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  #1  
Alt 19.07.2008, 22:42
HelenaMartin HelenaMartin ist offline
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Registriert seit: 15.04.2008
Beiträge: 6
Ausrufezeichen Behandlung mit Tarceva

Mein Mann wurde am 18.4.08 an Bauchspeichelkopfkrebs nach Whippel operiert.
Bei der OP stellte sich fest, dass der Tumor bereits 3mal so groß war als
bei der CT (4 wochen vorher) festgestellt, so dass kein "Sicherheitsabstand"
gehalten werden konnte. Darüber hinaus war in der Leber bereits eine Metastase, die ebenfalls bei der OP rausgeholt wurde. Bei der Entlassung nach
5 Wochen waren "Krebsstoffe" diagnostiziert und der Tumormarker betrug 165.

Jetzt bekommt mein Mann- seit 40 Jahren in der gesetztlichen Krankenkasse zuerst AOK dann DAK als freiwilliges Mitglied versichert und NIE!!!! krank gewesen!!! die Chemo mit Gemsitabin und Tarceva. Es geht ihn ziemlich gut - die Behandlung dauert nun
fast 7 Wochen. Er hat sowohl an der Brust als auch im Gesicht einen Ausschlag. Sein Onkologe meint jedoch, der Ausschlag wäre nicht intensiv genug und will die Tarceva Behandlung abbrechen, da diese sehr kostenintensiv ist. Wir sind darüber sehr verärgert, weil wir der Meinung sind, dass das Medikament meinen Mann am
Leben hält. Das haben wir auch dem Onkologen gesagt. Gestern haben wir
eine Rücksprache bei der Fa. Roche, die Tarceva vertreibt, gehalten.
Dort wurde uns gesagt, dass es keine Meßlatte für die Intensität des Ausschlages gibt und daß das Medikament verschrieben werden muss.
Wir möchten uns einen neuen Onkologen, bzw. einen Anwalt suchen.

Da die Wartezeiten in Hamburg bei den Onkologen nahezu kriminell sind, ist
es uns gar nicht möglich, den Arzt zu wechseln.

Hat jemand positive Erfahrungen mit einem Rechtsanwalt, der gerichtlich die
Verschreibung durchsetzt???? Mein Mann ist durch diese Onkologen-Entscheidung richtig depressiv geworden. Wir bitten höflich um Ihre Meinung und Ratschläge

Martin Mirek und Helena
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  #2  
Alt 19.07.2008, 23:10
Benutzerbild von petra48
petra48 petra48 ist offline
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Beiträge: 896
Standard AW: Behandlung mit Tarceva

Hallo zusammen,

bitte wendet euch an eine Unikklinik. Dort gibt es auch ambulante Zulassungen. Mein Mann war auch erst bei einem niedergelassenen Onkologen.
Der war unmöglich. Seit Jan. 2007 ging mein Mann nur noch in die Uniklinik Köln. Sonst wäre es ihm nicht so lange so gut gegangen.
Die haben immer mehr Möglichkeiten und können alles verschreiben, auch jede teure Chemo. Außerdem gibt es dort immer neue Studien.
Über Tarceva gibt es einiges Interessantes im Lungenkrebsforum zu lesen. Es gibt einen extra Thread mit dem Thema.

Liebe Grüße
Petra
__________________
Meine große Liebe *1952, BSDK seit 05/2006, friedlich in meinen Armen eingeschlafen am 29.06.2008
Meine Mutter *1925, BK seit 08/2006, OP und Bestrahlung, DK seit 06/2009 OP, Rezid. BK 10/2009, Lu-Metas 03/2013, eingeschlafen am 3.10.2013

Leuchtende Tage.
Nicht weinen, dass sie vorüber.
Lächeln, dass sie gewesen. (Konfuzius)
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  #3  
Alt 19.07.2008, 23:16
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 1.273
Standard AW: Behandlung mit Tarceva

Hallo ihr beiden,

tut mir leid, das lesen zu müssen. Ich kann es euch gut nachfühlen. Wenn ihr beide, aber vor allem dein Mann der Überzeugung ist - ob es nun wirklich so ist oder nicht, ist ja völlig egal - dass Tarceva ihm gut tut und am Leben erhält, muss es unendlich frustrierend sein, wenn dieser Strohhalm einfach entzogen wird.

Aber ich glaube trotz allem nicht, dass ihr über einen Anwalt schnelle Hilfe im Wege der Klage beim Sozialgericht bekommt. Einzig um das zu erreichen wäre der des "einstweiligen Rechtsschutzes" zu gehen. Leider ist hier im Forum Mike (Synonym Neo Plasms) nicht mehr unterwegs, der könnte diese Frage kompetent beantworten, aber vielleicht liest er es ja.
Die Frage wäre nur, gegen wen wollt ihr klagen???? So wie es sich liest, hat ja nicht die Krankenkasse abgelehnt, sondern der Onkologe.
Da wäre es doch wirklich eher anzuraten, einen anderen aufzusuchen.
Habt ihr es mal bei Prof. Dr. Klapdor in Hamburg versucht?
Keine Ahnung, wie lange die Wartezeiten bei den einzelnen sind, aber es muss sich doch einer finden? Diesen Weg finde ich persönlich jedenfalls den angenehmeren als eine Klage.

Sollte tatsächlich die Krankenkasse ablehnen, und zwar schriftlich, solltet ihr euch einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen. Vorher läuft aber noch das Widerspruchsverfahren. Nach meinem Dafürhalten vergeht in diesem Fall aber so enorm wichtige Zeit. Trotzdem - hier mal ein interessanter Auszug einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit. § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V bestimmt im Zusammenhang mit den Vorschriften, die diesen Leistungsanspruch konkretisieren, dass Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung haben, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Nach § 27 Abs. 1 Satz 2 SGB V gehört zur Krankenbehandlung unter anderem die ärztliche Behandlung (Nr. 1). Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist (§ 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

und

Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

Hier vollständiger Link: http://www.bundesverfassungsgericht....bvr034798.html

Hoffe, etwas geholfen zu haben. Toi, toi, toi. Nicht unterkriegen lassen!!!!

PS: Habe gerade den Beitrag von Petra gelesen und muss diesem wehement widersprechen. Zumindest hier in unserer Gegend ist es nicht so, dass die Uniklinik mehr verschreiben darf. Genau das Gegenteil ist der Fall. Bei meinem Pa wurde alles mögliche abgelehnt, was von niedergelassenen Ärzten verschrieben wurde, weil die Uniklinik es nicht darf. Also nicht verallgemeinern.
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

_____________________________________________________
mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (19.07.2008 um 23:24 Uhr)
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  #4  
Alt 19.07.2008, 23:16
didi79 didi79 ist offline
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Registriert seit: 02.09.2007
Beiträge: 78
Standard AW: Behandlung mit Tarceva

hallo martin & helena,

ich weiß nicht so recht was ich von der aussage eures onkologen halten soll.
der hautausschlag KANN ein zeichen dafür sein, dass tarceva anschlägt, MUSS es aber nicht. d.h. euer onkologe kann doch nicht an der intensität des ausschlages ausmachen, ob und inwieweit das medikment angeschlagen hat. er hat doch bestimmt ein weiteres ct angeordnet, untersucht die tumormarker, leberwerte etc.

und dir lieber martin, möchte ich sehr ans herz legen, deine kraft die du noch sicherlich für den kampf gegen diesen sch.... krebs brauchst, nicht dafür zu verschwenden, über dubiose aussagen mancher ärzte nachzudenken.

was die rechtliche seite betrifft (anwalt etc.) dafür kenne ich mich zu wenig aus, als dass ich euch einen ratschlag geben könnte.

am besten ihr redet nochmal mit eurem onkolgen, ob er tatsächlich die wirkung nach nur sieben wochen an dem hautausschlag ausgemacht hat.

wünsche euch alles erdenklich gute

liebe grüsse

didi
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  #5  
Alt 20.07.2008, 13:05
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Indira Indira ist offline
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Beiträge: 215
Standard AW: Behandlung mit Tarceva

Hallo!

Auch ich bekomme Tarceva zusammen mit Gemzar. Anfangs hatte ich extreme Pickel und Entzündungen im Gesicht, die jedoch nach einigen Wochen deutl, nachließen

Im Allgemeinen wird schon gesagt, dass dieser Ausschlag ein Hinweis sei, dass Tarceva wirkt. Mein Onkologe sagt jedoch, dies dürfe man niemals verallgemeinern, da es auch bei Patienten Wirkung gezeigt hat, die diesen typischen Ausschlag nicht oder nur ganz leicht hatten!

Ich glaube auch, dies können nur die darauffolgenden Untersuchungen zeigen und solange sollte ein Arzt schon "warten"!

Glaube auch nicht, das es "rechtens" ist aufgrund einer solchen Aussage einem Patienten ein wichtiges Medikament zu verweigern!

LG Indira
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  #6  
Alt 20.07.2008, 18:21
Benutzerbild von dortje
dortje dortje ist offline
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Registriert seit: 11.03.2008
Ort: norddeutschland
Beiträge: 44
Standard AW: Behandlung mit Tarceva

hallo zusammen,
ich habe noch 23 tarceva tabletten von meinem mann, die ich euch gerne geben würde, dann habt ihr noch ein wenig luft, bis ihr ein rezept habt. ihr schreibt was von hamburg, von wo kommt ihr??? mein mann war in kiel in der poli-klinik des städt. krankenhauses, dort hat man ganz unkompliziert alles bekommen sowohl tarceva, als auch medikamente gegen die übelkeit, die sehr teuer sind. ich arbeite zwar auch in diesem krankenhaus, hatte damit aber sicherlich nichts zu tun.
ihr solltet schnell einen anderen onkologen suchen, streit und ärger braucht dein mann jetzt gar nicht.

helfe euch gerne, ihr könnt mir eine pn schicken.

liebe grüße
dorthe
__________________
DIE ERINNERUNG IST DAS EINZIGE PARADIES, AUS DEM WIR NICHT VERTRIEBEN WERDEN KÖNNEN
jean paul
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Mein geliebter Hase : BSDK
25.01.63-01.04.2008

http://www.youtube.com/watch?v=1WR58N3ak5Q
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  #7  
Alt 20.07.2008, 20:23
jutta50 jutta50 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2006
Beiträge: 1.441
Standard AW: Behandlung mit Tarceva

Liebe Helena,

die stärke des ausschlages ist selbst bei 'Ansprechen' auf Tarceva völlig unterschiedlich. Schau mal in den Tarceva-thread im Lungenkrebs-Forum.
Aufgrund des geringen Ausschlages abzusetzen ist ja fast schon kriminell

LG
Jutta
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