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  #1  
Alt 12.10.2018, 16:27
manonegra manonegra ist offline
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Registriert seit: 23.09.2017
Beiträge: 7
Standard welche finanzielle Absicherung (Erwerbsminderungsrente)

Hallo an alle,

folgende Situation liegt bei mir vor:

a) bedingt durch meine lange Krebserkrankung ist zum 11.11.2017 mein Krankengeld ausgelaufen, woraufhin ich mich bei der Arbeitsagentur meldete. Es wurde festgestellt, dass ich nur noch weniger als 15 Std. wöchentlich arbeiten kann. Weiter hieß es in dem Schreiben, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei mir eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens aber bis zur Erschöpfung des Anspruchs (in meinem Fall: 11.11.2018), ALG nach § 145 erhalte. In dem Bewilligungsschreiben der Arbeitsagentur stand dann aber ALG gem. § 136.

b) im Juni 2018 habe ich mit Hilfe einer Versichertenältesten der DRV meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (die Entscheidung darüber steht noch aus). Ich habe noch bei Ihr nachgefragt, was ist, wenn über die EMR erst nach Ablauf des ALG entschieden wird. Sie meinte, dass ich mich bei der Arbeitsagentur melden müsste und mir dann Übergangsgeld nach § 145 SGB zustünde.

c) nun erhielt ich vor kurzem ein Schreiben der Arbeitsagentur, dass mein ALG gem. § 136 voraussichtlich zum 11.11.2018 endet und im Anschluss daran einen Anspruch auf ALG II vorliegt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.

d) lt. Rentenauskunft würde meine Rente bei voller Erwerbsminderung (abzgl. Beiträge für KV + PV) bei ca. 720€ liegen.

nun frage ich mich:

zu a: ob ich hier etwas total vermasselt habe oder hat das seine Richtigkeit
zu b: ob die Dame mit dem Übergangsgeld richtig liegt
zu c: ob das mit dem ALG II stimmt
zu b und c: ob hier beide verkehrt liegen und ich Sozialhilfe/Grundsicherung beantragen muss
zu d: womit ich aufstocke (Sozialhilfe/Grundsicherung?)

PS: ich habe natürlich versucht, im Internet oder hier im Forum nach Lösungen zu suchen, aber ich muss gestehen, dass es mir zum einen unheimlich schwer fällt, dieses Paragraphen-Deutsch zu verstehen und zum anderen hat meine Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit durch die vielen Chemotherapien ganz schön gelitten; und oft steckt der Teufel ja auch im Detail…
Da Anfang November eine neue Chemotherapie beginnt, hoffe ich nun, dass ich im Vorfeld noch diese oder jenes klären kann und wäre für eure Hinweise/Erfahrungen sehr dankbar.

Falls noch wichtig: bin 49 Jahre & mein Arbeitsverhältnis besteht noch, aber seit 03/2017 dauerhaft krankgeschrieben.

Vielen Dank im Voraus!
VG manonegra
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  #2  
Alt 16.10.2018, 18:51
susilittle susilittle ist offline
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Registriert seit: 20.10.2017
Beiträge: 17
Standard AW: welche finanzielle Absicherung (Erwerbsminderungsrente)

Hallo manonegra,

selber bin ich kein Sozialversicherungsexpertin. Ich versuche es trotzdem mal mein Wissen los zu werden .... allerdings ohne Anspruch auf Richtigkeit....

Wenn Du die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt hast, aber kein Krankengeld mehr bekommst, kann man in der Regel Arbeitslosengeld erhalten, das bekommst Du ja schon. Personen unter 50 bekommen Arbeitslosengeld aber leider nur maximal ein Jahr. Solange die Rentenversicherung noch nicht die Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat und du bedürftig bist, kannst Du anschließend Arbeitslosengeld II beantragen. Sobald die volle Erwerbsunfähigkeitsrente durch ist ggf. mit Grundsicherung aufstocken, wenn du bedürftig bist.

ALG II und Grundsicherung sind im Prinzip nicht anderes als Sozialhilfe. Das erste wird über die Agentur für Arbeit bzw. die örtliche Arge verwaltet, wenn es sich um erwerbsfähige Personen handelt, das andere von der Stadt oder Kreis für nicht mehr erwerbsfähige Personen.

Zwischen den Zeilen verstehe ich Dich so, dass Dein ALG I bisher nicht durch ALG II aufgestockt wird und dann Deine Erwerbsunfähigkeitsrente deutlich niedriger ist. Liege ich da richtig? Hast Du den Antrag auf EU-Rente erst im Juni gestellt, um das höhere ALG I noch länger zu bekommen? Ich bin verwundert, dass Du den EU-Rentenantrag nicht bereits parallel mit dem Antrag auf ALG I im Nov. 2017 gestellt hast.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du ganz schnell Bescheid bekommst von der Rentenversicherung und Du die Rente durchbekommst. Gerade bei der Erwerbsunfähigkeitsrente kann sich sowas hinziehen.

Bei meinem Freund wurde die Verlängerung der EU-Rente erst mal abgelehnt. Und das obwohl die Ärzte, die von der Rentenversicherung dazu beauftragt wurden, festgestellt hatten, dass er aus gesundheitlichen Gründen aufgrund seiner Krebserkrankung weiterhin, dauerhaft nicht arbeitsfähig sein wird. Das anschließende Widerspruchsverfahren hat trotz Anwalt dann noch mal über ein Jahr gedauert. Ich kann daher nur jedem empfehlen, so früh wie möglich, den Rentenantrag auf EU-Rente bzw. die Verlängerung der EU-Rente zu stellen.

Drücke Dir vor allem auch ganz doll die Daumen, dass die Therapie anschlägt!

Liebe Grüße Susanne
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  #3  
Alt 17.10.2018, 16:35
manonegra manonegra ist offline
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Registriert seit: 23.09.2017
Beiträge: 7
Standard AW: welche finanzielle Absicherung (Erwerbsminderungsrente)

Hallo Susanne,

danke für Deine Rückmeldung

Ich glaube eigentlich schon viel früher alles Notwendige in die Wege geleitet zu haben, denn ich bekam parallel zur ALG I-Bewilligung (12/2017) ein weiteres Schreiben der Arbeitsagentur („Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente“). In diesem steht u.a., dass sie zur Prüfung der Erwerbsminderung beabsichtigen, der DRV die ärztlichen Unterlagen zu übersenden. Außerdem soll ich spätestens 1 Monat nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Reha (§145 Abs. 1 Satz 1 SGB III) stellen & sollten Reha-Leistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser als Rentenantrag. Ich habe dann das beiliegende Formular ausgefüllt und an die Arbeitsagentur zurückgeschickt (01/2018). Die DRV genehmigte mir dann aber eine Reha (03/2018), was mich überraschte, da ich zu diesem Zeitpunkt schon seit 12/2017 eine Chemo bekam und für die Reha gar nicht ausreichend belastbar war. Es gingen einige Schreiben hin und her und die DRV nahm die Reha-Bewilligung letztendlich zurück (07/2018). Erst dann erfolgte mein eigener Antrag zur Erwerbsminderungsrente; also sogar noch später als ich anfangs dachte.

Mein Gedanke ist nun, dass das Jobcenter nicht der richtige Ansprechpartner ist, weil ich nicht arbeitssuchend bin (trotz ALG I) und werde schnellstmöglich zum Grundsicherungsamt gehen; dort erfahre ich hoffentlich mehr. Irgendetwas muss ich ja tun und noch bin ich relativ fit.

Nochmals vielen Dank, Euch alles Gute und liebe Grüße

manonegra
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  #4  
Alt 18.10.2018, 13:05
manonegra manonegra ist offline
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Registriert seit: 23.09.2017
Beiträge: 7
Standard AW: welche finanzielle Absicherung (Erwerbsminderungsrente)

Hallo Susanne,
du hattest Recht: ich muss mich beim Jobcenter melden; das meinte zumindest der Mitarbeiter vom Grundsicherungsamt.
LG manonegra
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  #5  
Alt 12.11.2018, 09:53
mablosa mablosa ist offline
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Beiträge: 6
Standard AW: welche finanzielle Absicherung (Erwerbsminderungsrente)

Zitat:
Zitat von manonegra Beitrag anzeigen
Hallo an alle,

folgende Situation liegt bei mir vor:


a) bedingt durch meine lange Krebserkrankung ist zum 11.11.2017 mein Krankengeld ausgelaufen, woraufhin ich mich bei der Arbeitsagentur meldete. Es wurde festgestellt, dass ich nur noch weniger als 15 Std. wöchentlich arbeiten kann. Weiter hieß es in dem Schreiben, dass ich bis zur Feststellung des Rentenversicherungsträgers, ob bei mir eine Erwerbsminderung vorliegt, längstens aber bis zur Erschöpfung des Anspruchs (in meinem Fall: 11.11.2018), ALG nach § 145 erhalte. In dem Bewilligungsschreiben der Arbeitsagentur stand dann aber ALG gem. § 136.. Informiert habe ich mich dort.

b) im Juni 2018 habe ich mit Hilfe einer Versichertenältesten der DRV meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (die Entscheidung darüber steht noch aus). Ich habe noch bei Ihr nachgefragt, was ist, wenn über die EMR erst nach Ablauf des ALG entschieden wird. Sie meinte, dass ich mich bei der Arbeitsagentur melden müsste und mir dann Übergangsgeld nach § 145 SGB zustünde.

Vielen Dank im Voraus!
VG manonegra
Ich würde direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen, ich denke nur dort kann man eine verbindliche Aussage erhalten. Es gibt in größeren Städten auch Berater für solche Fälle, aber die muss man aus eigener Tasche bezahlen.
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