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  #1  
Alt 29.05.2009, 21:58
vintage vintage ist offline
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Beiträge: 745
Standard Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

hallo, ich habe eine frage: sind krankenhäuser verpflichtet wahrheitsgemässe auskunft darüber zu geben, wenn man sich danach erkundigt, ob ein bestimmter verwandter bei ihnen aufgenommen wurde? oder können andere verwandte (ehepartnerInnen) dies verhindern, das anderen angehörigen auskunft über den aufenthalt gegeben wird?
danke für hinweise!

vg, vintage
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lieben gruß, vintage



Mein geliebter Mann wurde nur 49 Jahre alt und
starb knapp fünf Monate nach der Diagnose.
* Juli 1965 - + Mai 2015

ED Weihnachten 2014 Darmkrebs mit zu vielen Lebermetastasen,
dann auch Lungenmetastasen...
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  #2  
Alt 29.05.2009, 22:25
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo,
warum sollte eine Klinik eine "Auskunftspflicht" irgend jemand gegenüber haben?
Ich denke schon, dass Auskünfte unterbunden werden können.

Wenn z. B. du eine Auskunft möchtest über einen Verwandten, warum fragst du nicht dessen nähere Angehörigen?
Habe gerade gesehen, dass du in einigen ganz verschiedenen Foren schreibst.

An welchem Krebs bist du, bzw. dein Angehöriger denn erkrankt?
Vielleicht hab ich es ja auch überlesen? Natürlich braucht niemand Auskunft zu geben warum er hier ist, es ist einfach für die User angenehmer zu meinen zu wissen mit wem man "schreibt".

Gruss
mischmisch
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  #3  
Alt 29.05.2009, 22:38
vintage vintage ist offline
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Beiträge: 745
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

hallo mischmisch, ich kann deine skepsis verstehen; fand meine frage selbst etwas ungewöhnlich, weil sowas bestimmt nicht oft vorkommt. mein vater ist an leukämie gestorben. deshalb lese ich im forum seit monaten mit. während der leukämie-behandlung hat das krankenhaus mir gegenüber gesagt, er sei nicht dort. während sein vorheriges krankenhaus mir versicherte, das er dorthin gebracht wurde. so wusste ich nicht wo er ist und wer recht hat. ich selbst wohnte mehrere stunden entfernt. als er ein halbes jahr später wieder eingeliefert wurde, weil die leukämie zurück kam, war ich aber zum glück bei ihm. er starb wenige tage später und ich war dabei. ich hätte ihm auch gerne vorher beigestanden und es liess mich nicht los, das ein krankenhaus "lügen" kann in solch ernsten situationen. rückgängig ist es natürlich nicht zu machen, aber rechtlich betrachtet hätte ich gerne gewusst, ob ehepartnerInnen dies entscheiden dürfen (denn er selbst hat es nicht getan).

danke für hinweise. vg, vintage
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  #4  
Alt 30.05.2009, 20:22
mischmisch mischmisch ist offline
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Beiträge: 1.074
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo vintage,

sehe gerade dass du dein Profil ergänzt hast und so ersichtlich ist warum du hier bist.
Bines Rat kann ich mich nur anschliessen, versuch irgendwie damit abzuschliessen.
So wie es sich anhört (für mich) gibt bzw. gab es Probleme zwischen dir und der Frau deines Vaters.
Gesetzt den Fall, es hätte, wie du schreibst "rechtlich betrachtet" nicht sein dürfen - was ändert es??

Du musst damit leben, versuch dir das Leben nicht schwer zu machen mit Gedanken über "was wäre wenn".

Da es dir wichtig ist....frag doch einfach ganz neutral in einer Klinik nach, vielleicht weiss ja aber auch eine "Insiderin" hier Bescheid.

Lieber Gruss
Rosita
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  #5  
Alt 30.05.2009, 22:15
Benutzerbild von gabi lehmann
gabi lehmann gabi lehmann ist offline
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Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo Vintage,
Jeder Patient unterschreibt in der Aufnahme der Klinik einen Aufnahmevertrag oder Behandlungsvertrag, wie der genau heißt weiß ich nicht.Darin muß oder kann der Patient bestimmen, ob oder wer von den
Angehörigen eine Auskunft über Krankheit oder Anwesenheit erhalten darf.Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Liebe Grüße
Gabi
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Liebe Grüße Gabi

„Was man tief in seinem Herzen besitzt kann man nicht durch den Tod verlieren.“
25.04.2011
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  #6  
Alt 30.05.2009, 23:56
vintage vintage ist offline
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Beiträge: 745
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Danke für Eure Antworten!!
Ja, Ihr habt Recht, ich werde versuchen meinen Frieden damit zu schliessen. Zum Glück war ich die letzten Tage bei ihm, und das war eine sehr intensive Zeit. Wenn das seine Ehefrau verhindert hätte, hätte ich ihr das nie verziehen. Ich glaube ja auch, er konnte erst sterben, als ich bei ihm war. Und er sicher sein konnte, das ich bei die Nacht bei ihm bleiben werde. Morgens ist er dann eingeschlafen.

Habt Dank für Eure Antworten! Und Euch alles Gute!
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  #7  
Alt 31.05.2009, 11:37
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo zusammen, vintage hat sich ja scheinbar schon abgemeldet.
Also ich will jetzt auch mal so skeptisch sein wie "mischmisch".
Wie ich jetzt gelesen habe, handelt es sich um seinen Vater. Kann ich
mir überhaupt nicht vorstellen, daß der nicht zu seinem Vater gelassen
wird, kann sich doch ausweisen.
Außer der Vater hat wirklich gesagt, er will ihn nicht sehen. Aber es gibt
doch Tricks, wie man den Krankenhausbetrieb überlistet. Aber Intensiv-
Station ist natürlich schwierig.
mischmisch ? ? ? ?
Gruß Altmann
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  #8  
Alt 31.05.2009, 12:15
BeBeBalaton BeBeBalaton ist offline
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Beiträge: 252
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo Ihr,

war 3 Monate im Krankenhaus. Wegen meiner Erkrankung gerade deshalb wurde ich gefragt, wer überhaupt Auskunft bekam, ob ich dort liege.

Also, da kann man schon und manchmal zum Eigenschutz diese nach Außen harte Maßnahme anwenden.

Das gibt es. Und wenn evtl. der Vater bei Einweisung gar nicht in der Lage war, das zu überblicken, dann kann die Ehefrau das anordnen.

Gruß Angelika
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  #9  
Alt 31.05.2009, 14:14
sanne2 sanne2 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2005
Beiträge: 1.088
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

Hallo,
es gibt eine sogenannte Auskunftssperre!
Das Krankenhaus darf in diesem Fall nicht einmal bekanntgeben, dass der Patient dort liegt.
Diese Auskunftssperre kann der Patient selber verfügen.
Auch bei uns auf Station wird der Patient nicht mit dem richtigen Namen an der Namenstafel oder wo auch immer aufgeführt.
Viele Grüße
Sanne
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  #10  
Alt 31.05.2009, 14:27
vintage vintage ist offline
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Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 745
Standard AW: Auskunftspflicht seitens des Krankenhauses

hallo sanne, mischmisch & bine65 & gabi& angelika,

danke für deine/eure auskünfte!
vielleicht wollte mein vater mich und meine familie ja auch schonen, und seinen kampf mit der ehefrau an seiner seite alleine führen. damit wir und meine kinder ihn so nicht sehen.

gestern abend musste ich nach dem lesen eurer postings noch ein bißchen weinen: ihr hattet erkannt, das meine frage natürlich nicht (nur) einen "rechtlichen" aspekt beinhaltete, sondern den des "friedens schliessens". komisch, es ist schon fast drei jahre her, und manches kommt erst später wieder hoch. wenn man zu ruhe gekommen ist und er einem fehlt.
seine letzten worte waren "warum ich?" und "das es so schnell gehen musste". er hatte wohl nicht damit gerechnet. aber das wäre jetzt wirklich eine andere rubrik.

lg, vintage
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Geändert von vintage (31.05.2009 um 14:31 Uhr) Grund: Schreibfehler und eine in Anrede vergessen
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