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  #31  
Alt 14.10.2014, 14:46
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Alter Stassfurter Alter Stassfurter ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Sterbehilfe...wie geht man damit um, wenn ein Angehöriger den Wunsch äussert, selbstbestimmt und in Würde zu gehen...
Meine Mutter hatte ihrerzeit eine PV hinterlegt...Alles gut und schön, die Ethik lässt im KH aber keine Sterbehilfe zu...Als ich sah, wie meine Mutter immer weniger wurde und körperlich / Kräftemäßig abbaute, sprach ich mit meiner Schwester und meiner Tante (der Schwester meiner Mutter) über die PV und wir wurden uns darüber einig, den behandelnden Arzt über das weitere Vorgehen zu begfragen...er sagte mir ganz klar, Herr S. Ihre Mutter hat noch ein Zeitfenster von eventuell 3-4 Tagen, wir leisten keine lebensverlängenden Maßnahmen, aber die Grundversorgung...
Mit der Prognose 3-4 Tage lag er sehr genau...

btt...Sterbehilfe ist (für mich!!) ein Weg der Würdigung eines Menschen...Man lässt ihn nicht auf Gedeih und Verderb an Schläuchen und Maschinen dahinvegetieren...Niemand wird sich in die Situation des Betroffenen hineinversetzen können, Niemand hat das Recht, einen Menschen zu bevormunden...In den Gremien wird immer schön diskutiert und gesprochen...und...geholfen hat's bisher Keinem...
Wer sein Leben selbstbestimmt geführt hat, dem darf nicht verwehrt werden, es selbstbestimmt zu beenden. und selbst, wer auf fremde Hilfe angewiesen ist, dem darf ein Recht auf Schmerz-und Leidensfreiheit nicht verwehrt werden. LG Ronald
__________________
Man muss mich nicht mögen, aber man sollte mich respektieren!
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  #32  
Alt 14.10.2014, 15:23
hermannJohann hermannJohann ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo an Alle,
1. Ablehnung lebensverlängernder therapeutischer Maßnahmen, wenn eine Heilung absgeschlossen oder extrem unwahrscheinlich ist. Das muss das Recht jedes Patienten und jeder Patientin sein, wenn er nicht mehr reden kann kann das die Patientenverfügung regeln. Das ist keine Beihilfe zum Suizid.
2. Verordnung von Medikanten zur Beruhigung oder Schmerzbekämpfung auch dann, wenn sie die Lebensdauer verkürzen könnten. Auch das ist keine Beihilfe zum Suizid.
3. Maßnahmen, die zu einem schnelleren Tod führen auf Wunsch des Patienten. Darum geht es bei der Frage, ob Ärzte dies tun dürfen. Das kann Beihilfe zum Suizid sein.
Einem Arzt wird man kaum nachweisen können, dass es Beihilfe zum Suizid war, wenn auch die Möglichkeit 2 gegeben ist. Meist ist daas bei Krebs im Endstadium so, da die Krankheit fortschreitet und mit Schmerzen verbunden ist. Aber der Arzt sollte auch nicht vom Gesetzgeber bedroht werden.
Befor meine Frau ins Hospiz kam, wurden Anzeichen für ein beginnendes Leberversagen festgestellt. Eine Ärztin sagt mir später, dass sei noch gut, weil sie so nicht so lange leiden mußte. Aber es hätte auch anders kommen können.
liebe Grüße
Hermnn
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  #33  
Alt 14.10.2014, 15:57
Lella Lella ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo nochmal
Ich glaube genau da liegt die Problematik. Wo fängt die aktive Sterbehilfe an und wo hört die Linderung von Leid auf?

Sprechen wir von Sterbehilfe im Sinne einer Freitodbegleitung, wie sie von den Organisationen Exit oder Dignitas in der Schweiz angeboten werden, ist es so, dass dazu der Patient ein Medikament nehmen muss. Er muss es entweder noch SELBER schlucken können oder SELBER einen Infusionshahn öffnen. Alles andere, also eine Gabe durch Dritte, ist auch in der Schweiz illegal. Und er muss in diesem Zeitpunkt noch URTEILSFÄHIg sein. Einen solchen Schritt bei vollem Bewusstsein zu gehen, das stelle ich mir sehr, sehr schwer vor, sowohl für Angehörige, wie auch für den Betroffenen selbst. Dies ist jedoch nur die eine Seite und ich bin hier auch der Meinung, dass dies jeder Mensch für sich selbst entscheiden können soll. Vielen hilft es auch ganz einfach, zu wissen, dass sie jederzeit könnten...

Wie oft unbewusste oder bewusste Sterbehilfe durch einen Arzt, eine Pflegerperson oder auch Angehörige geleistet wird, dies ist wohl schwerz zu sagen und die Grenze zur blossen Linderung wohl fliessend. Und auch hier denke ich, dass das gut so ist und dass die meisten Betroffenen instinktiv richtig und im Sinne des Patienten handeln... Der Gesetzgeber hat hier meiner Meinung nach nichts zu regeln, vor allem nicht dann, wenn ein Leben offensichtlich nicht mehr zu retten ist und ein Weiterleben nur noch für kurze Dauer und unter grossem Leid möglich wäre.

Liebe Grüsse
Lella
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  #34  
Alt 15.10.2014, 01:51
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Zitat:
Zitat von Lella Beitrag anzeigen

Wie oft unbewusste oder bewusste Sterbehilfe durch einen Arzt, eine Pflegerperson oder auch Angehörige geleistet wird, dies ist wohl schwerz zu sagen und die Grenze zur blossen Linderung wohl fliessend.
Nein, das ist eindeutig geregelt. Es geht nicht um bewusste oder unbewusste Sterbehilfe, sondern um aktive und passive.

Vielleicht sollte man mal einige Begriffe erklären:

Zitat (http://www.sterbehilfe-info.de/):

1) Aktive Sterbehilfe

Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht jemand einem Patienten ein unmittelbar tödlich wirkendes Mittel. Der Patient nimmt es also nicht selbst zu sich (das ist der Unterschied zum assistierten Suizid), sondern es wird dem Patienten von außen “aktiv” zugeführt. Wer aktive Sterbehilfe betreibt setzt also bewusst und vorsätzlich einen neuen Kausalverlauf in Gang, der unmittelbar und kurzfristig zum Tod führen soll.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland ausnahmslos verboten, wie fast weltweit (Ausnahmen gelten in einigen Benelux-Staaten und im US-Bundesstaat Oregon, allerdings unter strengen Auflagen). Sie ist mindestens als sog. “Tötung auf Verlangen” strafbar (§ 216 Abs. 1 StGB: “Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen”). War der Patient erkennbar unzurechnungsfähig, depressiv oder unter äzßerem Druck, so bestehen Zweifel am “ernstlichen Verlangen”. In diesem Fall ist sogar eine Verurteilung wegen Totschlags denkbar (§ 212 StGB).

2) Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder deren Beendigung, entweder weil sie (in der unmittelbaren Sterbephase) medizinisch nicht mehr indiziert sind oder weil der Patient solche Maßnahmen ablehnt. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe wird hier also kein neuer Kausalverlauf (durch Gabe eines tötenden Mittels) gesetzt, sondern man lässt vielmehr nur den natürlichen Sterbeprozess geschehen.

Falls der Betroffene aktuell nicht mehr einwilligungsfähig ist, kommt es auf seinen früher geäußerten Willen (Patientenverfügung) an. Fehlt eine solche, muss der mutmaßliche Wille festgestellt werden. In solchen Fällen entscheidet der Vorsorgebevollmächtigte bzw. (falls der Patient keinen Bevollmächtigten benannt hat) der gerichtlich bestellte Betreuer; ggf. benötigt dieser für die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Details im Beitrag “Darf man Patienten verhungern lassen” unter Ziff. III).

Die passive Sterbehilfe ist also der Anwendungsbereich für Patientenverfügungen. Selbstverständlich ist passive Sterbehilfe nicht strafbar, sondern Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Das häufigste Mißverständnis ist, dass Ärzte eine zulässige passive Sterbehilfe für strafbare aktive Sterbehilfe halten. Grund: Auch die passive Sterbehilfe ist oft mit einer Handlung verbunden, z.B. Abschalten des Beatmungsgerätes oder Entfernen des Ernährungssonde. Der Arzt denkt also (irrtümlich): Ich tue etwas und der Patient verstirbt, ergo “aktive Sterbehilfe”. In Wirklichkeit kommt es aber – wie oben erläutert – darauf an, ob der Patient am Verlauf seiner Erkrankung stirbt, der nun nicht länger durch Apparatemedizin aufgehalten wird (dann erlaubte passive Sterbehilfe) oder ob durch Gabe tödlich wirkender Präparate eine neue Ursache gesetzt wird (dann strafbare aktive Sterbehilfe). Anmerkung: Siehe dazu auch Punkt 4

Die Ärzteschaft spricht dennoch ungern von passiver Sterbehilfe, sondern bevorzugt den Begriff Sterbebegleitung (vgl. “Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung”)

3) Assistierter Suizid (Beihilfe zum Freitod)

Die Aktivitäten von Organisationen wie “Dignitas” oder “Roger Kusch Sterbehilfe e.V.” fallen weder in die Kategorie passive, noch aktive Sterbehilfe (obwohl sie meistens unter diesen Begriffen diskutiert werden). Vielmehr handelt es sich hier um eine Beihilfe zur autonomen Selbsttötung des Patienten. Dem Betroffenen wird ein Mittel nicht aktiv verabreicht, sondern “nur” zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt dies aber selbst ein. Da die Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, macht sich auch der Beihelfer nicht strafbar. Die Bundesärztekammer hat sich aber eindeutig positioniert und erklärt, dass die Beihilfe zum Freitod gegen das ärztliche Ethos verstößt. Ärzten ist also in Deutschland die Beihilfe zur Selbsttötung durch die Berufsordnung verboten.

Kritisiert wird an der Beihilfe zum Freitod, dass der Sterbewunsch oft Ausdruck einer vom Patienten empfundenen Ausweglosigkeit ist und bei optimaler palliativmedizinischer Versorgung der Patient diesen Weg nicht gehen wollen würde. Ferner besteht die Gefahr, dass durch eine steigende gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Freitods schleichend eine Stimmung entsteht, in der von todkranken Menschen dann irgendwann einmal fast schon erwartet wird, diesen Weg zu gehen. Äußerst fragwürdig ist es schließlich, wenn – wie von Roger Kusch – das Thema kommerzialisiert wird und zur Befriedigung persönlicher Eitelkeiten dient..

4) Indirekte Sterbehilfe

Nur zur Vollständigkeit ein Wort zu dieser eigentlich überflüssigen, jedenfalls unglücklich bezeichneten Kategorie: Als “indirekte Sterbehilfe” wurden bis vor einiger Zeit noch manche palliativmedizinischen Maßnahmen bezeichnet, also insbesondere die Gabe schmerzlindernder Medikamente mit möglicherweise lebensverkürzenden Nebenwirkungen. Der Begriff trifft jedoch in doppelter Hinsicht nicht zu: Zum einen besteht die Intention des Arztes hier in der Linderung von Beschwerden des Patienten, ist also nicht auf den Tod gerichtet. Zum anderen bestätigen medizinische Untersuchungen, dass palliativmedizinische Maßnahmen die letzte Lebensphase eher verlängern.


Zitatende.

Ich denke, das ist eindeutig und verständlich erklärt.

In Deutschland ist Suizid nicht strafbar und somit auch nicht die Beihilfe zum Suizid, d. h. das Bereitstellen von tödlichen Medikamenten, welche der Sterbewillige dann selbst einnimmt. Der Helfer macht sich jedoch unter Umständen strafbar: wegen unterlassener Hilfeleistung und/oder einer Ordnungswidrigkeit bzg. des Arzneimittelgesetzes.

Das Lied von Purple Schulz (Der letzte Koffer), da habe ich das Gefühl, da weiß einer, was er singt. Es ist gut und sehr emotional. Doch Emotionen und persönliches Schicksal sollte man aus dieser Diskussion heraus lassen. Es ist eine Sache, was man sich persönlich wünscht und die andere, was man seinen Mitmenschen per Gesetz zumutet.

Ich persönlich brauche keine neuen Gesetze, die das direkte oder indirekte Töten von Menschen erlauben. Ich brauche die Gewissheit, in Würde und ohne Schmerzen sterben zu können. Stichwort: Palliativmedizin. Darum sollte man sich kümmern. Wie kann man Menschen in ihrer Not helfen und nicht, was wäre die einfachste Lösung.

Ein Gesetz, das zwar Straffreiheit garantiert, den Ausführenden jedoch zwingt eventuell gegen sein Gewissen zu handeln, ist kein gutes Gesetz.


Eine gute Nacht wünsche ich,

Helmut
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  #35  
Alt 15.10.2014, 09:08
Lella Lella ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Helmut, vielen Dank für Deinen Post, nun ist einiges klarer, wenn auch nicht einfacher.
Liebe Grüsse
Lella
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  #36  
Alt 15.10.2014, 12:00
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Guten Morgen Lella, guten Morgen Silvia,

mir persönlich war das auch nicht so klar im Detail. Ich habe mich also umgesehen und o.a. gefunden.

Zitat:
Zitat von klesi70 Beitrag anzeigen
Wir durften es so erleben - aber jeder Mensch und jede Erkrankung ist anders.
Wir haben es auch so erlebt als passive Sterbehilfe und es war gut so. Es war nicht leicht, doch menschlich eben.

Natürlich ist die Situation oft anders genau wie jeder Mensch. Das ist so. Doch alle diese Eventualitäten in ein Gesetz aufzunehmen ist ungeheuer schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Es werden Ausnahmen definiert. Ausnahmen von der Ausnahme usw. usf. Das kennt man von anderen Bereichen und trotzdem finden sich immer wieder Schlupflöcher für Dritte.


Liebe Grüße,

Helmut
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  #37  
Alt 15.10.2014, 14:12
Marmot Marmot ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Lieber Helmut,

wow, danke für den ausführlichen und strukturierten Überblick.

Eigentlich bin ich ja ein wenig im Strafrecht "zu Hause", nur gerade nicht in der Lage, "Emotionen und persönliches Schicksal" heraus zu lassen.

Aber das stimmt vollkommen, das muss man heraushalten.

So gesehen doch ganz gut, dass es keine "Volksentscheidung" geben wird und kann, es würden dann ja viele nicht mit "kühlem Kopf" entscheiden, denke ich.

Beste Grüße
Marmot
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  #38  
Alt 15.10.2014, 17:49
hermannJohann hermannJohann ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo an Alle,
ob ich persönlich neue Gesetze brauche, weiß ich nicht. Ich weiß nicht, wie ich einmal sterben werde. Ich kann plötzlich sterben, aber auch in einem Hospiz ohne Beihilfe zum Suizid. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen Arzt bitte, mir beim Sterben zu helfen, ist gering. Aber ich finde es nicht richtig, wenn Kirchen oder Ärztekammern diktieren wollen, was ethisch vertretbar ist. Es geht auch darum, ob Ärztekammern einzelne Ärzte deswegen sanktionieren dürfen. Für Ärzte gibt es eine Art Standesgerichtsbarkeit. Allerdings sollen Ärztekammern unterschiedlich in dieser Frage entscheiden. Ein Beispiel in der Sendung war, dass man vom Rheinland nach Westfalen ziehen müsste. Krebskranke haben viele Medikamente, meist noch aus der Zeit der ambulanten Behandlung. Natürlich könnte die diese Medikamente nehmen. Aber ob das besser ist? In einer Sendung wurde von einem krebskranken Dichter gesprochen, der sich eine Pistole kaufte, um sich in Berlin an einem Kanal zu erschießen. Ist das humaner?
Im Bundestag gibt es unterschiedliche Entwürfe. Einige drohen mit dem Strafrecht.
http://www.welt.de/politik/deutschla...s-Sterben.html
Liebe Grüße
Hermann

Geändert von hermannJohann (15.10.2014 um 18:00 Uhr)
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  #39  
Alt 15.10.2014, 23:28
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo Hermann,

Menschen oder Vereine, die am assistierten Suizid Geld verdienen, haben ihre Ethik. Jeder einzelne von uns hat wiederum seine eigene Auffassung von Ethik, welche dem Wandel unterlegen ist.

Warum sollten Kirchen und Ärzte nicht mitreden dürfen? Sind es doch gerade sie, die sich mit dem Leben und dem Tod beruflich auseinandersetzen müssen. Ob man nun deren Ansicht teilt oder nicht, ist eine andere Sache. Auch unsere politischen Parteien sind da keineswegs unabhängig und die werden letztendlich entscheiden.

Ich habe Diskussionen im Netz verfolgt zu diesem Thema und was da an Gedanken und Ideen zu alten Menschen, Kranken, Behinderten usw. zu Tage kommt, das geht auf keine Kuhhaut. Da stehen mir die Haare zu Berge.


Gute Nacht,

Helmut
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Geändert von HelmutL (16.10.2014 um 23:38 Uhr) Grund: Sorry, das war sehr hart.
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  #40  
Alt 16.10.2014, 10:14
Tiina Tiina ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Nach dem Tod meiner Mami habe ich mich auch intensiv mit diesem Thema beschäftigt - es wäre besser gewesen, ich hätte es vorher getan...

Meine Mami hat in dem Hospiz keine terminale Sedierung bekommen... wenn sie in den letzten Stunden Panik bekam, kriegte sie ein Beruhigungsmittel und alle 4 Stunden gab es eine Morphinspritze - nicht häufiger. Sie hatte einige schreckliche Minuten in diesen letzten Stunden, die ich ihr so gerne erspart hatte... einmal war ich in der Kapelle, (Es war ein christliches Hospiz - das war aber Zufall, war einfach das Nächste und wir hatten da einen Kontakt.) obwohl ich überhaupt nicht gläubig bin und habe gebetet, dass sie nicht mehr leiden muss - ich habe gefragt, was ich dafür tun muss, ob ich einen Arm geben soll... (Das wäre wohl eher ein Handel, den man mit dem Teufel schließt als mit Gott - aber wie gesagt, ich bin nicht so verwurzelt im christlichen Glauben...)

Dass das so gehandhabt wurde, lag wohl daran, dass das ein christliches Hospiz war und daher keine Medikation gegeben wurde, die das Leben verkürzen könnte, auch wenn es nur noch um wenige Stunden ging.
Ich wusste das nicht... ich hätte mich vorher besser informieren müssen... Da war ich aber zu sehr beschäftigt, mich um meine Mami zu kümmern, sie zu pflegen, zu organisieren, mit Ärzten zu kämpfen, nach Möglichkeiten der Linderung zu fahnden... Ich dachte, in einem Hospiz steht es immer im Vordergrund, dass der sterbende Mensch nicht leiden muss...

Meine Mami hatte auf ihre Art vorgesorgt, sie hatte sich von einer befreundeten Ärztin entsprechende Medikamente besorgt, schon Monate vorher - das war ihr ganz wichtig als Beruhigung, dass sie einen Ausweg hat, wenn sie es nicht mehr erträgt... Sie hatte nicht viel Vertrauen zu Ärzten.
Ich hatte ihr versprochen, auch diesen Weg mit ihr zu gehen, wenn sie das möchte, ich hätte ihr auch die Tabletten vorbereitet und gereicht, wenn sie es nicht mehr gekonnt hätte... Es wäre sicher sehr hart geworden und ich war sehr froh, dass meine Mami sich nicht dafür entschieden hat (die befreundete Ärztin übrigens auch) - aber so im nachhinein denke ich für meine arme Mami wäre es vielleicht doch die bessere Lösung gewesen.

Und seitdem lässt mich das Thema nicht mehr so richtig los.
Liebe Grüße an alle,
Anja
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  #41  
Alt 17.10.2014, 03:06
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo zusammen,

vielleicht sollte man mal nachsehen, woher der in der BRD benutzte Begriff 'Sterbehilfe' kommt und was er bedeutet. Tante Wiki weiß Bescheid.

Als Beispiel der Begriff: Ethik (griechisch ἠθική (ἐπιστήμη) ēthikē (epistēmē) „das sittliche (Verständnis)“, von ἦθος ēthos „Charakter, Sinnesart“.

Der Begriff Ethik ist per se absolut neutral und ohne Wertung. Beide Begriffe werden als Worthülsen benutzt, in welche sowohl jeder Einzelne als auch eine Gruppe oder Gemeinschaft gerne jeweils eigene Werte einfüllt. Diese Werte Einzelner oder von Gruppen können sich durchaus mehr oder weniger widersprechen. Was für den einen schlecht ist, kann für den anderen in Ordnung sein. Selbst die alten Griechen, die die den Begriff der Ethik geprägt haben, waren sich über den Inhalt keineswegs einig.

Damit nun keine Missverständnisse aufkommen: mit der Gesinnung unserer jüngsten, unrühmlichen Vergangenheit habe ich absolut nichts am Hut. Es nutzt jedoch niemandem, wenn man Probleme totschweigen will. Siehe ganz besonders den letzten Satz in meinem Posting. Davor gilt es sich zu schützen.


Hallo Anja,

die meistens Hinterbliebenen haben mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Ich hatte das auch. Es gibt so viele wenn und aber und hätte ich oder hätte ich nicht? Wir waren Laien in der Begleitung unserer Lieben. Wir konnten nicht alles wissen. Das einzige, was letztendlich wirklich zählt: wir haben sie mit Liebe begleitet und alles in unserer Macht stehende getan. Das haben sie ganz sicher gewusst und gespürt und das hat es ihnen um vieles leichter gemacht. Moni hat das auch sehr schön ausgedrückt.


Alles Liebe und eine gute Nacht,

Helmut
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Geändert von HelmutL (17.10.2014 um 03:09 Uhr)
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  #42  
Alt 17.10.2014, 09:27
hermannJohann hermannJohann ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo an Alle,
In der Diskussion geht es um zwei Gesetzesentwürfe. Thema ist die Beihilfe zum Suizid, die Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt verboten. Nach dem Entwurf von Herrn Gröhe (CDU) soll „gewerbsmäßige“ Beihilfe zum Suizid strafrechtlich verboten werden. Betroffen könnten auch Ärzte sein, die öfters Patientinnen und Patientin helfen, ihr Sterben zu beschleunigen. Dagegen steht der Entwurf von Herrn Hinze (CDU) und Herrn Lauterbach (SPD). Sie wollen Beihilfe zum Suizid durch Ärzte in bestimmten Fällen zulassen. Sie argumentieren, das ein Verbot auch negative Folgen haben kann. Hierzu gehört der missglückte Suizidversuch, wenn der Patient eine falsche Methode wählt. Der Patient wird nicht seinen Arzt bitten, eine Straftat zu begehen. Dann wird er es selbst versuchen. Natürlich kann man sich selbst schützen, wenn man sich rechtzeitig eine garantiert tödliche Substanz besorgt. Aber diese Kapsel im Nachttisch ist wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Trotzdem würde ich es versuchen, wenn der Entwurf von Herrn Gröhe durchkommt. Irgendwann könnte ich in die Situation geraten, dass ich das Mittel brauche. Aber das ist nicht ungefährlich. Das Mittel könnte in die falschen Hände geraten. Auch kann es Situationen geben, in denen der Suizidwunsch eben nicht klar durchdacht ist, sondern Ausdruck einer kurzfristigen Verzweiflung ist.
Liebe Grüße
Hermann
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  #43  
Alt 17.10.2014, 10:06
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Zitat:
Zitat von hermannJohann Beitrag anzeigen
Betroffen könnten auch Ärzte sein, die öfters Patientinnen und Patientin helfen, ihr Sterben zu beschleunigen.
Guten Morgen Hermann,

ich denke, dass mit o.a. Zitat nicht die sogenannte 'indirekte Sterbehilfe' gemeint ist? Denn dann wäre der Entwurf von Herrn Gröhe ja ein Rückschritt.


Liebe Grüße,

Helmut
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  #44  
Alt 17.10.2014, 12:11
Tiina Tiina ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Liebe Moni, lieber Helmut,
ganz vielen Dank für Eure lieben Zeilen! Ja, ihr habt wohl Recht, dass ich da immer noch hadere... bin eigentlich schon lange daran am arbeiten...

Noch eine Ergänzung, weil das oben anders klang: Ich habe das eindeutig so erlebt, dass wir in dem Hospiz sehr gut aufgehoben waren - wir sind so liebevoll betreut worden, die Mitarbeiterin, die in der Todesnacht meiner Mami mit dabei war, habe ich immer als Engel vor Augen.
Ich wusste nicht, welche Möglichkeiten es in den letzten Stunden gibt - habe bevor das Thema für uns akut wurde, auch jede Beschäftigung mit Tod und Sterben angstvoll vermieden. Und den Fehler möchte ich nicht wiederholen.

Eine gesetzliche Regelung zu einem solchen Thema ist ohne Zweifel ungeheuer schwierig (gerade auch im Hinblick auf eine Kommerzialisierung) - aber eine möglichst offene Diskussion darüber finde ich auf jeden Fall hilfreich und wichtig. Deshalb auch nochmal vielen Dank für den sehr fundierten Überblick und die offene Beschreibung eigener Erfahrungen hier!

Alles Liebe,
Anja
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  #45  
Alt 17.10.2014, 13:52
hermannJohann hermannJohann ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe

Hallo Helmut,
gemeint ist wohl die Beihilfe zum Suizid. Aber die könnte ja theoretisch schon in einer Information bestehen. Wenn ein Patient weiß, welche Medikamente er nehmen muss, um früher zu sterben, könnte es reichen.
Es geht um eine Gewissensentscheidung. Deshalb gibt es auch keinen Fraktionszwang im Bundestag in dieser Frage. Ich würde die Positon von Hinze und Lauterbach unterstützen. Aber ich darf natürlich nicht mit abstimmen.
mit besten Grüßen
Hermann
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