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  #1  
Alt 13.05.2003, 17:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Ihr Lieben,
ich wurde Ende 06/2002 an Darmkrebs operiert. Seitdem befinde ich mich in Dauerbehandlung mit Chemo wegen Lebermetastasen. Natürlich bin ich seitdem krankgeschrieben. Bei meinem Arbeitsgeber wird (schon seit einer Weile) massiv Personal abgebaut (sehr großer Arbeitgeber) und es werden einige Anreize wie eine Abfindungszahlung usw. gegeben, damit die Leute freiwillig gehen. Da meine Diagnose zur Zeit nun wirklich nicht so berauschend aussieht, überlege ich, ob ich nicht einen Aufhebungsvertrag machen sollte. Ich gehöre zu den Angestellten, die einen sogenannten Unkündbarkeitsstatus haben, zudem sind mir an Schwerbeschädigung 100 % + G anerkannt worden. Ich muß also nicht befürchten, daß ich letztendlich zu den Angestellten gehöre, die entlassen werden (aus betrieblichen Gründen). Krankengeld erhalte ich noch bis zum Ende des Jahres, dann wäre wohl die EU-Rente angesagt. Wer kann mir einen Rat geben? Unser Betriebsrat riet mir, es auf jeden Fall zu versuchen, denn wenn ich erstmal EU Rente habe, geht das wohl nicht mehr. Ich bin so hin- und hergerissen. Einerseits ist es für mich ein wirklich sicherer Arbeitsplatz, schließlich bin ich erst 41 Jahre alt, aber andererseits, wer weiß...? Wenn Ihr versteht, was ich meine. Bei der Abfindung handelt es sich schon um ein ansehnliches Sümmchen (schätze, netto blieben mir so an die 30.000 Euros). Ich wäre für freundschaftlich Ratschläge sehr sehr dankbar. Und es treibt sich ja auch so mancher Fachmann bzw. -frau hier im Forum herum.

Es grüßt alle ganz lieb
Petra
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  #2  
Alt 13.05.2003, 21:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Liebe Petra,
bevor Du irgendetwas unterschreibst, solltest Du UNBEDINGT Dich VORHER bei der BfA oder LVA schlau machen. Denn was wäre, wenn evtl. eine Rente nicht im Anschluss gezahlt wird??

Es ist natürlich wichtig, wie Deine gesundheitliche Prognose aussieht, was Du von Deinem Leben erwartest, was Du noch vorhast.

Aber unterschreibe NIEMALS vorzeitig einen Aufhebungsvertrag. Gerade Du hast im Betrieb noch so viele Rechte (wobei natürlich zu beachten ist: wenn in einem Unternehmen z.B. ein ganzer Bereich geschlossen wird und diese Mitarbeiter entlassen werden, dann kann auch nciht mehr auf gesetzl. geschützte Mitarbeiter Rücksicht genommen werden).

Man kann und darf Dir einfach - so ohne Kenntnis aller Umstände und Dinge - hier keinen ferndiagnostischen Rat geben.

Zu bedenken ist vielleicht:
1. Deine derzeitige Gesundheitsprognose
2. Was willst Du in der Zukunft?
3. Wie weit kommst Du mit EUR 30.000,00??
vergiss nicht: die sind schnell aufgebraucht.
4. Ist mit einem anwaltlichen Rat evtl. noch mehr Abfindung auszuhandeln? (vielleicht bist Du in der Rechtschutzversicherung)
5. Was passiert, wenn Du das Angebot abschlägst??
Sollst Du so oder so später entlassen
werden? - würde dann überhaupt eine Abfindung
an Dich gezahlt werden?
6. Der Rat eines Betriebsrates ist nicht immer heilig. Sie stehen manchmal auch auf Seiten der Arbeitgeber (natürlich sind sie hilfreich, aber manchmal können und wollen sie die Mitarbeiter nicht besser beraten).
7. Sprich mit Deinem Arzt
8. Sprich mit der Krankenkasse
9. Sprich mit der Rentenkasse
10. Versuche, alle Dinge abzuwägen.

Vielleicht habe ich Dir ein paar Denkanstöße geben können.
Aufhebungsverträge sind gesetzlich nicht geregelt. Kündigungen schon.

Ich wünsche Dir alles Gute,
Sonja
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  #3  
Alt 14.05.2003, 04:50
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.321
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Petra,

ich kann mich Sonja nur anschließen.

Bitte bedenke auch, daß von der gesamten Summe der Abfindung NUR €8000 und ein paar Zerquetschte STEUERFREI sind, also greift das Finanzamt am Ende des Jahres nochmals diese Abfindung zur Versteuerung an. Da bleibt dann noch weniger über.

Aufhebungsverträge, die unterschrieben sind, sind endgültig!!
Bitte, wenn Du es als eine kleine "Vorsorge" siehst, hole Dir alle Informationen zu diesem Thema.
Unsere Gerichte, falls Du es in Anspruch nehmen müßtest, sind so überlastet, und mittlerweise sehen sie auch mehr und mehr die "Probleme" der Firmen, als die des Arbeitnehmers.

Ich hoffe, daß Du den goldenen Mittelweg für Dich findest.
Jutta
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  #4  
Alt 14.05.2003, 18:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Petra,

ich würde mich erstmal bei der Krankenkasse und der BfA/LVA erkündigen, ob die Abfindung auf das Krankengeld oder die spätere EU-Rente angerechnet wird.

Desweiteren wäre zu bedenken, dass eine EU-Rente oft nur für eine bestimmte Zeit bewilligt wird.
Solltest Du danach wieder arbeitsfähig sein, hättest Du bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis immer noch die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs.
Bei einem Aufhebungsvertrag müßtest Du Dich an das Arbeitsamt wenden und von denen Leistungen beziehen. Einen neuen Job zu finden, ist dann bestimmt nicht leicht.
Zu dem Steuerfreibetrag fällt mir noch ein, dass eventuell auch die Sozialversicherung noch Beiträge aus der Abfindung bekommen könnte. Das SV-Recht schließt sich hier dem Steuerrecht an. Die SV-Träger würden allerdings nichts bekommen, wenn Du in diesem Jahr nicht einen SV-Tag hast.

Das ist keine leichte Entscheidung für Dich, aber Du hast ja noch Zeit zum Überlegen.

Liebe Grüße und alles Gute für Dich

Silke
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  #5  
Alt 14.05.2003, 23:37
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Hallo Petra,
ich möchte nicht alles wiederholen was Dir die Anderen bereits sehr richtig geschrieben haben. Auch ich kann nur vor dem Unterschreiben der Abfindung warnen.
Folgendes solltes Du noch zusätzlich bedenken:
1. wenn Du alle Behandlungen gut überstanden hast und davon gehe ich aus, wird die Einstufung nach dem Behindertengesetz alle fünf Jahre durch das Versorgungsamt neu überprüft. Meistens nach Aktenlage und wenn der Amtsarzt der Meinung ist, Du kannst wieder begrenzt arbeiten, dann verändert sich auch die Höhe der EU-Rente oder entfällt ganz.
2. gehe vor der Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag unbedingt zur BfA/LvA Beratungsstelle. Nicht im allen Fällen ist die BfA/LvA der gleichen Ansicht wie das Versorgungsamt. Das sind zwei völlig getrennte Behörden-Welten. Das liegt an der Gestzgebung und den unterschiedlichen Durchführungsbestimmungen.
3. wenn Du nach der Aussteuerung zum Arbeitsamt gehts, mußt Du die Höhe der Abfindung angeben. Verschweigen bringt nur Ärger. Diese wird oft genug auf die Leistungen angerechnet. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Das heißt, es wird der Dir zustehende Regelsatz errechnet und Du bekommst erst dann Leistungen vom AA wenn die Abfindung aufgebraucht ist. Das verlängert zwar die Leistungsdauer, bringt Dir aber keinen Vorteil, denn bis zur Vollrente reicht die Leistungszeit nicht.
4. denke auch daran, daß Du bereits bis 65 arbeiten mußt. Denn die Agenda 2010 kommt und das dann noch ist einen lange Zeit.
5. die EU-Rente ist sehr gering( liegt in etwa bei 40% der Vollrente). Kannst Du davon leben? Es ist den Heilungsverlauf nicht zuträglich wenn Du permanent über Deine Geldnöten nachdenkst.

Darum, frage Dich schlau. Lass Dir alle Zusagen schriftlich bestätigen oder schreibe dem Mitarbeitern, bestätige den Gesprächsverlauf und frage ob Du alles richtigt verstanden hast. Erbitte generell eine Antwort. Verlassen Dich auf keine mündliche Zusage. Endliche Mitarbeiter bei den Ämtern haben ein Schülerkurzzeitgedächnis. Denn bei Widersprüchen mußt Du Deine Einwände belegen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter
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  #6  
Alt 16.05.2003, 06:14
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Liebe Sonja, Jutta, Silke und Peterm´,

wow, vielen Dank für Eure Antworten, Hinweise und Ratschläge. Ich habe mir ganz viel notiert - einiges ist ja schon geklärt und werde mich jetzt mit allen zuständigen Stellen in Verbindung setzen um alle relevanten Punkte abzuklären.

Sobald sich etwas 'getan' hat, werde ich mich hier wieder melden und euch informieren, wie es nun mit der Sache weitergeht.

Erstmal vielen lieben Dank an Alle!
Liebe Grüße
Petra
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