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Cronischkrank zählt bei Pfändung nicht ?
vor ein paar Jahren habe ich mehrere Ops wegen Krebs über mich ergehen lassen. Die Fahrkosten zur Stationären Behandlung wurden 3 Tage vor den Termin des Sozialgericht aus " Kulanzgründen " erstattet.
2008 drohte eine Hauptschlagader zu platzen, OP mit anschließender Heilbehandlungskur. Daraus ist eine Zuzahlungsforderung von 320 Euro entstanden. Nach Einreichung der 1% Klausel sagte mir die Kasse am Telefon es besteht noch eine Forderung von 110,34 Euro.Schriftlich wollte die Kasse das nicht mitteilen. Jetzt liegt eine Vollstreckungsankündigung des Gerichtsvollziehers über 320 Euro vor. Erneute Telefonauskunft der Krankenkasse so lange sie die 110,34 nicht zahlen, gild der Antrag Cronischkrank als nicht gestellt und die Pfändung der 320 Euro ist Rechtsmäßig. Ein Hilfeersuchen bei einen Rechtsanwalt mit Prozeßkostenhilfe blieb erfolglos da hier kein Prozeß vorliegt. Bin 100% Schwerbehindert mit Buchstaben G Meine Frage nun, Wie kann ich mich gegen die Pfändung in unberechtigter Höhe wehren ? Klar zahlen, aber dazu reicht die Rente nicht aus Geändert von Nun denn (04.03.2009 um 22:33 Uhr) |
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