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#1
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AW: Betreuung und Beruf
Hallo suse
Sprich mit deinem Arbeitgeber zwecks unbezahlten Urlaub, wenn das bei euch finanziell machbar ist. Eine andere Möglichkeit lass dich vom Hausarzt krank schreiben. Sonderurlaub bekommst du in diesem Fall nicht. Es besteht noch die Möglichkeit dich vom Arbeitgeber für zwei Wochen freistellen zu lassen. Allerdings weiß ich nicht ob das auch für unverheiratete Paare gilt. Anfang des Jahres wurde das Gesetz verabschiedet, das der AG den AN für zwei Wochen entgeltlich freistellen muss, wenn die Pflege des Angehörigen organisiert werden muss zum Beispiel. Auskunft hier rüber gibt dir deine Krankenkasse oder der pflegestützpunkt. LG mausi
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Meine Mama BSDK ED 05.02.2014 28.07.1949 - 22.06.2014 Du warst es wert so sehr geliebt zu werden! Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist! http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514 |
#2
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AW: Betreuung und Beruf
Hallo!
Ich meine, dass es (im öffentlichen Dienst?) die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monaten (am Stück) ein schwer erkranktes Familienmitglied zu pflegen. Uns wurde während einer Dienstbesprechung mitgeteilt, dass wir dieses Recht haben (es ist also keine reine Freundlichkeit vom Arbeitgeber). Ich hoffe, dass dir dazu jemand mehr schreiben kann als ich. Alles Gute! Jana |
#3
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AW: Betreuung und Beruf
Liebe Susi,
in diesem Jahr sind einige neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, die die Situation pflegender Angehöriger verbessern sollen. Es gibt verschiedene Freistellungsmöglichkeiten, bitte schaue einmal hier: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege...istellung.html Der Link führt auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit, dort sind unter der Rubrik Pflege noch weitere Hinweise (auch auf Broschüren) zu finden. Um bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen zu können,ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige eine Pflegestufe hat. Bitte beantragt diese rechtzeitig, es genügt zuerst ein formloser Antrag bei der Krankenkasse Deines Partners. Zitat:
Zitat:
Liebe Grüße, Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (15.07.2015 um 00:08 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen |
#4
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AW: Betreuung und Beruf
Hallo zusammen,
ganz lieben Dank für eure Infos. Mein Mann ist seit gestern auf der KMT, ich werde mir am Wochenende mal einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen. Liebe Grüße Suse |
#5
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AW: Betreuung und Beruf
Liebe Suse,
ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und mir war es möglich, 2 Monate Sonderurlaub zu nehmen, unbezahlten Urlaub also. Es ist kompliziert, aber machbar. Ich zeige dir mal meine Vorgehensweise auf: Sonderurlaub 01.11.14-29.11.14 30.11.-03.1214 "gearbeitet", bzw. "normalen" Urlaub genommen. 04.12.-Jahresende wieder Sonderurlaub. Die Unterbrechung war nötig, weil du sonst nicht krankenversichert bzw. allg. sozialversichert bist. 2 Monate am Stück gehen nicht, dann verfällt der Versicherungsschutz. Kannst mir auch gern eine Mail schreiben, wenn ich noch weiterhelfen kann. Alles Gute,
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Geli http://www.krebs-kompass.org/showthr...t=63898&page=3 __________________ 13.02.2013 06.11.2014 |
#6
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AW: Betreuung und Beruf
Liebe Suse,
wenn Du, eine der vom Pflegestärkungsgesetz vorgesehenen Freistellungen in Anspruch nehmen möchtest, kannst Du von der Pflegeversicherung Deines Mannes einen Zuschuss für Deine Kranken-und Pflegeversicherung erhalten. Die Pflegekasse zahlt auch Rentenversicherungsbeiträge für Dich,wenn Du mindestens 14 Stunden pro Woche Deinen Mann versorgst. Außerdem bist Du gesetzlich unfallversichert als eingetragene Pflegeperson. Die Krankenkassen prüfen auch, ob eine Mitgliedschaft über die Familienversicherung in Frage kommt, wenn Dein Mann Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Einstufung in eine Pflegestufe bildet die Grundlage für diese Leistungen. Elisabethh. Geändert von Elisabethh.1900 (20.07.2015 um 22:43 Uhr) Grund: Ergänzung vorgenommen |
#7
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AW: Betreuung und Beruf
Ich wäre mir da nicht so sicher, dass das alles auch für unverheiratete Paare gilt.
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