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BKK will Kosten nicht übernehmen
Hallo,
nach längerer Zeit wieder mal ein Eintrag von mir, quasi aus aktuellem Anlass. Mein Schwiegervater (Magenkrebs ...) wurde vor einigen Wochen aus dem KH entlassen, eigentlich zum Sterben. Es sah wirklich sehr schlecht aus. Das Krankenhaus stellte einen Eilantrag für die Einstufung der Pflege aus, veranlasste die Bereitstellung eines entsprechenden Krankenbettes, informierte den örtlichen Pflegedienst usw. Der Pflegedienst nahm dann auch seinen Dienst auf, half meinem Schwiegervater bei der täglichen Körperpflege usw. Das Krankenbett wurde zwischenzeitlich ebenfalls geliefert und aufgebaut. Um es kurz zu machen: Ihm ging es dann zunehmend besser, der Pflegedienst wurde nach vier Wochen - mangels Notwendigkeit - von uns (!) abbestellt. Fast zeitgleich, es war Mitte 11/08, haben wir die Krankenkasse informiert, dass das Krankenbett eigentlich auch nicht benötigt wird. Gestern kam nun der Pflegedienst und teilte mit, dass mein SV die 700 EUR aus der eigenen Tasche bezahlen müsse, weil die BKK argumentiere, der Patient sei nicht pflegebedürftig (gewesen). Das ist einfach unglaublich, denn die ganze Maschinerie wurde vom Krankenhaus in Gang gesetzt und damals sah es ja auch wirklich sehr schlecht aus. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Krankenkasse gemacht? Ich werde auf jeden Fall Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen und bin so richtig sauer. |
#2
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AW: BKK will Kosten nicht übernehmen
VdK beitreten!
Der Anwalt dort kennt sich mit solchen Problemen aus und wird der KK mächtig auf die Füße treten. Ich habe die 6 Euro monatlich für den VdK nie bereut. Im Übrigen war es natürlich ein riesengroßer Fehler, die bereits bewilligten Leistungen von sich(!) aus zu beenden. Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann |
#3
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AW: BKK will Kosten nicht übernehmen
Hallo Norma,
danke für die Antwort. Ich habe mich vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Die Entscheidung, den Pflegedienst nach vier Wochen "abzubestellen" fiel in Absprache mit dem Hausarzt. Es macht ja auch keinen Sinn, etwas in Anspruch zu nehmen, was nicht wirklich benötigt wird. Dass nun aber die BKK im Nachhinein den Fall so darstellt, als sei mein Schwiegervater von Beginn an nicht pflegebedürftig gewesen, ist schon starker Tobak. Wenn das Krankenhaus einen Eilantrag auf Einstufung stellt und die höchste Kategorie befürwortet, muss es dafür ja wohl eine Indikation gegeben haben. Gruß Udo |
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