Einzelnen Beitrag anzeigen
  #61  
Alt 14.07.2015, 17:40
mausi69 mausi69 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2014
Beiträge: 1.379
Standard AW: Betreuung und Beruf

Hallo suse

Sprich mit deinem Arbeitgeber zwecks unbezahlten Urlaub, wenn das bei euch finanziell machbar ist.

Eine andere Möglichkeit lass dich vom Hausarzt krank schreiben. Sonderurlaub bekommst du in diesem Fall nicht.

Es besteht noch die Möglichkeit dich vom Arbeitgeber für zwei Wochen freistellen zu lassen. Allerdings weiß ich nicht ob das auch für unverheiratete Paare gilt.

Anfang des Jahres wurde das Gesetz verabschiedet, das der AG den AN für zwei Wochen entgeltlich freistellen muss, wenn die Pflege des Angehörigen organisiert werden muss zum Beispiel.

Auskunft hier rüber gibt dir deine Krankenkasse oder der pflegestützpunkt.

LG mausi
__________________
Meine Mama
BSDK ED 05.02.2014

28.07.1949 - 22.06.2014

Du warst es wert so sehr geliebt zu werden!
Du bist es wert, das so viel Traurigkeit an deiner Stelle geblieben ist!



http://www.krebs-kompass.org/showthread.php?t=62514
Mit Zitat antworten