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  #1  
Alt 30.05.2003, 19:35
Pedi
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Beiträge: n/a
Standard AHB, Reha und Kur

Hallo!

Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen AHB, Reha und Kur erklären?....so für gaaaanz Doofe?
.....und wenn man eine AHB macht, hat man dann noch Anspruch auf eine Reha? Wie oft und ab wann?

Liebe Grüße
Pedi
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  #2  
Alt 30.05.2003, 20:00
Benutzerbild von Biba
Biba Biba ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2003
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 347
Standard AHB, Reha und Kur

Liebe Pedi !
Anschlussheilbehandlung = Ahb
Reha = zur Festigung 1 Jahr nach AHB
Kur = kann eigentlich jeder machen ,
wenn die Leistungsträger mitspielen
Operierte Krebspatienten gehen nach dem Krankenhausaufenthalt zur AHB . Chemo und / oder Bestrahlung haben Vorrang . Nach 1Jahr ist dann die Festigungsreha angesagt und nach einem weiteren Jahr kann man dann nochmal zur Kur gehen . Eigentlich gibt es keine Unterschiede , aber das Kind braucht ja einen Namen .
Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende
biba
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  #3  
Alt 30.05.2003, 21:50
Pedi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AHB, Reha und Kur

Liebe Biba,

Dich habe ich ja schon öfter mal hier und da gelesen.:-)
So, jetzt hat es wohl auch langsam die ganz Dumme kapiert.....danke für die Antwort.;-)
Mein Vater hat Lungenkrebs. Chemo/Bestrahlung fand nicht statt. Er ist nach 2 OP´s als geheilt aus dem KH entlassen worden.
Zur Zeit wird dann wohl eine AHB bei Ihm gemacht. Ich bin ein bißchen verwirrt, da die Ärzte auch immer von Reha sprachen.
Ihm wurde gesagt, er kann diese Reha 3x in Anspruch nehmen.
Also, das was er jetzt macht, wurde, soviel ich weiß, vom KH angeleiert. Er mußte sich dort sofort für ein ja oder nein entscheiden. Die BFA hat dann wohl entschieden, wo.
Hoffe, schreibe hier nichts falsches.
Jetzt zur nächsten Frage: Wenn er nächstes Jahr eine Reha beantragt, kann er sich dann die Klinik selber aussuchen?

Liebe Grüße und auch ein schönes WE
Pedi
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  #4  
Alt 31.05.2003, 15:03
Benutzerbild von Biba
Biba Biba ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.05.2003
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 347
Standard AHB, Reha und Kur

Hallo Pedi !
AHB direkt nach Krankenhaus , Reha nach 1 Jahr , 2. Reha nach 2 Jahren macht 3 Rehas oder Kuren . Ich versuche nächstes Jahr wieder nach St.Peter-Ording zu kommen , ob die BFA mitspielt steht in den Sternen ( das liebe Geld ) . Ob dann noch die 3. Reha genehmigt wird ??? Bin inzwischen Rentner und muss nicht mehr für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden . Bin 54 und nach 1 OP , keine Chemo , keine Bestrahlung wieder dabei " hoch zu krabbeln " . OP war am 25.02.03
Nochmal zu den Kuren : " Normalkranken " steht eine Kur alle 4 Jahre zu .
Liebe Grüsse auch an Deinen Vater
es wird schon werden , es muss !!!
biba
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  #5  
Alt 31.05.2003, 16:46
Pedi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AHB, Reha und Kur

Ich dank Dir, liebe Biba,
ich wünsche Dir auch alles Gute.
Vielleicht klappt es ja mit St.Peter Ording....

Drück Dir Die Daumen und
liebe Grüße
Pedi
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  #6  
Alt 03.06.2003, 10:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AHB, Reha und Kur

Liebe Pedi,
die Erläuterung von Biba sind noch etwas irreführend:
Reha = Rehabilitation, d.h. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Maßnahme NACH einer schweren Erkrankung.
Eine Kur ist eine VORbeugende Maßnahme, i.d.R. wegen allgemeiner Erschöpfung oder Erkrankung - Krebspatienten haben in den ersten zwei Jahren nach einer Ca-Diagnose mit Kur nichts zu tun, weil sie einen Anspruch auf Reha haben und dieser in jedem Fall vorrangig ist. (Deswegen werden häufig fälscherweise als Kur beantragte Maßnahmen auch abgelehnt.)

Nach einer Krebsdiagnose hat man einen Anspruch auf 1 Reha-Maßnahme. Das kann eine Reha gleich im Anschluß (innerhalb von 5 Wochen) an die Behandlung sein, sie heißt in diesem Fall AHB - oder der Rehaantrag kann auch später, aber innerhalb eines Jahres nach Behandlungsende gestellt werden, dann heißt die Reha "onkologische Nachsorgeleistung" oder "o. Nachsorgereha".
Einen Anspruch auf drei Rehas bei gleichbleibend gutem Gesundheitszustand hat man schon seit Jahren nicht mehr, trotzdem kann mit ärztlicher Begründung oft ein Jahr nach der ersten Reha eine zweite bewilligt werden. MAnchmal schaffen berufstätige Krebspatienten es sogar, eine dritte MAßnahme zu bekommen, wenn der Arzt die Notwendigkeit zur Erhalt der Arbeitfähigkeit bescheinigt hat.
Wer natürlich jedes JAhr wieder zur Behandlung muß (OP, Chemo, Bestrahlung) der kann nach jeder Behandlung auch wieder zur Reha fahren. Aber wer wünscht sich das schon?
Gruß von Robie
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  #7  
Alt 03.06.2003, 10:56
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Beiträge: n/a
Standard AHB, Reha und Kur

Hallo Robie,

dank Dir für Deine Antwort. Na dann werden wir nächstes Jahr mal sehen, ob da bez. Reha noch was geht, denn mein Vater ist schon Rentner.
Aber, ich möchte auch lieber auf Reha verzichten, als daß alles noch mal wieder losgeht!

Liebe Grüße Pedi
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