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  #1  
Alt 30.11.2004, 16:13
Gast
 
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Standard arbeitssuchend /bewerbung hh-modell möglich?

hallo an alle. hat jemand als arbeitsuchender mit dem hamburger modell erfahrung machen können? bin zur zeit noch in reha, und werde mich in kürze wieder bewerben . zur zeit denke ich , daß ich ca 5 stunden pro tag gut arbeiten könnte, aber bei einem 8-oder mehr stunden tag sehe ich mich noch nicht... aber wie macht man das einem arbeitgeber "in spe" klar? ich könnte möglicherweise bei einem architekten der "eh nur für 3-4 stunden arbeit pro tag für mich hätte" eventuell arbeiten, aber der würde jetzt nicht fest einstellen wollen... kann man sowas beim arbeitsamt offen ansprechen; hat jemand erfahrung?
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  #2  
Alt 17.12.2004, 00:11
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard arbeitssuchend /bewerbung hh-modell möglich?

Hallo Dimmer,

zuerst einmal: wenn du die Rentenberechtigungs-Anforderungen erfüllt haben solltest (die bfa.de und die lva.de geben gute Auskünfte auf ihren Internet-Seiten) dann steht dir bei einer Rest-Erwerbsfähigkeit von 5 Stunden eine "halbe" Rente wegen Erwerbsminderung zu.

Nach der Reha meldest du dich natürlich sofort wieder beim Arbeitsamt und legst die Bescheinigung von der Reha-Klinik vor.
Die schauen dann, ob der Markt "offen" ist für eine 5 Stunden-Tätigkeit oder "verschlossen".

Natürlich kannst du dich auch selbst auf die Suche begeben und vielleicht klappt es ja auch (viel Glück wünsche!).

Dem zukünftigen Arbeitgeber würde ich die Wahrheit sagen!
Es wäre doch ein Vertrauensbruch, wenn erst später deine Erkrankung raus käme, nicht wahr!?

Im Übrigen: falls du Anspruch auf so eine "halbe" Rente hättest und die Rentenversicherung den Arbeitsmarkt für 5-Stunden-Kräfte als "verschlossen" ansieht (die holen sich diese Auskunft von der Agentur für Arbeit), dann bekommst du statt der halben Rente die Rente wegen "voller" Erwerbsminderung (zwar befristet, aber immerhin).

Du solltest dich also darum kümmern, ob du
1. die Anforderungen für eine "halbe" Rente erfüllt hast (und dann den Rentenantrag stellen)
2. die Agentur für Arbeit verständigen
3. schon mal antesten, ob der Arbeitsmarkt für deine 5 Stunden offen oder verschlossen ist

Und dazwischen....in Eigeninitiative einen geeigneten Arbeitgeber suchen... ;-)

Alles Liebe
Norma
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  #3  
Alt 19.12.2004, 15:56
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
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Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 304
Standard arbeitssuchend /bewerbung hh-modell möglich?

Nein das geht nicht!!!!!
Das Hamburger Modell setzt eine Arbeitsunfähigkeit und einen Arbeitgeber voraus.


Schrittweise Wiedereingliederung
Dennoch liegt es sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers, dass die Arbeit schnellstmöglich wieder aufgenommen wird. Eine solche Möglichkeit eröffnet das Sozialgesetzbuch im Fünften Buch, §74. Es regelt eine stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess.

Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben. Wenn erforderlich kann er dazu die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.

Vereinbarung ist Bedingung
Genehmigt der behandelnde Arzt die allmähliche Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, so muss der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, in der im Rahmen der ärztlichen Vorschläge verbindliche Abmachungen über die stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit getroffen werden. Die Anpassungsphase wird immer unterschiedlich sein und kann sich über mehrere Monate erstrecken.

Nur mit ärztlicher Zustimmung
In der Regel beginnt die wöchentliche Arbeitszeit mit wenigen Stunden und steigert sich - immer die ärztliche Zustimmung vorausgesetzt - bis sie allmählich in die betriebliche Arbeitszeit mündet. Auf keinen Fall darf eine Überforderung des Arbeitnehmers erfolgen und der Genesungsprozess gefährdet werden.

Volles Krankengeld
Im arbeitsrechtlichen Sinne ist der Arbeitnehmer, auch wenn ihm vom Arzt eine stufenweise Wiederaufnahme seiner Tätigkeit erlaubt worden ist, weiter arbeitsunfähig. Er erhält für die Zeit der Tätigkeit daher keinen Lohn, sondern hat weiterhin Anspruch auf Versicherungsleistungen, also auf das Krankengeld.

Der Anspruch auf Krankengeld erlischt erst, wenn die Wiedereingliederung erfolgreich abgeschlossen worden ist. An die Stelle des Krankengeldes tritt dann die Vergütung aus dem Arbeitsverhältnis.

Grundsatz der Freiwilligkeit
Aus der Tatsache der weitergeltenden Arbeitsunfähigkeit ergibt sich der Grundsatz der Freiwilligkeit. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber sind verpflichtet, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, auch wenn dies vom Arzt vorgeschlagen wird. Die schrittweise Wiederaufnahme der Tätigkeit mindert jedoch in jedem Fall die negativen Folgen, die sich aus einer langfristigen Abwesenheit des erkrankten Arbeitnehmers für ihn selbst sowie für den Betrieb ergeben können.

Viele Grüße


Jürgen
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