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  #1  
Alt 24.10.2001, 11:07
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Versorgungsamt und Angst um Arbeitsplatz

Hallo,
mein Name ist Josef. Ich bin 26 Jahre alt und schreibe gerade meine Diplomarbeit bei einem großen Hersteller von Brustprothesen für brustoperierte Frauen. Ich konzeptioniere da die Internetseite neu. Naja, ich habe mich mit vielen betroffenen Frauen unterhalten und fühle
für mich, dass diese Aufgabe jetzt irgendwie mehr als nur eine Arbeit ist. Ich bin teilweise ehrlich entsetzt, wie unzureichend Frauen informiert und auch versorgt werden. Das zu ändern möchte ich mithelfen und dazu brauche ich auch Eure Hilfe! Wer kann mir Informationen geben oder sagen, wo ich sie bekomme, welche Ansprüche brustoperierte Frauen vom Versorgungsamt jetzt eigentlich genau haben? Stimmt es, dass ab einem Gdb von 30 % beim Arbeitsamt eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragt werden kann? Und wo ist gesetzlich genau festgehalten, welche Spielräume die Ärzte des Versorgungsamtes bei der Ermittlung des GdB haben? Wie siehts überhaupt mit dem Arbeitsplatz aus, welche Rechte haben die Frauen und was kann man tun, um den Betroffenen ihre Angst vor dem Verlust der Arbeit ein wenig zu nehmen?
Ihr seht schon, ich hab viele Fragen. Das sind aber alles Fragen, die mir von Frauen gestellt wurden. Bitte helft mir Antworten zu finden, damit ich sie an die Betroffenen weiterleiten kann!
Ich freue mich über jede Anregung, Hilfe oder auch Kritik und wünsche allen, die das hier lesen, viel Glück und gute Gesundheit!
Josef
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  #2  
Alt 24.10.2001, 12:29
Krebs-Kompass Krebs-Kompass ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 510
Standard Versorgungsamt und Angst um Arbeitsplatz

Hallo,

ein Großteil Ihrer Fragen läßt sich mit den beiden Broschüren-Links unter http://www.krebs-kompass.de/finanzielle_hilfen.html beantworten.

Andere Informationen, wie etwa der Spielraum der Ärzte des Vorsorgungsamtes bei der Ermittlung des GdB, werden Sie sicherlich besser im Gespräch mit Betroffenen und Ärzten finden. Dieser Entscheidungsspielraum ergibt sich wohl mehr durch "ärztliche Übung" als durch gesetzliche Regelungen.

Beste Grüße
Marcus Oehlrich
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  #3  
Alt 24.10.2001, 21:26
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Versorgungsamt und Angst um Arbeitsplatz

Hallo Josef,
ges. geregelt war die Materie bis vor ein paar Monaten überwiegend im Schwerbehindertengesetz, das jetzt abgelöst wurde durch das SGB (Sozialgesetzbuch) IX.
Was die arbeitsrechtl. Seite angeht wirst Du bei INKA (www.inkanet.de) unter der Rubrik Schwerbehinderung fündig. Die (umfassenden) Infos sind zwar primär auf den arbeitssuchenden Krebskranken ausgerichtet, aber sie gelten - was die Informationspflicht des Arbeitnehmer ggü. Arbeitgeber bzgl. Art der Erkrankung und Schwerbehinderteneigenschaft betrifft, auch für das bestehende Arbeitsverhältnis. Ein anderes Problem ist die u.U. irgendwann drohende krankheitsbedingte Kündigung. Sollte diese ausgesprochen werden, bleibt an sich nur der Gang zum Anwalt (am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht). Und den bitte nach Erhalt der Kündigung nicht hinauszögern, da Klage innerhalb von 3 Wochen erhoben werden muß !!
Viele Grüße,
Sabine
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