiten und der Bachelorthesis beantragen, sogar Verlängerungen bei der Bearbeitungszeit von Klausuren sind möglich.

Wie gesagt, die Hochschulen dürfen die Befreiung von Studiengebühren in der Regel selbst organisieren- meist gilt aber, dass man ab einem GDB von 50, also bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises, von den Studiengebühren befreit wird.

Und egal was auf der Homepage steht: am besten fragt ihr direkt beim Behindertenbeauftragten der Hochschule nach- bei mir waren einige Dinge möglich, die nirgendwo offiziell bekannt waren. Behinderungen sind so individuell, dass große Regelungen für die Hochschulen nicht immer Sinn machen.

Mein Ausweis ist noch in der Mache- das Versorgungsamt hat der Hochschule aber schon mitgeteilt, dass ich wohl auf einen GDB von etwa 90% komme (Malignes Melanom, PTSD, Herzschrittmacher). Als ich noch keinen Ausweis hatte, habe ich mit unserem Behindertenbeauftragten gesprochen und so konnte ich damals schon per ärztlichem Attest einige Sonderregelungen bekommen.
Das Melanom habe ich erst seit Anfang Juni- OP liegt hinter mir und Interferontherapie vor mir. Ich war davor allerdings auch schon schwerbehindert aufgrund der anderen Diagnosen.

Lasst nichts unversucht, fragt nach, geht direkt zu den Leuten und redet mit ihnen. Bei mir hörten sich viele Regelungen so an, als seien sie knallhart. Als ich dann mit den entsprechenden Dozenten und der Studiengangleitung gesprochen habe, war der Tenor: Krankheit darf kein Grund sein, der irgendwen hindert bei uns zu studieren.

Noch ein Tipp: kümmert euch sofort darum, denn ich weiß von anderen Hochschulen, dass die Befreiung dort im Voraus genehmigt werden muss.

Und wie gesagt: falls du magst, schick mir doch mal den Link!

Lg, Jule
__________________
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Geändert von Himmelgrau (27.06.2009 um 22:51 Uhr)
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