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  #1  
Alt 09.06.2004, 21:01
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Hallo!

Wir haben einen Tipp bekommen - wußtet Ihr, dass die Möglichkeit besteht, eine teilweise Berusunfähigkeit zu beantragen, wenn man erkrankt ist? Wenn man mindestens 50 % berufsunfähigkeit "belegen" kann, ist die Versicherung leistungspflichtig.

In unserem Vertragswerk heisst es: "...Wird der Versicherte während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens 50 % (Standardregelung) berufsunfähig, so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir monatlich im voraus, wenn nicht eine Rentenzahlungsweise vereinbart wird..."

Und weiter: "...Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor. wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die oben genannten Voraussetzungen nur in einem bestimten Grad voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen erfüllt sind..."

Manche Versicherungen zahlen auch rückwirkend ab Diagnosestellung oder anderem.

Wir haben mittlerweile folgendes in Erfahrung gebracht: Bei kaufmännischen Arbeitnehmern, die trotz Erkrankung weiterarbeiten, wenn auch mit Einschränkungen der eigenen Leistungsfähigkeit, ist es etwas schwierig, die teilweise Berufsunfähigkeit nachzuweisen, aber wenn man richtig argumentiert, ist auch das möglich. Denn es gilt folgendes: Die Versicherung darf nicht mit zweierlei Mass messen: Zwei Menschen, selbe Krankheit, der eine arbeitet, der andere nicht - wenn dem, der nicht arbeitet, die Leistung zuerkannt wird, muss sie dem anderen auch zugesprochen werden. Denn der, der arbeitet, betreibt "Raubbau am Körper" und das darf ihm nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden.

Wir waren gestern bei unserem Versicherungsmenschen und haben das alles drei Stunden haarklein besprochen. Jetzt warten wir nur noch darauf, dass wir vom Arzt den Bogen, den er ausfüllen muss, wiederbekommen, dann reichen wir die Unterlagen ein.

Ich finde: Wie krank muss ein Mensch noch werden, damit ihm eine Berufsunfähigkeit zugesprochen wird.

Ich hoffe, Euch etwas geholfen zu haben. Vielleicht hat der eine oder andere ja eine BU. Jetzt merkt man erst einmal, wie wichtig diese leider viel zu teure Versicherung ist.

Viele Grüße

Eva
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  #2  
Alt 10.06.2004, 14:26
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Liebe Eva
auch ich beziehe die volle BU-Rente und übe meine Tätigkeit(halbtags) in Teilzeit wieder aus. Eines selbständige BU-Versicherungist nicht teuer, leider wird sie den Kunen oft so nicht angeboten. Meist wird sie in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung verkauft. Aber ca 25 Gesellschaften auf dem deutschen Markt vertreiben die selbständige BU-Versicherung. Die Prämie richtet sich dabei nach Berufsgruppen (4 Stück). Ein Fliesenleger zahlt mehr (Gefahr von Arthrose am Knie durch Verlegearbeiten usw), wie ein Ingenieur , der seine Tätigkeit nur vom Schreibtisch aus ausübt.
Für mich (ltd. kaufmännisch tätig) , ich habe einmal nachgesehen, war die Prämie für 1.750 € mtl. Berufsunfähigkeitsrente monatlich 48 €.
Mein Berufsunfähigkeit wurde mit 60 % bewertet. Ich erhielt dann rückwirkend (ab Diagnosestellung) die volle mtl Rente bis dato.(neben meiner jetzigen Teilzeittätigkeit, früher Vollzeit)
Alles Gute
Carla
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  #3  
Alt 10.06.2004, 14:33
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Hallo Eva
nur noch ein kleiner Hinweis:
die BU Rente ist so gut wie steuerfrei, sie ist nur mit einem minimalen Ertragsanteil zu versteuern. Endlich mal ein schönes "legal" steuerfreies Einkommen in einer gesundheitlich schlechten Situation.
Grüsse
Carla
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  #4  
Alt 25.07.2004, 21:17
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Hallo Carla,

ich habe keine selbstständige BU-Versicherung,sondern eine Rentenversicherung mit BU-Zusatz. Inwieweit gibt es da Unterschiede?

Gruß, Franzi
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  #5  
Alt 26.07.2004, 10:18
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Handelt es sich bei dem Zusatz nur um eine Beitragsbefreiung oder um eine Beitragsbefreiung mit BU-Rente?
Das wäre wichtig zu wissen, dann helfe ich dir gerne weiter
Carla
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  #6  
Alt 26.07.2004, 10:59
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Also, ich habe eine BU-Versicherung abgeschlossen, wo ich im Versicherungsfall 500€ Rente bekommen würde. Und eine Beitragsbefreiung würde ich auch bekommen, allerdings weiß ich nicht, wie es dann mit der Rentervers. aussieht. Ob ich wenigstens für diese den Beitrag zahlen muss.
Wenn ich die BU-Rente erhalten würde, wie siehts dann eigentlich mit den Sozialversicherungen aus? Das wird dann wohl vom Krankengeld bezahlt, oder?
Danke, Carla!
franzi
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  #7  
Alt 26.07.2004, 14:47
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Hallo Franzi
Beitragsbefreiung bedeutet, dass du für deinen Rentenversicherungsvertrag keine Beiträge mehr zu entrichten brauchst. Die Beitragszahlung übernimmt der Versicherer und du bekommst zum Ablauf trotzdem die vereinbarte Summe ausbezahlt. Zudem erhältst du eine monatliche Rente von 500 € bis zum Falligwerden der Versicherung (ist doch eine prima Sache!)
Die BU-Rente hat keinerlei Einfluss auf deine Sozialversicherungsbeiträge.
Gruß
Carla
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  #8  
Alt 26.07.2004, 16:02
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Danke für deine Auskünfte!
Da ich bald anfangen möchte wieder zu arbeiten, denke ich, dass ich bis dahin (einschließlich der Wiedereingliederung) die Rente nur erhalten werde.
So jetzt gehts zur Post!
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  #9  
Alt 26.07.2004, 16:13
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Du kannst die Rente nicht nur bis dahin erhalten , sondern evt sogar weiter. Stelle den antrag auf Berufsunfähigkeit. Dein beh. Arzt muss dir in einem ausführlichen Fragebogen attestieren, dass du zu mind. 50 % BU bist. Falls du nicht mehr in Vollzeit arbeitest, erhätst du die Rente trotzdem.
Ob du die Rente rückwirkend ab Eintritt der Erkrankung erhältst, hängt vom Bedingungswerk ab. Die alten Bedingungen, sehen den Meldebeginn des Versicherten als Zahlungsbeginn der BU vor, die neueren und besseren Bedingungen zahlen rückwirkend 3 Jahre oder mit Eintritt der Erkrankung die volle BU Rente
Alles gute für dich, Franzi
Carla
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  #10  
Alt 27.07.2004, 16:03
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Ich werde aber bestimmt nicht berufsunfähig sein, denn ich hatte MH und das im Stadium IIa. Ich fühl mich auch bereit zu arbeiten.
Da ich diese Vers. 02.2003 abgeschlossen habe, denke ich, dass die neueren Bedingungen hier gelten. Ich kanns ja mal nachlesen.
Danke!
Für dich auch alles Gute!
Franzi
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  #11  
Alt 28.07.2004, 07:40
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Guten Morgen, Carla,
hab da noch eine Frage: Ich bin ja noch in der Berufsausbildung. Ich hoffe, es hat keine Auswirkung auf die Ausbildung, wenn ich für eine gewisse Zeit als berufsunfähig eingestuft werde??? Die Zeit der Eingliederung zählt ja auch dazu, oder?
Gruß, Franzi
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  #12  
Alt 28.07.2004, 20:25
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Liebe Franzi,
deine BU Rente hat keine Auswirkung auf die Ausbildung:Hier liegt eine private BU-Rente zugrunde und keine gesetzliche Berufsunfähigkeit.
Ich gehe davon aus, dass du neue Bedingungen in deinem Vertrag abgeschlossen hast. Du kannst, wenn du neue Bedingungen hast, deine BU seit Feststellung der Diagnose nachmelden und erhältst dann auch seit diesem Zeitpunkt Rente. Diese wird rückwirkend bezahlt
Alles gute
Carla
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  #13  
Alt 27.09.2004, 18:19
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Ich habe nun Bescheid von der Vers. erhalten.
Sie zahlen mir BU-Rente.
Nur habe ich nun eine Frage: Muss ich das der KK mitteilen? Hat es denn Auswirkungen auf das Krankengeld, was ich derzeit beziehe?
Danke für eure Hilfe!
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  #14  
Alt 27.09.2004, 21:20
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Ja, offiziell musst du das mitteilen. emntweder ist man krank und erhält Tagegeld, oder man ist berufsunfähig und erhält BU Rente
Wenn die BU-Rente bewilligt ist, wird normalerweise sofort das Tagegld gestrichen

Liebe Grüsse Carla
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  #15  
Alt 28.09.2004, 18:53
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Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Ich bin aber gesetzlich sozialversichert und die BU-Rente zahlt ein privates Vers.unternehmen. Von dem Krankengeld werden doch die SV-Beiträge bezahlt.
Krankentagegeld ist ein Begriff aus der privaten Krankenversicherung.
Bist du dir diesbezüglich sicher?
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