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  #1  
Alt 28.02.2007, 18:03
Malleros Malleros ist offline
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Beiträge: 76
Standard Kein Testament - welche Erbregelung????

Hallo an alle,
mein Mann ist am 17.02. an den Folgen eines Glioblastoms verstorben.
Wir haben keine gemeisamen Kinder.

Nachdem ich dachte nun das Meiste geregelt und erledigt zu haben, treten nun Probleme und viele Fragen auf. Ist vielleicht hier nicht der richtige Ort um solche Fragen zu stellen. Hoffe dennoch, dass mir jemand weiterhelfen kann.

Mein Mann hatte im letzten Jahr, bevor die Krankheit bekannt wurde, ein Auto finanziert. Es wurde in der Restschuldversicherung versaeumt, mich als Beguenstigte im Todesfall einzutragen. Nun gibt es eine Halbschwester die Miterbin ist und ausserdem vielleicht noch andere Halbgeschwister.

Vielleicht bedeutet, dass der Erzeuger meines Mannes sich nie zu dem Kind bekannt hat. Hat er dennoch andere Kinder, waeren sie ja auch Halbgeschwister und so auch erbberechtigt.

Aus diesem Grund bekomme ich keinen Erbschein, weil erst einmal Nachforschungen angestellt werden muessen.

Ich darf dieses Auto nicht mehr fahren, kann es weder abmelden noch ummelden, aus oben genannten Gruenden. Ich darf nur die Raten weiterbezahlen. Wovon???????
Das ist der naechste Punkt. Ich werde keine Rente bekommen, da wir erst ein halbes Jahr verheiratet waren. Ausserdem habe ich zum Januar meine Arbeitszeit auf 10 Std. / Woche reduziert, um meinen Mann pflegen zu koennen. Eine Aufstockung der Stunden geht erst zum Juli wieder.

Das heisst im Klartext - keine Rente - kaum Gehalt - kein Auto - Stress ohne Ende.

Nun habe ich Angst, dass unser gemeinsames Konto auch in die Erbmasse faellt. Kennt sich jemand damit aus???? Unsere Bank hat heute leider nicht geoeffnet, sodass ich erst morgen Auskunft einholen kann.

Vielen Dank im Voraus

Malleros

Geändert von Malleros (28.02.2007 um 18:05 Uhr)
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  #2  
Alt 28.02.2007, 20:44
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Hallo Malleros,

dumm gelaufen, würde ich sagen. :-(

Kein Testament verfasst worden? :-(

Dass in einer Restschuldversicherung kein Begünstigter eingetragen ist, ist ein starkes Stück. Echt, sowas darf eigentlich gar nicht passieren. :-(

Und wieso wusste der Sachbearbeiter im Nachlassgericht eigentlich, dass es da (eventuell) noch eine Halbschwester gibt?
Wenn er danach gefragt haben sollte, war es nämlich reichlich dumm, davon zu erzählen, weil... es eben überhaupt nicht sicher ist, dass es ein leibliches Kind ist (Gentest erforderlich und der dürfte schwierig werden, wenn der Erzeuger bereits verstorben ist und auch dein verstorbener Mann nicht mehr dazu herangezogen werden kann... als Vergleich zur angeblichen Halbschwester).

Dass du keine Rente erhälst, dürftest du rechtzeitig gewusst haben, oder?
So traurig es auch ist, es ist geltendes Recht und da gibt es nichts dran zu rütteln (Ausnahmen gibt es allerdings, trotzdem bleibt es schwierig, dagegen anzugehen).

Mein Tipp: sofort Kontakt aufnehmen mit der Stelle, wo das Auto finanziert wurde. Die Raten aussetzen lassen, bis das Nachlassgericht mit seinen Nachforschungen fertig sind.
Wenn die Aussetzung nicht möglich sein sollte, Anwalt einschalten! DER schafft mehr als du alleine! ;-)

Ans gemeinsame Konto kann das Nachlassgericht erst mal nicht dran; es sei denn... dort befinden sich nachweislich Gelder, die NUR deinem Mann zugeordnet werden können. Um so einen Beweis zu erbringen, dauert es aber eine lange Zeit und deshalb rate ich dir: räume das Konto ab! Was du hast, hast du und wegnehmen ist erst einmal nicht mehr.

(Den Tipp mit dem Abräumen hat mir beim Tode meiner Mutter im Okt. 2006 ein Sparkassenleiter gegeben, weil nur ICH Kontobevollmächtigung hatte).

Leider kann ich dir keine weiteren Tipps geben.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #3  
Alt 03.03.2007, 18:24
Malleros Malleros ist offline
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Beiträge: 76
Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Hallo Norma,
vielen Dank fuer Deine Tipps.
Das Konto ist wieder auf mich alleine umgeschrieben worden. Lt. meiner Bank wuerden sie es immer mit gemeinsamen Konten so machen. Werde aber vorsorglich das Geld trotzdem abheben und bei uns im Garten verbuddeln

Liebe Gruesse
Malleros
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  #4  
Alt 04.03.2007, 00:48
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Hallo Malleros,

ich biete dir fürs Verbuddeln meinen Garten an.

Aber im Ernst:
ich habe völlig vergessen, dir mein Beileid auszudrücken!
Sorry, manchmal bin ich echt blöde.

Vielleicht hat dein Mann ja inzwischen meine Mama kennengelernt und sie tanzen oben auf der Blumenwiese nen Walzer.

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute!

Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #5  
Alt 04.03.2007, 18:21
Malleros Malleros ist offline
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Beiträge: 76
Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Liebe Norma,

mein Mann hat bestimmt schon Deine Mam und all die anderen kennengelernt, denn was das angeht - er war der aufgeschlossenste, lustigste, humorvollste, liebste und beste Mensch auf der Welt.

Es kann nur einen Grund geben, dass DER DA OBEN ihn zu sich geholt hat. Er war neidisch, weil wir es hier so schoen und lustig hatten. Auch waehrend der Krankheit hat die Freude und der Spass, den wir trotzdem hatten, ueberwogen. ER will ihn bei sich haben, damit es dort auch lustig zugeht. ER wird sich wundern. Mein Mann wird den Laden da oben richtig aufmischen - wenn er es noch nicht gemacht hat.



Er fehlt mir so sehr.............

Alles Liebe fuer Dich und natuerlich auch fuer die anderen

Malleros
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  #6  
Alt 05.03.2007, 14:24
Wamper Wamper ist offline
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Beiträge: 353
Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Meine Freundin war auch nur eine halbes Jahr verheiratet. Ihr Mann verstarb sehr schnell an Kerbs. Eine Rente würde sie nur bekommen, wenn sie nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gewußt hat, dass ihr man so schnell verstirbt. Sie braucht dazu die Bescheinigung des zu letzt behandelnden Arztes. Noch ist die Sache nicht durch. Aber vielleicht hast du an dieser Stelle eine Chance.

Mit bestem Gruß Dorothea
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  #7  
Alt 09.03.2007, 17:35
Malleros Malleros ist offline
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Registriert seit: 25.08.2006
Beiträge: 76
Standard AW: Kein Testament - welche Erbregelung????

Liebe Dorothea und alle anderen,

auch mir wurde gesagt, dass es gelegentlich eine Ausnahmeregelung fuer eine Rentenzahlung gibt. Man muesste u. a. beweisen, dass man aus Liebe geheiratet hat und nicht, weil man sich dadurch absichern moechte. Habe dankend abgelehnt. Das war so ziemlich das Geschmackloseste, was ich je - auch noch zu Krankheitszeiten meines Mannes, zu hoeren bekommen habe. Ich moechte und brauche niemandem zu beweisen, dass ich meinen Mann aus Liebe geheiratet habe!!!!!!!!!! Bin mit mir selber so im Reinen, dass ich lieber wieder Klo`s putzen gehen wuerde (nichts gegen Putzfrauen, habe schon nebenbei oft geputzt!!!!!) als um Hinterbliebenenrente zu betteln.

War heute noch einmal auf dem Amtsgericht. Es gibt KEINEN eingetragenen Erzeuger. Damit gilt als mit erbberechtigte NUR noch seine Halbschwester. Da die Frage noch immer nicht geklaert ist, ob die Restschuldversicherung die Finanzierung uebernimmt, rechne ich damit, dass die Schwester das Erbe ausschlagen wird. Dann waere statt dessen ihr Sohn erbberechtigt. Wenn er es auch ausschlaegt, dann waeren die Grosseltern dran, die aber schon verstorben sind. Braeuchte dann NUR noch die Sterbeurkunden der Grosseltern und waere dann alleine Erbberechtigt. Hilft mir im Moment auch nicht weiter, da auch ich noch nicht abschaetzen kann, ob ich das Risiko der Finanzierung des Auto`s uebernehmen kann.#



Liebe Gruesse an alle

Malleros
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