Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 01.12.2012, 23:45
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Ende aus, Micky Maus
Beiträge: 2.176
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Jepp genau. Dort gehört´s hin. Ein Zeichen mehr, dass der Aussteller der Verordnung seht gut weiß, wie man sie korrekt ausfüllt.
Bei der Novitas hatte ich bisher nichts zu reklamieren, daher fehlt mir bei denen die Erfahrung. Spricht aber auch dafür, dass die eher nicht so zickig sondern kulant sind.
Also: den Briefeschreiber anrufen. Vielleicht hat er ja nur den falschen Vordruck weggeschickt, wie Wolfgang schon schrieb. Stellt er sich quer, den Teamleiter verlangen. Klappt das auch nicht: auflegen, die "normale" Rufnummer vom Callcenter nehmen und dort fragen, ob die eine Fachabteilung für Fahrtkosten haben bzw. wer der Teamleiter des im Schreiben genannten Fachbereichs ist. Und dann ganz explizit den verlangen. Oder Du probierst mal aus, ob Du bei dem entsprechenden Teamleiter landest, wenn Du die letzte Stelle der Durchwahl auf dem Schreiben gegen eine 1 austauscht. Das klappt auch immer wieder mal, wenn die Telefonbienen nicht willig zum Chef durchstellen wollen und ein mittlerweile nicht mehr so unübliches Rufnummernsystem eingeführt wurde.
Nur mal so am Rande: warst Du in einer Geschäftsstelle oder hast Du das alles per Post gemacht? In einer Geschäftsstelle kriegst Du schneller mal den Chef des Hauses zu sehen.
Bei Krankenkassen muss man zum Teil sehr phantasievoll vorgehen. Leider......
__________________

Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 02.12.2012, 11:52
KLieser72 KLieser72 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2012
Beiträge: 13
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Ich hatte alles online gemacht (E-Mail) und dann telefonisch einen Tag vor dem anvisierten ersten Behandlungstermin (Datum stand auf Verordnung drauf) nachgefragt, da nach 10 Tagen noch keine Antwort kam.
Die Person, die eigentlich zuständig wäre, bekomme ich nie ans Telefon ('im Kundengespräch'). Die Person, an die ich weitergeleitet wurde, schaute dann in die Akte und meinte, dass das Taxi genehmigt sei und dass über die Haushaltshilfe noch entschieden werden würde.
Einen Tag später kam dann der Brief mit der Ablehnung der Haushaltshilfe, 2 Tage später das ok für das Taxi. Der Anruf erfolgte abends kurz vor 5. Ich fand den zeitlichen Ablauf und die Infos schon eigenartig - passten irgendwie nicht zusammen.

Ich werde aber am Montag zu den normalen Geschäftszeiten noch einmal mein Glück versuchen.
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 03.12.2012, 11:08
KLieser72 KLieser72 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2012
Beiträge: 13
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

So - nach einem Anruf beim entsprechenden Mitarbeiter wurde mir nun gesagt, dass man laut Gesetz pro Fahrt einen Eigenanteil zahlen muss.
Die Serienbehandlung gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.

Ist diese Aussage nun falsch oder wo kann man das genau nachlesen?
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 03.12.2012, 14:54
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo KLieser,

das oben von mir Zitierte, ist der jetzt aktuelle Stand. Lege also erst einmal sofort Widerspruch ein.
An Besten indem Du schreibst:
Hiermit lege ich gegen die Ablehnung .... Widerspruch ein.
Begründung folgt.

Dann hast Du erst einmal 4 Wochen Zeit, mit einem Anwalt die Strategie abzusprechen.
Vielleicht gibt es bei Euch sogar eine öffentliche Rechtsauskunft - die ist meist kostenlos.

Hast Du, wie von Dirk empfohlen, mit dem Chef sprechen können?
Wenn nicht, dann bringst Du Deinen Widerspruch persönlich hin und gibst ihn, gegen Empfangsbestätigung dem Chef direkt.

Ich will es einfach nicht glauben, dass offensichtlich ALLE Kassen zahlen, nur Deine nicht.

Schönen Gruß
Wolfgang


PS. Bitte auch meine PN lesen
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (03.12.2012 um 15:07 Uhr) Grund: Nachtrag PS
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 03.12.2012, 16:04
Benutzerbild von waldi5o
waldi5o waldi5o ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Landkreis Osnabrück
Beiträge: 1.127
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Lieber Wolfgang,
stimmt leider nicht. Nicht alle Kassen zahlen.
Ich habe inzwischen das Gefühl, jeder entscheidet da nach Gutdünken.
Vor 5 Jahren war es schon genau so.
Ich (AOK) habe für jede meiner 33 Bestrahlungen 5€ hin und 5€ zurück, pro Bestrahlung bezahlt. Einfache Fahrt 1/2 Std. Fahrzeit. Der Fahrer hat vor der Tür gewartet und mich gleich wieder mit zurück genommen.
Das Geld habe ich nur bei der Einkommensteuererklärung mit absetzen können.
Hier habe ich dann gelesen, daß andere Erkrankte nur 1 Hin- und 1 Rückfahrt bezahlen mußten.
War bei mir nicht möglich, trotz aller möglichen Einsprüche.
Und ich hatte auf Grund meiner Erkrankung irgendwann auch nicht mehr den Nerv dauernd von Pontius nach Pilatus zu rennen.
Liebe Grüße
Waltraud
Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 03.12.2012, 19:14
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.486
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo zusammen,

ich denke, ich setze Euch mal zwei Links.
Einen zum Landesverband Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V.:
http://www.taxiverband-hessen.de/Unt...-Merkblatt.pdf
daraus:
Bei Bestrahlungsfahrten ist keine generelle Aussage über die Zuzahlung möglich, da einige Krankenkassen die Zuzahlung bei jeder Fahrt verlangen, andere nur bei der ersten Hin- und der letzten Rückfahrt.

und die Krankentransport - Richtlinie

Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten
Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport -Richtlinien)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-...2004-12-21.pdf
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 03.12.2012, 19:55
KLieser72 KLieser72 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2012
Beiträge: 13
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Ein interessantes Merkblatt - aber da sind schon wieder mal alle Hoffnungen dahin.
Dummerweise verläuft die Behandlung Dezember/Januar. Somit kann man sich nicht einmal über eine mögliche Zuzahlungsbefreiung freuen, da die Kosten schön auf 2 Jahre aufgesplittet werden.
Ein Krankenkassenwechsel (falls überhaupt möglich), macht auch keinen wirklichen Sinn, da nach 2 Monaten die Strahlentherapie hoffentlich vorbei ist.

Ich wußte gar nicht, dass man vor der eigentlich Behandlung so viel Frust ansammeln kann :-(
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 03.12.2012, 20:29
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.486
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo KLieser,

auf der Webseite Deiner Krankenkasse gibt es unter Leistungen - Familie auch den Punkt Haushaltshilfe. Da steht "wenn Sie ins Krankenhaus müssen". Nun, gemäß § 39 SGB V: Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/39.html

Damit dürfte auch die Übernahme der Kosten erklärt sein . Lies am Besten mal auf der Webseite der Krankenkasse, da stehen einige Infos wer wie was gezahlt wird.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 03.12.2012, 21:27
KLieser72 KLieser72 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2012
Beiträge: 13
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Ich hatte die Seite schon vorher gelesen. Werde aber nicht schlauer:

'Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b)'

(§ 115b) = Ambulantes Operieren im Krankenhaus

OP war vollstationär, Nach-OP nachstationär und Bestrahlung fällt unter ...?
Ich tappe total im Dunkeln. Also ist die Ablehnung zu akzeptieren?

Was mich auch aufregt - beim heutigen Telefongespräch habe ich erfahren, dass ich vor 2 Jahren in einem Fall Haushaltshilfe bekommen hätte - es hat nur niemand gesagt, dass es Hilfe gibt. KK meint, dass sie bei über 100 Tausend Mitgleidern, nicht jeden einzeln beraten kann und schiebt es auf den Arzt.
Aber welche Arzt verschreibt schon Dinge freiwillig - man muss immer nachfragen.
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 03.12.2012, 22:27
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo

wenn eine KK sagt, dass sie bei (nur) 100000 Mitgliedern nicht in der Lage ist jeden zu beraten, mag das ja noch in Ordnung sein.
Wenn aber jemand ein Problem hat, dann hat diese KK die verdammte Pflicht zu beraten.
Auch DAS ist Aufgabe einer Krankenkasse und das gehört zu den Hauptaufgaben.
Wenn sie nicht zahlen will, muß sie mindestens Alternativen aufzeigen.

Ich lese die oben genannten Merkblätter so, dass die KK zahlen müsste.
Nach meinem Verständnis wird durch die ambulante Bestrahlung ein KH-Aufenthalt vermieden und damit Kosten.
Geh doch noch einmal zum Arzt und lass Dir bestätigen, dass ein KH Aufenthalt vermieden wird.

Und bitte nicht locker lassen.

Ich schreibe in solchen oder ähnlichen Fällen (wenn die unteren Chargen offensichtlich überfordert sind) Einschreiben/Rückschein, persönlich an den Vorstandsvorsitzenden.
Fast 100 % Erfolgsquote.

Schönen Gruß
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 03.12.2012, 22:42
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.486
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Ob vollstationär, teilstationär, ambulant ist nicht ausschlaggebend. Wichtig ist:

Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation. Die Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. § 11 Absatz 4 Satz 4 gilt.

= §39 SGB V

man könnte es auch gemäß §115b SGB V als stationsersetzende Eingriffe bezeichnen. Nenn das Kind wie Du willst, es bleibt alles eine Krankenhausbehandlung. Ich gehe mal davon aus, dass die Bestrahlung in einem Krankenhaus bzw deren Medizinischen Versorgungszentrum stattfindet.
Der Arzt hat beschlossen, dass die Bestrahlung nicht stationär erfolgen muss. Was auch der nächste Satz, den ich nicht unterstrichen habe, aussagt.
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
  #27  
Alt 04.12.2012, 17:30
NicoleZ NicoleZ ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.01.2012
Beiträge: 426
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Zitat:
Zitat von KLieser72 Beitrag anzeigen
So - nach einem Anruf beim entsprechenden Mitarbeiter wurde mir nun gesagt, dass man laut Gesetz pro Fahrt einen Eigenanteil zahlen muss.
Die Serienbehandlung gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.

Ist diese Aussage nun falsch oder wo kann man das genau nachlesen?
Also bei meiner Krankenkasse, der TK, gibt es sehr wohl Serienbehandlungen. Ich habe z.B. für die Chemo insgesamt 10 Euro Taxikosten hinzugezahlt. Zeitgleich behandelte bei anderen Krankenkassen hatten dasselbe Problem wie du.

(@Wolfgang : zu den Betrahlungen bin ich im eigenen Auto hin und zurück. Und ich musste mich nur einmal unterwegs übergeben. Jetzt kennst du jemand verkehrssicheren im KK.)
Mit Zitat antworten
  #28  
Alt 04.12.2012, 17:31
NicoleZ NicoleZ ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.01.2012
Beiträge: 426
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Zitat:
Zitat von wolfgang46 Beitrag anzeigen

Ich will es einfach nicht glauben, dass offensichtlich ALLE Kassen zahlen, nur Deine nicht.

Schönen Gruß
Wolfgang


PS. Bitte auch meine PN lesen
Knappschaft zahlt auch nicht.
Mit Zitat antworten
  #29  
Alt 04.12.2012, 18:18
J.F. J.F. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2007
Beiträge: 1.486
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Zitat:
Zitat von NicoleZ Beitrag anzeigen
Knappschaft zahlt auch nicht.
Doch. Die Knappschaft zahlt auch die Fahrten:
http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/...sten/node.html

Oder meinst Du die Minijob-Zentrale mit den pauschalen Abführungsbeiträgen des Arbeitgebers?
__________________
Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Mit Zitat antworten
  #30  
Alt 04.12.2012, 19:48
AnLiBo AnLiBo ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2012
Ort: Duisburg
Beiträge: 166
Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Auch hier geht es mir wie Waltraud! Ich habe schon die Aussage der KK, dass ich für JEDE Behandlung sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt 5,-Euro selbst zahlen muss. -Überleben muss man sich erstmal leisten können, besonders bei der AOK!-
__________________
Ich halte nichts von Diktatur - und eher selten meinen Mund!

2000 CiS mit Hysterekt. 2012 invas.-duct. Mammakarzinom pT 2m ( pN 1a (1/1) MO, G 2 RO pL1 ER: 70 % (IRS:9 ) pos PR: 80 % (IRS:9 ) pos, CerB2 : 10% keine Überexpression, Ki-67 : 10 %
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:52 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55