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  #1  
Alt 06.05.2008, 14:37
pinkpanter pinkpanter ist offline
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Registriert seit: 06.02.2006
Beiträge: 6
Standard Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo an alle im Forum,

im Juli ist meine AHT beendet und ich möchte dann gerne eine Reha/Kur machen.
Ich hatte sehr starke Wechseljahrebeschwerden und bin, auch dadurch bedingt, psychisch ziemlich angegriffen.
Meine AHB hatte ich im August 2005 nach der Chemo.

Mein Versicherungsstatus ist zurzeit 70% Beihilfe über meinen Mann und 30% Restkostenversicherung über eine PV.

Nun sagte meine Ärztin, dass die PV`s sich sehr schwer tun, eine stationäre Reha zu genehmigen. Die Beihilfe widerum sagt, ich muss sowieso zum Amtsarzt, da die 4 Jahresfrist noch nicht erreicht wäre, nach der sie sonst nur auf ärztlichen Antrag eine Reha/Kur genehmigen.

Hat jemand Ahnung, zu dem Ablauf bzw. welche Argumente eine Genehmigung begünstigen?

Ich wäre wirklich sehr froh, wenn ich, nach den ganzen Strapazen, noch einmal richtig Kraft tanken könnte.

Herzlichen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 06.05.2008, 17:16
Benutzerbild von ketem
ketem ketem ist offline
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Registriert seit: 26.04.2007
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Beiträge: 20
Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo pinkpanter,

ich bin selber über Beihilfe und PV versichert.
Es stimmt, dass es natürlich innerhalb der 4 Jahresfrist sehr schwierig ist, eine sog. Sanatoriumsbehandlung zu bekommen, bei der dann die Beihilfe in Deinem Fall 70% und die PV einen Tagessatz bezahlt. Ein gewisser Anteil bleibt unerstattet, das ist aber normalerweise nicht zu viel.
Ich habe dir aus einem Dokument der Beihilfe einen Text kopiert und setze ihn hier hinein. DU solltest eben mit den Ärzten und vor allem dem Amtsarzt da die Chancen beurteilen. Gehen tut es bei schweren chronischen Leiden.

" 3)Eine Anerkennung der Beihilfefähigkeit ist nicht zulässig, wenn im laufenden oder den drei vorange*gangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte Sanatoriumsbehand*lung oder Heilkur durchgeführt und beendet worden ist. Von der Einhaltung der Frist darf nur ab*gesehen werden
1.nach einer schweren, einen Krankenhausaufenthalt erfordernden Erkrankung,
2.in Fällen, in denen die sofortige Einlieferung des Kranken zur stationären Behandlung in ei*nem Sanatorium geboten ist; in diesen Fällen ist der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefä*higkeit unverzüglich nachzuholen,
3.bei schwerer chronischer Erkrankung, wenn nach dem Gutachten des Amts- oder Vertrauens*arztes aus zwingenden medizinischen Gründen eine Sanatoriumsbehandlung in einem kür*ze*rem Zeitabstand notwendig ist.
..."

Ich hoffe, das hilft ein bißchen. Viel Erfolg bei der Beantragung!

Gruß
Stefan
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  #3  
Alt 06.05.2008, 23:46
Benutzerbild von Karin55
Karin55 Karin55 ist offline
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Beiträge: 599
Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo pinkpanter,

ich bin auch zu 30 % privat versichert, 70 % beihilfeberechtigt. Im März habe ich meine Reha (Santoriumsbehandlung) beantragt. Nach Auskunft der Sachbearbeiterin wird im Falle einer schweren Erkrankung (bei mir metastasierter BK) eine weitere "Kur" nach der AHB in der Regel genehmigt. Leider ist der Abstand zwischen AHB und "Kur" bei dir ziemlich groß, aber ich würde es auf jeden Fall versuchen.

Erst jetzt habe ich einen Fragebogen zugeschickt bekommen; also die Bearbeitung dauert lange. Ich bekomme die volle Kostenerstattung von der Beihilfe in Höhe von 70 % plus Fahrtkosten in Höhe von ca. max. 280 Euro abzüglich 10 Euro pro Tag (Eigenbeteiligung). Von der PKV bekomme ich täglich 6,50 Euro, das ist ein Pauschalbetrag für die Anwendungen. Ich habe ausgerechnet, dass ich für eine 3-wöchige Sanatoriumsbehandlung ca. 700 bis 800 Euro aus eigener Tasche tragen muss.

LG
Karin
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  #4  
Alt 06.05.2008, 23:59
Benutzerbild von megjabot
megjabot megjabot ist offline
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Registriert seit: 14.02.2008
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Beiträge: 1.094
Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo Pinkpanter

Was Karin ausgerechnet hat, deckt sich mit dem was eine Freundin
von mir, die auch privat versichert und beihilfeberechtigt ist,
vor Kurzem zu mir gesagt hat. Sie müsste ca. 1000€ selbst bezahlen.
Grüßle Margit
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  #5  
Alt 30.05.2008, 17:19
pinkpanter pinkpanter ist offline
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Registriert seit: 06.02.2006
Beiträge: 6
Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Vielen Dank an Euch,

Stefan, Karin, und Margit! Eure Informationen sind sehr brauchbar für mich und ich werde berichten, wie es sich in meinem Fall entwickelt hat.
Vielleicht kann ja auch ich, am Ende der Zeit, noch den einen oder anderen Hinweis aus meiner aktuellen Erfahrung für andere dazu geben.

Es grüßt Euch
Silke
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  #6  
Alt 31.05.2008, 11:15
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo Pinkpanter,
normalerweise wird die Reha von der Rentenversicherung übernommen.
Ich bin zwar auch privatversichert, habe aber nebenher noch den
Mindestbeitrag, da ich selbständig war, an die DRV bezahlt.
Wenn Du nicht berufstätig bist, sieht es vielleicht anders aus.
Aber es müßte aber bei Dir auch gehen, Du mußt einfach einen Antrag
(gibts im Internet) ausfüllen und an die DRV senden. Dann siehst Du
schon, was passiert.
Gruß Puppe
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  #7  
Alt 01.06.2008, 00:16
Benutzerbild von Jutta-1411
Jutta-1411 Jutta-1411 ist offline
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Standard AW: Kur bzw. Reha als Privatpatient nach der AHT

Hallo Pinkpanter,

ich bin selbst beihilfeberechtigt (50 B:50 PKV) und habe grade meine Reha ein Jahr nach der AHB beantragt und werde sie lt. Gesundheitsamt wohl auch genehmigt bekommen.
Hilfreich ist auf alle Fälle, wenn Dein behandelnder Arzt Dir schon mal ein ärztliches Attest/Stellungnahme gibt, das Du dem Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit beilegen kannst. Seitens des Gesundheitsamtes war ich angenehm überrascht, dass von dort keine Steine in den Weg gelegt wurden.

Ich hatte mir einen Vordruck für ein ärztliches Attest ausgedruckt, das ich meinem HA vorgelegt hatte, und er hat es ausgefüllt. Schau mal hier rein: http://www.mutter-kind-kur-klinik-ho...agatteste.html - so oder ähnlich kann es aussehen.

Viel Erfolg und liebe Grüße
Jutta

PS: Hast Du tatsächlich nur 2 Jahre AHT gemacht, oder meintest Du AHB???

Geändert von Jutta-1411 (01.06.2008 um 00:17 Uhr) Grund: PS
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