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  #1  
Alt 11.12.2006, 16:54
Benutzerbild von AnnieLair
AnnieLair AnnieLair ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo,

ich habe noch mal eine Frage... und zwar habe ich mir die sehr informative Informationsbrochüre durchgelesen. Ich habe aufgrund der 85% einen Freibetrag von 1.230,- Euro.... hier wurde aber auch was von einem Pauschalbetrag von 900,- Euro geredet, der ebenfalls angesetzt werden kann oder Nachweise... Ist es richtig, dass ich beide ansetzen kann ?

LIebe Grüße

Kathrin
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  #2  
Alt 11.12.2006, 19:43
Benutzerbild von Marcwen
Marcwen Marcwen ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Zitat:
Zitat von AnnieLair
Hallo,

ich habe noch mal eine Frage... und zwar habe ich mir die sehr informative Informationsbrochüre durchgelesen. Ich habe aufgrund der 85% einen Freibetrag von 1.230,- Euro.... hier wurde aber auch was von einem Pauschalbetrag von 900,- Euro geredet, der ebenfalls angesetzt werden kann oder Nachweise... Ist es richtig, dass ich beide ansetzen kann ?

LIebe Grüße

Kathrin
nein... die Freibeträge ergeben sich anhand deiner Einstufung... allgemein, je höher die Einstufung, desto höher der Freibetrag.

Grüße, Marcus
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  #3  
Alt 11.12.2006, 22:22
Roswitha Roswitha ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Katrin,
ab 80% kannst du die 900,-€ pauschal zusätzlich ansetzen. Hier der Ausschnitt aus dem link den ich geschickt hatte.Ich nehme an du meinst diese 900,-€.
Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten
Behinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder einen GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" dürfen - unabhängig vom Behinderten-Pauschbetrag - für behinderungsbedingte Privatfahrten pauschal 3.000 Kilometer mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen, macht 900 Euro. Zusätzlich können sie krankheitsbedingte Fahrten geltend machen, die nicht mit der Behinderung zusammenhängen, beispielsweise für Arztbesuche und Heilbehandlungen. Diese Fahrten sind keineswegs - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten.
Viele Grüße Roswitha
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  #4  
Alt 12.12.2006, 17:17
Benutzerbild von AnnieLair
AnnieLair AnnieLair ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Also hatte ich doch recht gehabt... gut zu wissen. War mir nicht so ganz sicher gewesen ob ich diese 900 Euro zusätzlich zu den eigentlichen Pauschbetrag ansetzen kann.

Vielen Dank dir !

Gruß Kathrin
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  #5  
Alt 17.12.2006, 20:40
Benutzerbild von Kirsche72
Kirsche72 Kirsche72 ist offline
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Ort: Bamberg
Beiträge: 34
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo,
weiß jemand von euch evtl. ob die Diagnose MM beim Versorgungsamt für eine höhere GdB Einstufung als 30 % genügt.
Grüße
Marion
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  #6  
Alt 17.12.2006, 22:49
Bine2 Bine2 ist offline
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Ort: Saarland
Beiträge: 32
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

hi
ich arbeite in einer zahnarztpraxis und angestellete sind wir nur 1 ganztag und zwei teilzeit eine auf 400 euro basis ich arbeite nur teilzeit kann und sollte ich auch so ein ausweis beantragen da wir so ein kleinbetrieb sind oder bekomme ich dadurch nur nachteile habe ein MM stadium I- II bis jetzt da ich auf weiter ergebnisse warte da nicht alles entfernt wurde bei erst op. warte natürlich erst befund ab.
gr bine 2
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  #7  
Alt 18.12.2006, 09:00
babs_Tirol babs_Tirol ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Österreich - Tirol
Beiträge: 1.674
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Bine2,

selbst wenn in deinem Nachschnitt noch ein Rest von malignen Zellen entdeckt werden sollte, bekommst du nur 50 % Schwerbehinderung auf 5 Jahre.

Natürlich kannst du einen Ausweis beantragen.

LG
babs_Tirol
__________________
"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
-Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden-
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