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  #1  
Alt 14.07.2015, 17:40
mausi69 mausi69 ist offline
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Hallo suse

Sprich mit deinem Arbeitgeber zwecks unbezahlten Urlaub, wenn das bei euch finanziell machbar ist.

Eine andere Möglichkeit lass dich vom Hausarzt krank schreiben. Sonderurlaub bekommst du in diesem Fall nicht.

Es besteht noch die Möglichkeit dich vom Arbeitgeber für zwei Wochen freistellen zu lassen. Allerdings weiß ich nicht ob das auch für unverheiratete Paare gilt.

Anfang des Jahres wurde das Gesetz verabschiedet, das der AG den AN für zwei Wochen entgeltlich freistellen muss, wenn die Pflege des Angehörigen organisiert werden muss zum Beispiel.

Auskunft hier rüber gibt dir deine Krankenkasse oder der pflegestützpunkt.

LG mausi
__________________
Meine Mama
BSDK ED 05.02.2014

28.07.1949 - 22.06.2014

Du warst es wert so sehr geliebt zu werden!
Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist!



http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514
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  #2  
Alt 14.07.2015, 20:30
Jana32 Jana32 ist offline
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Standard AW: Betreuung und Beruf

Hallo!

Ich meine, dass es (im öffentlichen Dienst?) die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monaten (am Stück) ein schwer erkranktes Familienmitglied zu pflegen. Uns wurde während einer Dienstbesprechung mitgeteilt, dass wir dieses Recht haben (es ist also keine reine Freundlichkeit vom Arbeitgeber).

Ich hoffe, dass dir dazu jemand mehr schreiben kann als ich.

Alles Gute!

Jana
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  #3  
Alt 14.07.2015, 23:48
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Susi,
in diesem Jahr sind einige neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, die die Situation pflegender Angehöriger verbessern sollen.
Es gibt verschiedene Freistellungsmöglichkeiten, bitte schaue einmal hier:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege...istellung.html

Der Link führt auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit, dort sind unter der Rubrik Pflege noch weitere Hinweise (auch auf Broschüren) zu finden.
Um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können,ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat. Bitte beantragt diese rechtzeitig, es genügt zuerst ein formloser Antrag bei der Krankenkasse Deines Partners.

Zitat:
Ich meine, dass es (im öffentlichen Dienst?) die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monaten (am Stück) ein schwer erkranktes Familienmitglied zu pflegen. Uns wurde während einer Dienstbesprechung mitgeteilt, dass wir dieses Recht haben (es ist also keine reine Freundlichkeit vom Arbeitgeber).
Es wurde festgelegt, dass man auf die 6-monatige Freistellung einen Rechtsanspruch hat, der auch einklagbar ist. Die Freistellung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man in einem Betrieb mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist.

Zitat:
Und wenn ich ehrlich bin, brauche ich auch für mich dringend mal ein paar Tage wirklichen Urlaub, da traue ich mich gar nicht nach zu fragen
Bei allen Sorgen um Deinen Mann, darfst Du Dich nicht vergessen. Die meisten Hausärzte verstehen, wenn man in so einer Situation erschöpft ist und seine beruflichen Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen kann. Sie stellen dann eine Krankschreibung aus.

Liebe Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (15.07.2015 um 00:08 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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  #4  
Alt 17.07.2015, 12:34
Mai2013 Mai2013 ist offline
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Hallo zusammen,

ganz lieben Dank für eure Infos. Mein Mann ist seit gestern auf der KMT, ich werde mir am Wochenende mal einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen.

Liebe Grüße
Suse
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  #5  
Alt 20.07.2015, 09:57
Benutzerbild von Geliplie
Geliplie Geliplie ist offline
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Liebe Suse,
ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und mir war es möglich, 2 Monate Sonderurlaub zu nehmen, unbezahlten Urlaub also. Es ist kompliziert, aber machbar. Ich zeige dir mal meine Vorgehensweise auf:

Sonderurlaub 01.11.14-29.11.14
30.11.-03.1214 "gearbeitet", bzw. "normalen" Urlaub genommen.
04.12.-Jahresende wieder Sonderurlaub.

Die Unterbrechung war nötig, weil du sonst nicht krankenversichert bzw. allg. sozialversichert bist. 2 Monate am Stück gehen nicht, dann verfällt der Versicherungsschutz. Kannst mir auch gern eine Mail schreiben, wenn ich noch weiterhelfen kann.

Alles Gute,
__________________
Geli

http://www.krebs-kompass.org/showthr...t=63898&page=3
__________________
13.02.2013
06.11.2014
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  #6  
Alt 20.07.2015, 22:42
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Suse,
wenn Du, eine der vom Pflegestärkungsgesetz vorgesehenen Freistellungen in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du von der Pflegeversicherung Deines Mannes einen Zuschuss für Deine Kranken-und Pflegeversicherung erhalten.
Die Pflegekasse zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge für Dich,wenn Du mindestens 14 Stunden pro Woche Deinen Mann
versorgst. Außerdem bist Du gesetzlich unfallversichert als eingetragene Pflegeperson.
Die Krankenkassen prüfen auch, ob eine Mitgliedschaft über die Familienversicherung in Frage kommt, wenn Dein Mann Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Die Einstufung in eine Pflegestufe bildet die Grundlage für diese Leistungen.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (20.07.2015 um 22:43 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen
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  #7  
Alt 21.07.2015, 08:51
NicoleZ NicoleZ ist offline
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Ich wäre mir da nicht so sicher, dass das alles auch für unverheiratete Paare gilt.
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