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  #1  
Alt 06.02.2005, 08:16
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Standard Erlaubnis von der KK für Zweitdiagnose?

Hallo liebe Frauen!
Benötigt man eigentlich für eine Zweitdiagnose die Erlaubnis der Krankenkasse?
Ich habe eine Chronikerkarte und muß nirgendwo mehr zuzahlen, kann also von Arzt zu Arzt, selten nur mit Überweisung.

Wie geht das denn so mit der Zweitdiagnose?

Viele Grüße, Lotti
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  #2  
Alt 06.02.2005, 09:42
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Standard Erlaubnis von der KK für Zweitdiagnose?

Liebe Lotti,
ich weiß nicht, wie es mit einer Chronikerkarte geht - habe "nur" eine normale Karte. Ich lasse mir immer eine Überweisung geben und gehe hin. Wenn die KK Schwierigkeiten machen würden, würde ich die PG nochmal zahlen, auch wenn ich nicht gerade viel Geld habe. Aber bei so wichtigen Entscheidungen/Krankheiten würde ich mich nie auf nur eine Meinung verlassen. Das Geld ist gut angelegt.
LG....Uschi
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  #3  
Alt 06.02.2005, 11:06
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Standard Erlaubnis von der KK für Zweitdiagnose?

hallo lotti,

für die zweitmeinung habe ich nur die überweisung vom gyn gebraucht - die KK hab ich nicht gefragt, und sie haben sich auch nicht im nachhinein beschwert.
ich hab allerdings - wie auch jeany - nur die "ganz normale" karte.
was ist denn eigentlich eine chronikerkarte? wann kriegt man die?

gruß, sibylle
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  #4  
Alt 06.02.2005, 11:19
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Standard Erlaubnis von der KK für Zweitdiagnose?

Hallo Sibylle,
ich werde wohl auch im nächsten Quartal eine Chronikerkarte bekommen, daher kenne ich mich ein wenig aus.

Da ich z. Z. nur vom Krankengeld lebe, habe ich dann wohl die erforderlichen 1 % des Jahreseinkommens erreicht. D. h. man muß 1 % selbst tragen.

Chroniker sind wir mit Brustkrebs auf jedem Fall, außerdem erfüllen wir die anderen Voraussetzungen. Man muß 1 Jahr in Behandlung sein und jedes Quartal mind. einmal den Arzt aufgesucht haben.

Wenn Du also die Praxisgebühr und die Zuzahlungen bei den Rezepten zusammen rechnest (auch die Zuzahlung vom Krankenhausaufenthalt gehört dazu!) und diese 1 % erreicht hast, dann gehst Du zu Deinem Arzt und läßt Dir von dem auf dem dafür vorgesehenen Formular bescheinigen, daß Du Chroniker bist.

Dieses Formular hat er entweder da oder Du rufst besser vorher bei der Krankenkasse an und läßt Dir sicherheitshalber eins zuschicken und gehst dann damit zum Arzt.

Solltest Du jedoch erst seit kurzem BK haben, dann mußt Du lediglich abwarten, bis Du dieses Jahr (nicht Kalenderjahr, sondern Behandlungjahr) voll hast und dann die o. a. Prozedur durchziehen.

Übrigens kann es jede chron. Erkrankung sein, es zählen auch alle anderen wie Bluthochdruck, Neurodermitis, Rheuma, Diabetes usw.

Mit diesem vom Arzt abgestempelten Formular gehst Du dann zu Deiner KK.
Dort legst Du das Formular und sämtliche Quittungen, die für die 1 % erforderlich waren, vor.

Dort wird man Dir dann eine Befreiungskarte geben, die Du von nun an überall vorlegen mußt. Das bedeutet ab dann: Keine Praxisgebühr, keine Zuzahlungen und auch bei einem Krankenhausaufenthalt entfällt die Zuzahlung.

Pech ist nur, wenn man nicht allein lebt, denn dann wird auch noch das Einkommen d. Partners berücksichtigt. Aber da gibt es dann auch noch Freigrenzen u. ä.

Liebe Grüße Hannika
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  #5  
Alt 06.02.2005, 18:23
Elfe Elfe ist offline
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Registriert seit: 27.03.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 525
Standard Erlaubnis von der KK für Zweitdiagnose?

Liebe Lotti :-) und alle anderen
Ich hatte von meiner Hausärztin eine Überweisung zum Gyn. Sie füllte mir auch eine weitere Überweisung mit dem Zusatz "Zweitmeinung" zur Diagnose ... aus.
Von der KK habe ich diesbezüglich keine Einwände gehört -> ergo, gehe ich davon aus, dass es bei Krebsdiagnosen angewandte Praxis zu sein scheint. Das vermute ich zumindest bei meiner KK, der DAK.
Liebe Grüße Elfe
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