#1
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Brauche bitte schnell Antworten!
Kann man nach OP eines Tumors 4,5cm wieder arbeiten ,-ob gutartig oder das Gegenteil???
Erbitte Anworten. Danke von leider! |
#2
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AW: Brauche bitte schnell Antworten!
Schnelle Antwort - ich konnte LG Jörg
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#3
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AW: Brauche bitte schnell Antworten!
War es bei dir ein gutartiger Tumor???
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#4
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AW: Brauche bitte schnell Antworten!
Ich glaube so um die 750 Texte geschrieben in denen habe ich so um die 500 mal geschrieben das es ein bösartiger Tumor war und ist.
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#5
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AW: Brauche bitte schnell Antworten!
Hallo,
leider, hängt das von sehr vielen Faktoren ab. Wenn der Tumor operabel ist stehen die Chanzen ganz gut das du wieder abeiten kannst. Wenn du danach diabetiker bist schränkt das die möglichkeiten etwas ein. Auch wirst du als Handwerker z.b sicher Schwierigkeiten wegen der körperlichen Belastung bekommen. Mehr Infos über dich und dem Stadium deiner Krankheit wäre sicher hilfreich. Volker |
#6
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AW: Brauche bitte schnell Antworten!
Hallo,wieso sollte mann nicht arbeiten können?Wenn der Tumor entfernt ist,bzw.Chemo,Bestrahlung beendet sind,und mann sich wieder fit fühlt und schmerzfrei ist,geht mann wieder zur Arbeit.
Dir alles beste!! Gruß Grobi |
#7
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AW: Brauche bitte schnell Antworten!
Hallo Leider !
denke schon das du wieder arbeiten gehen kannst.Sicher nicht gleich nach der OP da werden bestimmt noch 1-2 Monate ins Land gehen .Aber wenn es dein Körper und da gebe ich Volker recht siehe Diabettis erlauben warum nicht klar immer ran an die arbeit. Werd bald gesund und alles gute für die OP. |
#8
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Op
hallo an alle hier,
um wieviel Prozent ist man nach einer großen BSDK OP erwerbsunfähig? Ich habe diese op vor mir und möchte wieder danach arbeiten. Geht das ?? Die OP soll im israelitischen KH Hamburg erfolgen, hat hier jemand von euch Erfahrung gamacht? Möchte noch erwähnen, daß ich seit tagen kaum noch Schmerzen habe,ist das ein gutes zeichen? Danke, leider Geändert von Leider (04.11.2006 um 10:56 Uhr) |
#9
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AW: Op
Hi LEIDER
Du müstest Deine Frage schon genauer stellen. Denn die Erwerbsunfähig bestimmen Gutachter der med.Dienste, kann Dir hier niemand beantworten. Solltest Du den GdB meinen gibt es auch verschiedene Sichtweisen, im Regelfall: bei BSDK einfach ohne Metas GdB 80%, mit Metas 100%, bei zusätzlicher Organentnahme wie Milz oder BSD kommplett auch 100% GdB, das hat aber alles nichts mit Deiner Erwerbsfähigikeit zu tuen. gruß Jörg |
#10
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AW: Op
Hallo Jörg
Mein Kevin hat bis jetzt 100% G B H . Im Moment läuft eine Überprüfung , obwohl der Ausweis noch bis Febr.07 gilt . Kann ich , nach deiner Äußerung , damit rechnen , das er weiterhin 100% behält , weil ihm der Schwanz der BSD und die Milz fehlt . LG Christiane |
#11
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AW: Op
Hallo Christiane
die 100 % GdB wird Cevin wohl behalten - aber Dein Cevin hat meiner Meinung nach zusätzliche Merkzeichen - wie bspw. Begleitperson und an diese werden sie wohl rangehen - aber es sind wie immer die "kann" Bestimmungen. Es gibt zwar Richtlinien - aber - es gibt auch Beamte. Hoffe konnte Dir einigermaßen weiterhelfen |
#12
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AW: Op
Hallo Leider
(doofer Name) Wenn Du Dich in Hamburg operieren lassen willst, dann gehe doch ins UKE zu Prof. Izbicki. Er ist nun wirklich eine Kapazität bei BSDK. Diese Chance solltest Du nicht vertun!!! Und hinterher ab zu Dr. Klapdor. Du hast wirklich "Glück" in Hamburg zu wohnen- nutze es. LG
__________________
Katharina |
#13
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AW: Op
Hallo an alle,
im israelitischen KH bin ich für die OP schon vorgesehen. Meine Hauptfrage ist, inwieweit ich nach der OP noch arbeistfähig bin??? Danke für Antworten! leider |
#14
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AW: Op
Hi LEIDER
ich muß Dir leider mitteilen das ich kein Hellseher bin, es ist von so vielen Faktoren abhängig, Alter, Konstitution, genaue OP Folgen (das heißt Folgeerkrankungen) und und und, sorry es geht so nicht. Statistisch geht einer von 10.000 Erkrankten wieder voll arbeiten. viel Glück bei Deiner OP, Jörg |
#15
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AW: Op
hallo Jörg,
danke für deine schnelle Antwort! Es ist so,-ich habe eine Unterhaltspflicht meiner gesch. Frau und 2 lieben Jungs gegenüber. Mein Arbeitgeber bietet mir eine "hohe" Summe für einen Aüflösungsvertrag an, so ,daß meine Leute davon noch 2 Jahre gut Leben können. Darum meine Frage, ob ich überhaupt nach der OP noch arbeiten kann,-wenn ja,kann ich die Abfindung nicht in Ansrpruch nehmen. Danke! leider Wäre nett wenn jemand noch mir die Frage beantworten kann. Geändert von Leider (02.11.2006 um 10:48 Uhr) |
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