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  #1  
Alt 19.08.2018, 21:21
asta23 asta23 ist offline
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Registriert seit: 04.08.2018
Beiträge: 7
Standard Kombileistung Pflegegeld

Hallo Zusammen,

bisher haben wir Pflegegeld (Grad 2) von 316,00 € bekommen. Jetzt haben wir einen Pflegedienst einschalten müssen, der 1x (!) die Woche kommt und meinen Schwiegervater badet (halbe Stunde ca). Wir haben die Höherstufung in die Kombileistung (689,00 €) beantragt und jetzt auch bewilligt bekommen. Der Pflegedienst bekommt ca. 30% des Pflegegeldes, also 70% weniger als der Höchstbetrag. Jetzt bekommt meine Schwiegermutter aber nicht den Rest, sondern nur noch 70% von den 316,00 € Pflegegeld, also weniger wie vorher obwohl die Pflege ja nicht wirklich weniger geworden ist. Das kann doch gar nciht sein, oder????? Ich weiß, dass die Berechnung so stimmt, aber es ist doch eine Frechheit. Hat jemand Erfahrung, ob man da etwas dagegen machen kann?

Liebe Grüße,
Anja
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  #2  
Alt 24.08.2018, 12:03
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 07.11.2005
Beiträge: 1.172
Standard AW: Kombileistung Pflegegeld

Kombipflege wird anders berechnet. Solange sich nichts am Pflegegrad ändert, dürfte die Berechnung richtig sein. Was sagt denn der Pflegedienst dazu?

LG
Norma
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  #3  
Alt 24.08.2018, 20:47
IngeW. IngeW. ist offline
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Registriert seit: 01.03.2018
Beiträge: 3
Standard AW: Kombileistung Pflegegeld

Ich "pflege" meinen Mann seit 20 Monaten.
Inzwischen hat er Pflegegrad 3 und ich bekomme das Pflegegeld uneingeschränkt.
Meine Erfahrungen mit einem Pflegedienst in meiner Stadt sind enttäuschend.
Inzwischen habe ich mir Hilfen gesucht, die bei tatsächlichen Bedarf gerne kommen, die ich von diesem Pflegegeld gut bezahle.
Für uns ist das eine zufriedenstellende Lösung.
Meine Empfehlung ist, dringend eine Erhöhung des Pflegegrades angehen und Hilfen suchen, die für guten Stundenlohn wirklich eine gute Unterstützung sind.
Es gibt zusätzlich die Möglichkeit die sog. "Ersatzpflege" in Anspruch zu nehmen.
Das sind finanizelle Mittel, die die Krankenkasse der/dem "Hauptpflegenden" für Ausfallzeiten, zusätzlich zum Pflegegeld bezahlt. Diese Ausfallzeiten werden nach tatsächlich bezahlten Entgeld für eine dritte Person übernommen.
(Quittungen müssen vorgelegt werden, die Gesamtsumme für ein Kalenderjahr sind m.W. 1200 €)
Lasst euch umfassend beraten.
Der MDK hat uns das alles bei dem Besuch für Höherstufung der Pflegegrades ausführlich erklärt.
Die Krankenkassen müssen auch ihren Versicherten konkrete Auskunft geben.
Bei allem Leid und Belastungen im Alltag sollte das eigentlich selbstverständlich sein?!
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  #4  
Alt 25.08.2018, 18:46
asta23 asta23 ist offline
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Registriert seit: 04.08.2018
Beiträge: 7
Standard AW: Kombileistung Pflegegeld

Hallo Inge,
danke für die Antwort. Die rechtlichen Dinge kennen wir, auch die weiteren Zuschussmöglichkeiten, ich weiß auch, dass die Berechnung so rechnerisch richtig ist und die Pflegegraderhöhung wollte ich auch nicht wissen. Natürlich ist das schon lange in die Wege geleitet. Es ändert aber nichts an meiner Kritik am System der Berechnung. Es kann nicht sein, dass jemand an 7 tagen 24 Stunden pflegt und der Pflegedienst an 7 tagen ca. 1/2 Stunde und der Pflegende deswegen nicht das volle Pflegegeld bekommt, sondern nur noch anteilig. Hat er/sie jetzt weniger Arbeit wg einer Unterstützung von einer halben Stunde die Woche?????? Und Deine Rechnung geht wohl auch nicht auf. Wenn ich vom Pflegegeld jemanden ausserhalb vom Pflegedienst bezahle, habe ich trotzdem nicht mehr das volle Pflegegeld. Ich krieg zwar von der Kasse den vollen Betrag, aber davon bezahle ich je extern jemanden. Und wenn ich das den dt. Gesetzten entsprechend als Lohn abrechne, habe ich am Ende noch weniger als so schon (ich gehe davon aus, dass Du den "Stundenlohn" ordentlich abrechnest). Glaub mir, das haben wir durchgerechnet.
Ich melde mich hiermit aus diesem Forum ab!
Viele Grüße und allen (Mit)Betroffenen viel Glück und möglichst wenig Leid!
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