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  #1  
Alt 09.10.2002, 17:24
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard HILFE: Übernahme d. Mistel durch Krankenkasse!!!!

Hallo Ihr Lieben!
Meine Mutti bekommt seit ca. einem Monat die Misteltherapie. Hilft ihr schon, Blutbild ist während der Chemo viel besser als vorher ohne und es geht ihr immer besser etc.
Ihre Krankenkasse (GEK) hatte auf telefonische Anfrage durch meinen Vater gemeint, wir müssten die Misteltherapie bei Ihnen beantragen. Haben wir dann auch gemacht.
Heute kam nun aber ein Ablehnungsbescheid...!
Fadenscheinige Gründe: "Gründe der Wirtschaftlichkeit", "keine Notwendigkeit".

Hatte zwischenzeitlich schon gehört, dass man das eigentlich gar nicht zu beantragen braucht, weil es zugelassene Medikamente sind, die auch in der Roten Liste stehen.

Ich bitte Euch nun ganz dringend um Euer aller HILFE:
Wer, in Deutschland, hat eine Misteltherapie, vielleicht sogar speziell von der GEK (Schwäbisch Gmünder Ersatzkasse) aber auch von anderen, genehmigt bekommen?
Wer kennt in so einem Fall ebenfalls Probleme mit seiner Krankenkasse und kann mir über den Ausgang (entgültige Ablehnung oder aber auch nachträgliche Leistung) berichten und Tipps für die Formulierung des Widerspruchs geben?

Bitte, bitte berichtet! Dann kann ich umso mehr in unser Schreiben einbauen!!!!!

Ich danke Euch schon jetzt von ganzem Herzen!!

Eure Alice
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  #2  
Alt 10.10.2002, 07:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard HILFE: Übernahme d. Mistel durch Krankenkasse!!!!

Liebe Alice,
wie du schon richtig geschrieben hast, die Misteltherapie muss man nicht beantragen. Ich bin bei einer BKK und bekomme sie ohne Beanstandung auf Rezept - ohne Beantragung. Sofort Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, damit wahrt ihr die Widerspruchsfrist. Zu überlegen wäre hier auch ein Krankenkassenwechsel zum Jahresende. Es kann ja wohl nicht sein, dass 1000de von Patienten die Therapie bezahlt bekommen und einige wenige nicht. Vielleicht solltet ihr auch noch euren Arzt befragen - meiner hat erst garnichts von Beantragung gesagt - hat es mir einfach verschrieben. Unter www.biokrebs.de habe ich irgendwo mal etwas von einem Urteil (da ging es um Hyperthermie) gelesen, ich schau heute mittag mal schnell nach und melde mich dann noch mal, denn auf diese Urteile kann man dann immer ganz gut verweisen.
Liebe Grüße Susanne
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