#1
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Lohnsteuerklasse
Hallo,
hab da mal eine Frage. Mein Freund und ich überlegen ob wir heiraten sollen. Allerdings muß ich dazu sagen das es bei mir wahrscheinlich keine Heilung mehr gibt und es sein kann das ich an dieser verfluchten Krankheit sterbe. Ich bekomme Krankengeld seit einem Jahr und mein Freund bezieht Lohn, er arbeitet. Er würde also dann Lohnsteuerklasse 3 nehmen und ich die 5, oder? Dann würde er ja mehr verdienen, und mein Krankengeld bleibt so, oder? Was ist wenn ich sterbe, würde mein Freund dann trotzdem noch in Steuerklasse 3 bleiben und mehr verdienen? Über Antworten wäre ich dankbar! Liebe Grüße Sandy |
#2
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AW: Lohnsteuerklasse
Hallo Sandy,
wenn Ihr nicht in LStKl III & V gehen würde, gäbe es nur die Möglichkeit dass beide in IV gehen, was ja bei Deinem Krankengeldbezug eher unsinnig wäre. Sorry, falls ich so direkt werde.......solltest Du jetzt an dieser besch*** Krankheit versterben (was ich Dir bei Gott nicht wünsche) würde Dein (Dann-)Mann anschließend wieder in StKl I wechseln müssen, wo man wieder höhere Abzüge hat. Er bekäme dann aber, sofern Ihr länger als 11 Monate verheiratet wart, Witwerrente. LG Maya
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.// Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.// Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht. |
#3
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AW: Lohnsteuerklasse
Hallo Maya,
ich glaube Sandy wollte wissen, ob ihr Krankengeld dann neu berechnet wird bei Steuerklasse 3/5. Würde mich auch interessieren. Mein Mann bezieht auch Krankengeld. Wir haben die Steuerklassen (er 3,ich 5). Wenn ich nun die 3 nehmen würde und mein Mann die 5, weiß ich nicht ob das Krankengeld neu berechnet wird. Vielleicht kannst du mir die Frage beantworten oder sonst jemand. Vielen Dank im voraus und einen schönen Restsonntag Christel |
#4
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AW: Lohnsteuerklasse
Hallo Ihr Lieben,
durch die Änderung der Steuerklasse des gesunden Ehepartners erhöht sich dessen Nettoeinkommen; das Krankengeld des arbeitsunfähigen Ehepartners ändert sich nicht. Das Krankengeld unterliegt dem "Progressionsvorbehalt" bei der Einkommensteuer (§32b EStG). Durch den Bezug von Krankengeld als Lohnersatzleistung mindert sich das steuerpflichtige Einkommen der Eheleute. Die damit verbundene Minderung der Steuerbelastung wird jedoch teilweise durch den Progressionsvorbehalt wieder aufgehoben. Der Steuersatz (in Prozent) auf das um das Krankengeld erhöhte Einkommen wird aber auf das steuerpflichtige Gesamteinkommen erhoben, wodurch sich durch die Steuerprogression der auf das steuerpflichtige Einkommen zu zahlende Steuersatz erhöht. Auf diese höhere Steuer wird die gezahlte Lohnsteuer angerechnet. Diese Lohnsteuer ist jedoch durch den Wechsel in die (vermeintlich) günstigere Steuerklasse III gemindert, so daß es möglicherweise zu Steuernachzahlungen kommen kann. Es empfiehlt sich also zumindest eine überschlägige Vorausschau und die Konsultation eines Steuerberaters um Nachzahlungen zu vermeiden. Hoffe, dass ich Euch hiermit helfen konnte... lg Maya
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Was keiner wagt, das sollt ihr wagen/ was keiner sagt, das sagt heraus/ was keiner denkt, das wagt zu denken/ was keiner anfängt, das führt aus.// Wenn keiner ja sagt, sollt ihr es sagen/ wenn keiner nein sagt, sagt doch nein/ wenn alle zweifeln, wagt zu glauben/ wenn alle mittun, steht allein.// Wo alle loben, habt Bedenken/ wo alle spotten, spottet nicht/ wo alle geizen, wagt zu schenken/ wo alles dunkel ist, macht Licht. |
#5
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AW: Lohnsteuerklasse
Liebe Maya,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Hast mir sehr geholfen. Werde es von einem Steuerberater durchrechnen lassen, dann werden wir sehen. Dir weiterhin alles Gute und nochmals Danke Christel |
#6
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AW: Lohnsteuerklasse
Hallo,
muß nochmal was fragen, hoffe ich nerve niemand. Also wenn mein Freund und ich jetzt heiraten, nimmt er die Steuerklasse 3 und ich die 5, denn er bekommt dann 200 Euro mehr Lohn, haben wir ausgerechnet. Und ich denke ja mein Krankengeld bleibt gleich, oder? Mal angenommen ich versterbe, muß er dann am Ende des Jahres aber nicht ca. 2400 Euro Steuer zurück zahlen, oder? Muß er denn seinem Chef wenn ich sterben sollte sagen das er wieder in Steuerklasse 1 soll, oder bleibt er in 3? Will nicht das mein Freund dann irgendwelches Geld zahlen muß was er dann vielleicht nicht hat. Weiß jemand eine Antwort? LG Sandy |
#7
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AW: Lohnsteuerklasse
Liebe Sandy,
angenommen du würdest versterben, ich hoffe, dass es NICHT eintritt und du den Kampf gewinnst!, könnte dein Mann sowohl im Sterbejahr als auch das darauffolgende Jahr in der Steuerklasse III verbleiben. Dies ist gesetzlich so geregelt. Demzufolge braucht auch die Steuerklasse im laufenden Jahr nicht geändert werden. Im folgenden Jahr würdet ihr dann noch gemeinsam veranlagt werden (eine Einkommenssteuererklärung ist bei Steuerklassenwahl III/V Pflicht, ebenso im Sterbejahr), obowhl es nur noch Einnahmen deines Mannes gäbe. Ich wünsche trotz allem, dass Ihr zusammen noch ewig Zeit habt! Alles Liebe. PS: Kleine Korrektur: Witwenrente gibt es nach 12! Monaten Ehe und nicht nach 11. Es sei denn, man kann widerlegen, dass es sich um eine Versorgungsehe gehandelt hat.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 |
#8
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AW: Lohnsteuerklasse
Liebe Conny und alle anderen,
danke für Deine Antwort. Heute haben wir schon mal diese beglaubigte Geburtsurkunde beantragt fürs heiraten, kommt diese Woche, und dann brauchen wir noch das Ehefähigkeitszeugniss von meinem Schatz da er Staatsbürgerschaft Österreisch hat. Sobald das da ist kann es losgehen. Weiß jemand wie schnell man ein Termin beim Standesamt bekommt? Also wir wohnen auf dem Dorf und würden auch unter der Woche können, dürfte also nicht solang dauern, oder? Muß halt bissel schnell gehen bei uns, da wir leider nicht wissen wielang es mir noch gut geht. Kommt zur Not so ein Standesbeamter auch ins Krankenhaus, weiß da jemand von Euch? Achso wir haben uns entschlossen das jeder sein Nachnamen erstmal zu behält, ist das ok? Liebe Grüße Sandy |
#9
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AW: Lohnsteuerklasse
Hallo Sandy,
erst einmal wünsche ich Dir soweit möglich alles Gute. Aus Deinen Beiträgen lese ich, dass Ihr sehr gerne heireten möchtet, Du aber aus Sorge um Deinen Mann noch etwas zögerst. Wenn Ihr Euch einig seid, ruft den Standesbeamten an, schildert Euer Problem und er wird Euch dann alles rechtliche noch erklären. Ein Standesbeamter ist in allen seinen Entscheidungen frei. Er kann, wenn er will Euch jederzeit, sofort und auch nachts trauen. Er kann und darf Euch überall trauen. Ob im Krankenhaus oder in Eurem Wohnzimmer ist alles egal. Wenn er die erforderlichen Unterlagen in Händen hält kann und darf er die Trauung vornehmen. (Ich denke, dass er Euch auch schon jetzt trauen darf, wenn er zum Beispiel telefonisch die Auskunft aus Österreich hat.) So, und jetzt wünsche ich Euch alles Liebe. Ich wünsche Euch eine ganz feierliche Hochzeit und Dir ganz besonders viel Glück mit Deinem Mann und auch sonst viel viel Glück. Wolfgang PS. Bitte schreibe uns, wenn Du mit dem Standesbeamten gesprochen hast.
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
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